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Patienten, welche vorübergehend oder dauerhaft auf Beatmungsgeräte angewiesen sind, erhalten die sogenannte Beatmungspflege. Sie stellt eine Form der ambulanten Intensivpflege dar und kann entweder in den eigenen vier Wänden oder in darauf spezialisierten Pflegeeinrichtungen erfolgen. Ermöglicht wird sie durch speziell ausgebildetes Pflegefachpersonal.

Man unterscheidet verschiedene Formen der Beatmung. Bei der invasiven Beatmung werden die Patienten über eine Trachealkanüle (Tracheostoma) beatmet. Sie wird meist kontinuierlich durchgeführt, kann aber – je nach Duldung des Patienten – auch bis zu mehreren Stunden ausgesetzt werden. Bei der nicht-invasiven Beatmung werden entweder spezielle, teils maßgefertigte Masken benutzt oder es wird per Kürass-Ventilation beatmet. Hierbei wird dem Patienten durch externen Unterdruck in einem den Brustkorb umfassenden Kürass (französisch: cuirasse – ‚Lederpanzer‘) der Thorax ausgedehnt.

Die Beatmungspflege wird durch handliche und vergleichsweise benutzerfreundliche Beatmungsgeräte gewährleistet. Im Regelfall genehmigt die Krankenkasse bei heimbeatmeten Patienten eine gewisse Anzahl an Stunden, falls nötig auch bis zu 24 Stunden täglich. Dabei wird der Umfang der Pflege durch das Krankheitsbild des Patienten bestimmt. In dieser Zeit ist eine professionelle Pflegefachkraft anwesend, um die Grundpflege und die Behandlungspflege durchzuführen, sowie den Patienten zu überwachen und gegebenenfalls entsprechend zu reagieren.

Da die Beatmungsgeräte ständig im Einsatz sind, achten die Pflegekräfte penibel auf die Sauberkeit der Apparaturen und erneuern regelmäßig die Beatmungsschläuche. Um eine optimale Sauerstoffzufuhr zu gewährleisten, werden festsitzender Schleim oder andere Sekrete (endotracheales Absaugen) entfernt. Daneben gehört auch das fachgerechte Versorgen des Tracheostomas in ihren Aufgabenbereich. Weiterhin sind sie für die Überprüfung der Blutgaswerte und der täglichen Versorgung des Patienten mit Medikamenten zuständig. Und auch den Angehörigen stehen die erfahrenen Pflegekräfte beratend zur Seite.

Im Fall der Beatmungspflege gilt der Grundsatz ambulant vor stationär. So sind heimbeatmete Patienten für die Krankenkassen teuer, aber immer noch günstiger, als wenn sie sich im Krankenhaus auf einer Intensivstation befinden würden.

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