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Das Begriffspaar Grund- und Behandlungspflege umschrieb der Krankenhausökonom Siegfried Eichhorn in seinem 1967 erschienenen Lehrbuch der Krankenhausbetriebslehre ausführlich. Von der Pflegewissenschaft werden beide Begriffe nicht akzeptiert. Allerdings hat sich deren Aufteilung in Grund- und Behandlungspflege im deutschen Sprachgebrauch durchgesetzt.

Unter der Grundpflege werden grundlegende, gewöhnliche und regelmäßig wiederkehrende Pflegeleistungen verstanden. Sie umfassen den Bereich der Körperpflege, der Ernährung und der Mobilität, sowie andere nicht-medizinische Pflegetätigkeiten aus den Bereichen der Aktivitäten des täglichen Lebens.

Ebenso wie die Behandlungspflege kann auch die Grundpflege ambulant als auch stationär erfolgen.

Die Grundpflege ist ein äußerst wichtiges Kriterium, wenn ein Pflegebedürftiger einen Antrag auf Einstufung in eine Pflegestufe stellt. Aus dem individuellen Bedarf an Grundpflege eines Betroffenen ergibt sich die Einordnung in die Pflegstufen der Pflegeversicherung und der entsprechenden Übernahme der Kosten durch die Pflegekasse.

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