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- Schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit –

 

Personen, die nach dem Neuen Begutachtungs-Assessment (NBA) zwischen 47,5 und unter 70 Punkte erhalten, bekommen den Pflegegrad 3 zugewiesen. Wenn der Pflegegrad 3 durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) festgestellt wird, liegt eine schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit vor.

 

Leistungen

Pflegebedürftige, die den anerkannten Pflegegrad 3 haben, erhalten Pflegegeld in Höhe von 545 EUR und Pflegesachleistungen in Höhe von 1.298 EUR.

Das Pflegegeld kann in Anspruch genommen werden, wenn Angehörige die Pflege übernehmen. Die Pflegesachleistungen können bei Inanspruchnahme eines ambulanten Pflegedienstes bezogen werden. Die Pflegesachleistungen werden vom ambulanten Pflegedienst automatisch mit der Pflegeversicherung abgerechnet. Pflegegeld und Pflegesachleistungen können auch miteinander kombiniert werden. In diesem Fall fällt allerdings der Anteil am Pflegegeld geringer aus.

Daneben haben Pflegebedürftige mit anerkannten Pflegegrad 3 auch Anspruch auf den Entlastungsbetrag in Höhe von 125 EUR pro Monat.

Personen mit Pflegegrad 3 erhalten für die teilstationäre Pflege, also für die Tages- und Nachtpflege 1.298 EUR pro Monat. Für die stationäre Pflege in Alten- und Pflegeheimen gibt es 1.262 EUR monatlich.

 

Für die Kurzzeitpflege sind im Pflegegrad 3 für bis zu 28 Tage im Jahr maximal 1.612 EUR vorgesehen. Soweit Verhinderungspflege noch nicht in Anspruch genommen wurde kann die Kurzzeitpflege unter Anrechnung auf den für Verhinderungspflege zustehenden Leistungsbetrag um bis zu 1.612 EUR auf 3.224 EUR verdoppelt werden. In diesem Falle erweitert sich die zeitliche Beschränkung ebenfalls um das Doppelte auf sodann acht Wochen pro Kalenderjahr.

Für pflegende Angehörige, die eine häusliche Vertretung benötigen, weil sie durch Krankheit vorübergehend an der Pflege gehindert sind oder eine Pause brauchen, wird die sogenannte Verhinderungspflege gezahlt. Für die notwendige Ersatzpflege erhalten die Pflegebedürftigen mit anerkannten Pflegegrad 3 einen Betrag in Höhe von 1.612 EUR für bis zu 42 Kalendertage. Wird nur die Verhinderungspflege, nicht aber die Kurzzeitpflege beansprucht, kann die Verhinderungspflege auf maximal 150 Prozent des bisherigen Betrages (auf insgesamt 2.418 EUR) ausgeweitet werden.

Zusätzlich kann die Hälfte des Pflegegeldes für sechs Wochen bei Verhinderungspflege (maximal 408,75 EUR) und acht Wochen bei Kurzzeitpflege (maximal 545 EUR) bezogen werden.

 

Leistungen auf einem Blick

Pflegegeld 545 EUR
Pflegesachleistung 1.298 EUR
Entlastungsbetrag 125 EUR
Teilstationäre Pflege 1.298 EUR
Vollstationäre Pflege       1.262 EUR

 

Überleitung: Pflegestufe > Pflegegrade

Personen der Pflegestufe I mit eingeschränkter Alltagskompetenz und der Pflegestufe II werden mit der Pflegereform 2017 dem zweiten Pflegestärkungsgesetzes (PSG II) welches am 01. Januar 2017 in Kraft tritt automatisch in den Pflegegrad 3 überführt.

 

Passende Angebote zu Pflegegrad 3 finden Sie in unserem Branchenbuch.

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