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Unter Qualitätssicherung im Gesundheitswesen und in der Pflege werden alle Maßnahmen verstanden, die einer kontinuierlichen Verbesserung der Versorgung und Betreuung von Patienten und Heimbewohnern dienen. Dabei darf Qualitätssicherung nicht mit Qualitätsmanagement verwechselt werden, denn sie stellt nur einen Teilprozess, wenn auch den bedeutendsten, des Qualitätsmanagementsystems dar.

Bei der Qualitätssicherung wird der gesamte Pflegeprozess permanent von professionellen Pflegekräften überprüft. Analysiert werden nicht nur sämtliche Abläufe, sondern auch die Art und Weise, wie das Pflegepersonal die Pflegeleistung erbringt. Hierzu beobachten die Fachkräfte, wie die pflegerischen Handlungen auf den Gesundheitszustand des Betroffenen wirken. Wichtiges Instrument der Qualitätssicherung ist die Einhaltung von Pflegestandards. Diese garantierten den Patienten und den Bewohnern eine Pflege auf gleichbleibend hohem Niveau.

Hierbei ist zu beachten, dass Qualität weder verordnet noch befohlen werden kann. Vor allem muss sie vorgelebt werden. Daher sind Motivation und Qualifikation der Mitarbeiter von entscheidender Bedeutung. Um dies zu erreichen, müssen Mitarbeiter fortlaufend in die Prozesse eingebunden werden und sich mit ihren Arbeitsprozessen identifizieren. Neben der Befähigung der Mitarbeiter und deren Versorgung mit notwendigen Informationen müssen auch die strukturellen Rahmenbedingungen geschaffen werden, denn durch sie wird es überhaupt erst möglich, dass man sich mit der Umsetzung von Qualitätssicherung beschäftigt.

Insbesondere Patienten und Heimbewohner nehmen bei der Qualitätssicherung eine Schlüsselfunktion wahr. Reflektieren Sie nicht doch zuletzt, in welcher Form sie die Qualität wahrgenommen haben. Vor diesem Hintergrund legen viele Dienstleister auch großen Wert auf die Rückmeldung ihrer Kunden und bemühen sich auch um ein modernes und effektives Beschwerdemanagement.

Neben den Patienten und Heimbewohnern sind aber auch noch weitere Interessengruppen an der Qualitätssicherung interessiert. So werden die Kranken- und Pflegekassen durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) als Verhandlungspartner und vor allem als Kontrolleure erlebt. Anhand sogenannter Qualitätsprüfrichtlinien (QPR) überprüft der MDK die Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität von Einrichtungen. Die Überarbeitung der Qualitätsprüfrichtlinien im Jahr 2006 führte zu Neuerungen. Seither gelten strengere Maßstäbe bei der Kontrolle des Pflegeprozesses durch die Mitarbeiter des MDK. Dabei sind die Grundsätze und Maßstäbe für alle Leistungserbringer unmittelbar verbindlich.

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