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Rehabilitation leitet sich aus dem lateinischen „rehabilitatio“ ab und bedeutet „Wiederherstellung“. Der Begriff Rehabilitation wird in unterschiedlichen Zusammenhängen verwendet und zwar in der Medizin, im Sozial- und Arbeitsleben und im politischen Kontext.

Die medizinische Rehabilitation bezeichnet die Bestrebung oder deren Erfolg, einen Menschen wieder in seinen vormals existierenden körperlichen Zustand zu versetzen. Folglich sollen körperliche, organische oder psychische Funktionen des Menschen wiederhergestellt werden. Notwendig wird die Rehabilitation in der Regel nach einer Krankheit oder nach schweren Unfällen.

Um die Aktivitätseinschränkung und Störung der gesellschaftlichen Teilhabe auf ein Minimum zu beschränken kommen aufgrund eines meist sehr breit gefächerten Krankheitsbildes des Patienten die verschiedensten therapeutischen Maßnahmen zum Einsatz. Heutzutage trifft man auf eine sehr vielfältige Landschaft der Therapeuten. Die wichtigsten sind: Ergotherapeuten, Physiotherapeuten, Krankengymnastiker, Logopäden, Psychotherapeuten und Ernährungsberater.

Maßnahmen der medizinischen Rehabilitation werden vorrangig ambulant erbracht. Dabei können die Rehamaßnahmen entweder in einer Praxis, im Rahmen von Kursbesuchen oder auch in der Wohnung des Patienten (Ambulante Therapien / Hausbesuche) durchgeführt werden. Erst wenn ambulante Maßnahmen nicht mehr ausreichen, ist eine stationäre Rehabilitation in einer speziellen Rehaklinik indiziert.

Ein Anspruch auf stationäre Leistungen zur medizinischen Rehabilitation nach § 40 SGB V in Verbindung mit § 39 SGB I besteht dann, wenn Leistungen der ärztlichen Behandlung oder ambulante Rehabilitationsmaßnahmen nicht ausreichen, um eine Krankheit zu erkennen, zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern.

Die Leistungen zur medizinischen Rehabilitation werden je nach Zuständigkeit von den Rentenversicherungsträgern, gesetzlichen Krankenkassen, von der gesetzlichen Unfallversicherung, von der Versorgungsverwaltung, von den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe oder von den Sozialhilfeträgern erbracht.

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