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Renteneintritt - Flexibler in die Rente

21. Mai 2016

seniorinVom kommenden Jahr an sollen Rentner flexibler in die Rente einsteigen können. Wer schon vorzeitig ausscheiden möchte, bekommt neue Möglichkeiten. Und wer länger arbeiten möchte, für den wird der Job im Rentenalter finanziell attraktiver.

Im Kanzleramt haben sich die Spitzen der Koalition auf ein Modell zum flexiblen Einstieg in die Rente verständigt. Entsprechende Pläne sollen nun in einem Gesetz umgesetzt werden und bereits ab 2017 sollen die neuen Regeln gelten.

 

Dazu plant die Koalition zwei Kernpunkte: Die Teilrente mit 63 und attraktiveres Arbeiten über die Regelarbeitsgrenze hinaus.

 

Teilrente mit 63

Wer bereits mit 63 in Teilrente geht, soll mehr als bisher dazuverdienen können. Durch neue Zuverdienstmöglichkeiten wird es zukünftig einfacher, langsam aus dem Arbeitsleben zu gleiten. Bislang drohen drastische Rentenkürzungen, wenn Arbeitnehmer schon mit 63 in Rente gehen und mehr als 450 EUR monatlich hinzuverdienen. Darüber hinaus wurde die Rente in Stufen um bis zu zwei Drittel gekürzt. Solche Stufen sollen in Zukunft entfallen. Stattdessen soll oberhalb eines Zuverdiensts von 450 EUR 40 Prozent von der Rente abgezogen werden, während bis zu 450 EUR der Zuverdienst frei von Abzügen ist.

Nur wenn der Lohn das frühere Einkommen überschreitet, soll dieser voll angerechnet werden.

 

Attraktiveres Arbeiten über die Regelarbeitsgrenze hinaus

Daneben möchte die Koalition das Arbeiten über das normale Rentenalter (aktuell 65 Jahre und 5 Monate) hinaus finanziell attraktiver gestalten. Dazu sollen die Regeln für den Rentenbeitrag, wenn ein Arbeitnehmer nach Erreichen des Rentenalters Rente bezieht und noch weiter arbeitet, geändert werden.

Bislang zahlte der Arbeitgeber für arbeitende Rentner weiter seinen Teil des Rentenbeitrags ein, ohne dass die Rente des Betroffenen stieg. Künftig soll auch der Beschäftigte freiwillig seinen Teil einzahlen können – im Gegenzug sollen dann beide Beitragsteile rentensteigernd wirken.

 

Weiter Annehmlichkeiten

Zudem werden Arbeitgeber künftig entlastet, wenn sie Menschen über das normale Rentenalter hinaus beschäftigen. Bisher mussten die Unternehmen 1,5 Prozent des Lohns in die Arbeitslosenversicherung einzahlen – diese Regelung soll nun entfallen. Außerdem sollen Reha und Vorsorge ausgebaut werden.

 

Wie kann ich den Überblick behalten?

Auch die gesetzlich vorgeschriebene Renteninformation und Rentenauskunft soll ausgeweitet werden. Alle Arbeitnehmer sollen künftig regelmäßig darüber informiert werden, wie sich das Hinausschieben des Rentenbeginns über die Regelarbeitsgrenze hinaus lohnen kann, welche Teilrentenmöglichkeiten bestehen und was ein früherer Rentenbeginn an Abschlägen bringt.

 

 

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