Unter einer chronischen Erkrankung versteht man eine lang andauernde schwer heilbare Krankheit, welche bleibende Schäden oder Behinderungen hinterlässt. Kann eine Krankheit nicht ausheilen oder deren Ursache beseitigt werden kommt es zur sogenannten Chronifizierung.
Zu den chronischen Erkrankungen, die insbesondere mit zunehmendem Alter auftreten, zählen beispielsweise Allergien, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, chronische Lungenerkrankungen, Krebserkrankungen, muskuloskelettale Erkrankungen (Erkrankungen des Muskel-Skelett-Systems), Bluthochdruck (Hypertonie), psychische Störungen, Diabetes mellitus und Demenz.
Sie sind weit verbreitet und beeinflussen Lebensqualität und Sterblichkeit. Im Zuge des medizinischen Fortschritts treten insbesondere bei Senioren Mehrfacherkrankungen (Multimorbidität) auf. So leiden 50 Prozent der Senioren an chronischen Erkrankungen. In den meisten Fällen geht mit ihnen eine Umstellung des bisherigen Lebensstils einher. Zugleich stellen Chronifizierungen eine große psychische Belastung dar.
Patienten, die wegen einer schwerwiegenden Erkrankung in Dauerbehandlung sind, also als schwerwiegend chronisch Kranke gelten, haben grundsätzlich nur eine Zuzahlung in Höhe von maximal einem Prozent der Belastungsgrenze der jährlichen Bruttoeinnahmen zu tragen.
In einer Richtlinie hat der Gemeinsame Bundesausschuss definiert, dass derjenige als schwerwiegend chronisch krank einzustufen ist, wer seit mindestens einem Jahr lang wenigstens einmal pro Quartal wegen derselben Krankheit in ärztlicher Behandlung ist und zusätzlich eines der folgenden Kriterien erfüllt: