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Was versteht man unter Kombinationsleistung?

21. Apr. 2017

Wenn Pflegegeld und Pflegesachleistung miteinander kombiniert werden, spricht man von der Kombinationsleistung. Sie liegt vor, wenn die Pflege einer Person zum Teil von einem zugelassenen ambulanten Pflegedienst und zum Teil von einem Angehörigen erbracht wird.

Wird die Pflegesachleistung nicht in voller Höhe in Anspruch genommen, kann gleichzeitig ein entsprechendes gemindertes Pflegegeld beansprucht werden. Dabei wird das Pflegegeld um den Prozentsatz gemindert, den der Pflegebedürftige in Form von Pflegesachleistungen erhalten hat.

Infolgedessen werden bei der Kombinationsleistung Pflegegeld und Pflegesachleistungen nebeneinander bezogen.

 

Beispiel

Einer pflegebedürftigen Person mit dem anerkannten Pflegegrad 2 stehen als Pflegegeld 316 EUR und als Pflegesachleistung 689 EUR zu.

Angenommen, die pflegenden Angehörigen nehmen zum wöchentlichen Baden einmal die Woche einen ambulanten Pflegedienst in Anspruch und dieser rechnet für seine erbrachte Dienstleistung mit der Pflegeversicherung einen Betrag in Höhe von 137,80 EUR ab.

Dann werden von der Pflegesachleistung (689 EUR) für das wöchentliche Baden 20 Prozent abgezogen. Somit stehen der pflegebedürftigen Person noch 80 Prozent des Pflegegeldes, also 252,80 EUR zu.

 

Bei Bezug der Kombinationsleistung sollte jedoch beachtet werden, dass der Pflegebedürftige an die einmal gewählte prozentuale Kombination von Pflegegeld und Pflegesachleistungen 6 Monate gebunden ist!

Ausnahmsweise kann diese Entscheidung vorzeitig geändert werden, wenn eine wesentliche Veränderung der Verhältnisse eingetreten ist. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn sich der Zustand des Pflegebedürftigen sich verschlechtert hat und der Pflegedienst die Pflege nur durch eine höhere Anzahl von Einsätzen sicherstellen kann.