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Die Pflegeversicherungen übernehmen Leistungen für die ambulante, teilstationäre und vollstationäre Pflege. Wird eine pflegebedürftige Person zu Hause gepflegt, kann zwischen dem Pflegegeld und der Pflegesachleistung gewählt werden.

Das Pflegegeld kann in Anspruch genommen werden, wenn Angehörige die Pflege übernehmen. Das Pflegegeld kann auch mit Pflegesachleistungen kombiniert (Kombinationsleistung) werden.

Durch die Pflegeversicherung erhält der Pflegebedürftige das Pflegegeld, welches er an den Pflegenden weitergeben kann. Neben den Angehörigen können dies aber auch Bekannte oder sonstige nicht erwerbsmäßig pflegende Personen sein.

Da diese Art der Pflege als ehrenamtlich gilt, zählt das Pflegegeld nicht als Einkommen und muss daher auch nicht versteuert werden.

Um die Qualität der ambulanten Pflege sicherzustellen, sind regelmäßige Beratungsbesuche notwendig. Diese Beratungsbesuche finden bei Pflegegrad 2 und 3 halbjährlich und bei Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich statt. Sie sind verpflichtend abzurufen und werden von anerkannten ambulanten Pflegediensten durchgeführt. Somit helfen die regelmäßigen Beratungsbesuche von Pflegefachkräften die optimale Versorgung des Pflegebedürftigen zu sichern.

Angehörige, die Personen mit Pflegegrad 2 bis 5 mindestens 10 Stunden wöchentlich zu Hause pflegen, erhalten von der Pflegeversicherung künftig Rentenbeiträge. Dabei muss die Pflege aber auf mindestens zwei Tage verteilt sein. Fallen betreuende Personen wegen Krankheit oder Urlaub aus, übernehmen die Pflegeversicherungen die Aufwendungen für eine Ersatzpflegekraft (Verhinderungspflege).

 

Höhe des Pflegegeldes

Ab 2017 Pflegegrad 1 Pflegegrad 2 Pflegegrad 3 Pflegegrad 4 Pflegegrad 5
  0 EUR 316 EUR 545 EUR 728 EUR 901 EUR

 

Demzufolge erhalten nur pflegebedürftige Personen mit Pflegegrad 2 bis 5 Leistungen aus Pflegegeld. Personen mit Pflegegrad 1 haben hingegen keinen Anspruch auf diese Leistungen.

Allerdings erhalten alle Pflegebedürftigen mit anerkannten Pflegegrad ab dem 01. Januar 2017 einen Entlastungsbetrag in Höhe von 125 EUR monatlich.

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