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Die Nachtpflege zählt zum Angebot der teilstationären Pflege. Dabei werden pflegebedürftige Menschen während der Nacht von ausgebildeten Pflegekräften betreut.

Einrichtungen der Nachtpflege bieten Betreuung und Pflege vom späten Nachmittag bzw. frühen Abend bis zum Aufstehen am nächsten Morgen an. Die Nachtpflege ist ein Angebot für pflegebedürftige Menschen, die vor allem während der Nacht Pflege und Zuwendung benötigen.

Pflegebedürftige, die während der Nachtstunden sehr unruhig sind, einen sehr unregelmäßigen Schlafrhythmus haben, die medizinisch und/oder pflegerisch versorgt werden müssen oder die sich nachts allein in ihrer Wohnung fürchten, sind in Einrichtungen der Nachtpflege gut aufgehoben. Sie spenden den Pflegebedürftigen die nötige Sicherheit und mehr Lebensqualität und ihre Angehörigen können unbesorgt ihre Nachtruhe genießen.

Die Nachtpflege ist besonders dann eine Alternative zum Alten- und Pflegeheim, wenn Angehörige eine nächtliche Betreuung nicht gewährleisten können. Die Nachtpflege entlastet die Angehörigen und trägt somit auch zu einem unbelasteten Verhältnis zwischen Pflegebedürftigem und Pflegeperson bei.

Den pflegenden Angehörigen nimmt die Nachtpflege darüber hinaus auch viele Tätigkeiten der Grundpflege ab. Das notwendige zu Bett bringen entfällt genauso, wie das damit verbundene Waschen, das Kleiden und die erforderlichen Hilfen beim Aufstehen.

Spätnachmittags holt der Fahrdienst den Pflegebedürftigen ab und bringt ihn morgens nach Hause zurück. Die Pflegebedürftigen können den Tag mit ihren Angehörigen verbringen oder werden in ihrer häuslichen Umgebung im Bedarfsfall von einem ambulanten Pflegedienst weiter betreut.

Das Angebot an Nachtpflegeplätzen ist bislang noch sehr minimal. Daher wenig bekannt und entsprechend selten nachgefragt. Dabei könnte auch die teilstationäre Pflege während der Nacht in vielen Fällen einen Umzug ins Alten- und Pflegeheim unnötig machen oder zumindest aufschieben.

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