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Handys: Wie lange sind Prepaid SIM Karten gültig?

15. Nov. 2015

Tante Hilde hat ein Handy. Noch ein großes, altes Teil – ohne Kamera, dafür aber noch mit Tasten. Sie nutzt es eher selten. Vorwiegend hat sie es ausgeschaltet. Sie benutzt es meist nur wenn sie mit ihrer Schwester Norderney erkundet oder bei ihr mal wieder einen schönen (Kurz)Urlaub erlebt. Um ihren Lieben daheim von Zeit zu Zeit wissen zu lassen, dass es ihr gut geht benötigt sie nicht mehr als eine Prepaid Karte.

Zu diesem Zweck lädt sie mal einen großen, mal weniger großen Geldbetrag auf ihre Handykarte, um diesen dann im Bedarfsfall wieder aufzubrauchen. Gerade für Wenig-Nutzer wie Tante Hilde stellt dies eine kostengünstige Alternative zu den langfristigen Verträgen da, zumal sie daheim fast immer über ihren Flatrate-Telefonanschluss telefoniert.

Doch wie lange darf eine Prepaid Karte nicht aufgeladen werden, wie lange darf sie ungenutzt sein, bis der Provider sie deaktiviert und die Nummer neu vergeben kann?

 

Prepaid Karten gelten nicht ewig

Auch wenn Prepaid Karten keine vertragliche Laufzeit besitzen, laufen auch diese bei zu weniger Nutzung bzw. Aufladung aus und werden von den Mobilfunkanbietern deaktiviert. Letztlich ist mit jedem Anschluss eine eindeutige Rufnummer verbunden und von denen steht jedem Mobilfunkanbieter nur eine begrenzte Menge zur Verfügung. Da die Führung der Rufnummern mit Kosten verbunden ist und außerdem die Nutzerzahlen der Provider ins Unermessliche steigen würden, wenn jeder, der seine Handykarte mehrere Jahren nicht mehr genutzt hat, als Kunde geführt werden müsste, sind die Prepaid Karten nicht unbegrenzt nutzbar.

Der Zeitraum, ab wann eine Prepaid Karte als ungenutzt betrachtet wird, hängt vom jeweiligen Provider und seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ab. Je nach Anbieter erfolgt die Abschaltung einer Prepaid Karte zwischen sechs und 24 Monaten Nichtnutzung. Bevor die endgültige Deaktivierung der Prepaid Karte erfolgt, sind die Kunden danach noch bis zu zwei Monate telefonisch erreichbar.

Gut für die Prepaid Kunden ist, dass die Provider vor Abschaltung der Rufnummer die Besitzer informieren. Dies hat jedoch einen Haken, denn oftmals wird der Brief, die E-Mail oder die SMS nicht bemerkt.

 

Prepaid Guthaben darf nicht verfallen

Jedoch dürfen Provider das Guthaben auf einer SIM Karte nicht mehr verfallen lassen. Das hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe 2011 in einem Grundsatzverfahren des Bundesverbands der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände (vzbv) entschieden. Bei einer Deaktivierung bzw. Kündigung der Prepaid Karte muss der Mobilfunkanbieter dem Kunden das eingezahlte Guthaben erstatten.

 

Anspruch auf Rückerstattung gilt nicht unbegrenzt

Die Mobilfunkgesellschaften müssen zwar das Guthaben nach Vertragsende auf Anfrage zurückzahlen. Doch dieser Anspruch auf Rückerstattung gilt nicht unbegrenzt. So kann der Mobilfunkanbieter nach einigen Jahren mit Verweis auf die üblichen Verjährungsfristen des BGB die Rückzahlung verweigern.

Hat ein Kunde mindestens einmal Guthaben eingezahlt, so beginnt die Frist drei Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem das Guthaben eingezahlt worden ist. Beispiel: Ein Kunde hat im Februar 2014 Guthaben für seine Prepaid Karte gekauft. Für die Rückforderung hat er sodann Zeit bis zum 31.12.2017.

 

Erstattung des Guthabens muss kostenlos sein

Gut zu wissen ist, dass die Provider für die Erstattung des Guthabens keine Gebühr erheben dürfen. So hat das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht in einem Urteil gegen Klarmobil (vom 27.03.2012, AZ 2 U 2/11) entschieden, dass die Provider diesen Vorgang nicht als eine „Leistung“ abrechnen dürfen.

 

Startguthaben nicht betroffen

Ganz anders kann der Fall jedoch bei Guthaben liegen, welches die Mobilfunkgesellschaften dem Prepaid Kunden quasi „geschenkt“ haben, so beispielsweise als Startguthaben, für die Teilnahme an einer Aktion oder als Belohnung für eine Freundschaftswerbung. Hier können die Provider einen Anspruch auf Auszahlung ausschließen.

 

 

Nachfolgend haben wir die Laufzeiten von Prepaid Karten bei verschiedenen Mobilfunkgesellschaften genauer unter die Lupe genommen.

 

Deutsche Telekom – xtra-Card

Der Marktführer prüft nach 15 Monaten ohne Aufladung, ob die jeweilige xtra-Card noch in Benutzung ist. Hierzu wird der Kunde per Post angeschrieben und um Aufladung der Karte gebeten. Um den Vertrag um 15 Monate zu verlängern, reicht eine Aufladung um 15, 30 oder 50 EUR. Zusätzlich hat der Prepaid Kunde die Möglichkeit, durch Aktivität wie Telefonate, SMS- oder MMS-Versand den Anschluss für zwei weitere Monate aktiv zu halten. Passiert das nicht, wird die Karte nach einem Monat gesperrt.

 

Vodafone Deutschland – CallYa

Ähnlich verfährt auch Vodafone Deutschland. In der Regel sind die Karten unbefristet gültig, bis entweder der Kunde oder Vodafone die Kündigung vornimmt. Bei einer Nichtnutzung erfolgt nach Ablauf von zwölf Monaten nach dem Kauf einer Prepaid Karte die Kündigung. Daraufhin haben die Kunden vier Wochen Zeit, um die Karte wieder aufzuladen. Falls aber mit der Karte wieder telefoniert wird, verlängert sich der Zeitraum um drei Monate, auf sodann 15 Monate.

Tun die Kunden das nicht, wird die Karte deaktiviert. Allerdings kann durch Vodafone die Prepaid Karte bis zu 90 Tagen nach deren Abschaltung kostenlos reaktiviert werden. Durch diese Vorgehensweise soll vermieden werden, dass die Rufnummer zu schnell an einen neuen Kunden vergeben wird.

 

Telefónica Deutschland (o2)

Prepaid Kunden des Netzbetreibers o2 müssen bei Nichtnutzung ihres Handys bereits nach sechs Monaten mit einer Kündigung rechnen. Nach Ablauf dieser Frist erhält der inaktive Nutzer eine Nachricht darüber, dass seine Karte demnächst gesperrt wird. Erfolgt in einem Zeitraum von 30 Tagen keine erneute Aufladung, wird die Karte deaktiviert.