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In seinem 1967 erschienenen Lehrbuch der Krankenhausbetriebslehre umschrieb der Krankenhausökonom Siegfried Eichhorn ausführlich das Begriffspaar Grund- und Behandlungspflege. Obwohl beide Begriffe von der Pflegewissenschaft nicht akzeptiert werden, hat sich deren Aufteilung in Grund- und Behandlungspflege im deutschen Sprachgebrauch etabliert.

Unter der Behandlungspflege werden sämtliche diagnostischen und therapeutischen Pflegemaßnahmen verstanden, die professionelle Pflegekräfte im Rahmen der Betreuung Pflegebedürftiger übernehmen. Hierzu zählen Vitalzeichenkontrollen, wie das Messen von Puls und Blutdruck, Blutentnahmen, Injektionen, das Wechseln von Wundverbänden und die Medikamentenausgaben. Bei der Ausführung dieser Tätigkeiten hat sich das Pflegepersonal genau an die ärztlichen Anweisungen zu halten.

Dabei kann die Behandlungspflege sowohl ambulant, als auch stationär stattfinden.

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