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Wenn die Absicht besteht, einen Antrag auf Pflegeleistungen bei der Pflegekasse zu stellen oder er sich bereits in Bearbeitung befindet, ist es unbedingt ratsam ein Pflegetagebuch zu führen. Dieses Tagebuch sollte so lange wie möglich vor Erscheinen des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) geführt werden. Empfehlenswert sind mindestens jedoch 2 Wochen vor dem Begutachtungstermin.

Diese detaillierte Dokumentation wird dem Gutachter bei der Beurteilung der Pflegebedürftigkeit eine wertvolle Hilfe sein. Letztendlich hängt die finanzielle Unterstützung von der Pflegestufe ab. Die Einteilung in die verschiedenen Pflegestufen ist vom jeweiligen täglichen Zeitaufwand der pflegenden Person und dem zeitlichen Verhältnis von pflegerischer und hauswirtschaftlicher Hilfe abhängig.

Daher muss in dem Pflegetagebuch der tägliche Zeitaufwand für die Hilfe durch eine andere Person bei der Verrichtung verschiedener Tätigkeiten dokumentiert werden. Daher sollten alle an der Pflege beteiligten Personen in das Pflegetagebuch ihre Pflegezeiten, bezogen auf den Zeitaufwand im Tagesverlauf eintragen. Dabei wird minutengenau festgehalten, wieviel Zeit die einzelnen Verrichtungen (Grundpflege, Hauswirtschaft) einnehmen.

Im Einzelnen sind dies:

 

Körperpflege

Waschen (Ganzkörperwäsche, Teilkörperwäsche, Duschen, Baden) Zahnpflege, Kämmen, Rasieren, Darm- und Blasenentleerung (Wasserlassen, Stuhlgang, Richten der Kleidung, Wechsel von Windeln, Wechseln bzw. Entleeren des Urinbeutels / Stomabeutels

 

Ernährung

Mundgerechte Nahrungszubereitung, Aufnahme der Nahrung

 

Mobilität

Aufstehen / Zubettgehen, Umlagern, Ankleiden, Auskleiden, Gehen / Bewegen in der häuslichen Umgebung, Stehen, Treppensteigen, Verlassen / Wiederaufsuchen der Wohnung

 

Hauswirtschaftliche Versorgung

Einkaufen, Kochen, Wohnung reinigen, Spülen, Wechseln / Waschen der Wäsche / Kleidung, Beheizen der Wohnung

  

        

Hinter jeder pflegerischen und hauswirtschaftlichen Tätigkeit sollte nicht nur der Zeitaufwand in Minuten, sondern darüber hinaus auch die Art der Hilfe dokumentiert werden. Dies ist für die Pflegeeinstufung von großer Bedeutung. Folgende Formen der Hilfeleistung gibt es:

  • Anleitung
  • Beaufsichtigung
  • Unterstützung
  • Teilweise Übernahme
  • Vollständige Übernahme

    

Da es bei einer Pflegestufen Begutachtung auf Minuten ankommt, sollte man unbedingt auch spezielle Pflegeerschwernisse mit aufführen. Denn jedes Kriterium, welches vom MDK als Erschwernisfaktor anerkannt wird, wirkt sich positiv auf den Zeitaufwand aus. Oftmals wird der Hilfebedarf übersehen, aus Unwissenheit nicht angegeben oder schlichtweg vergessen.

 Zu den Pflegeerschwernissen gehören beispielsweise:

  • Körpergewicht des Pflegebedürftigen über 80 kg
  • Schluckstörungen, Störungen der Mundmotorik
  • Atemstörungen
  • Einsteifung großer Gelenke, Fehlstellungen der Extemitäten
  • Spastische Lähmungserscheinungen
  • Unkontrollierte Bewegungen
  • Eingeschränkte Belastbarkeit
    (infolge verminderter Funktion und Leistung des Herz-Lungen-Kreislaufs)
  • Abwehrverhalten
  • Stark eingeschränkte Sinneswahrnehmung (Hören, Sehen)
  • Starke therapieresistente Schmerzen
  • Pflegebehindernde räumliche Verhältnisse
  • Zeitaufwendiger Hilfsmitteleinsatz

 

Gerade beim Vorliegen solcher Erschwernisse wird zum Beispiel bei der Mahlzeiten-Zuführung oder beim An- und Ausziehen mehr Zeit benötigt als bei Patienten ohne Vorliegen dieser pflegeerschwerenden Faktoren.

Einige Krankenkassen bieten Vordrucke an. Da eine Begutachtungssituation immer ungewohnt ist und in der Aufregung schnell etwas vergessen werden kann, sollten sie auch genutzt werden. Diese detaillierte Dokumentation wird einerseits dem Gutachter bei der Beurteilung der Pflegebedürftigkeit eine wertvolle Hilfe sein, andererseits hat man mit einem Pflegetagebuch aber auch die Gewissheit, nichts vergessen zu haben.

Beachtet werden sollte, dass im Falle des Nichtvorliegens eines Pflegetagebuches, der Gutachter vom MDK lediglich auf seine Beobachtungen während seines Besuches stützen kann. Daher sollten pflegende Angehörige ihre Möglichkeiten nutzen, den tatsächlichen Pflegeaufwand über einen längeren Zeitraum darzulegen.

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