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Als Träger einer Einrichtung, also eines Heimes oder Dienstes, bezeichnet man die Organisation, die für den Betrieb der Einrichtung verantwortlich ist. Dabei unterscheidet man verschiedene Gruppen von Trägern, die da wären:

 

 

Bei Trägern mehrerer Heime geschieht die Verwaltung meist von einer Zentrale aus. Von da aus werden die wirtschaftlichen und organisationstechnischen Aufgaben geleitet. Für die Umsetzung dieser Vorgaben im Heim ist die Heimleitung zuständig. Im Gegensatz zu den Vertretern des Trägers hat die Heimleitung direkten Kontakt zu den Bewohnern.

Öffentliche, Kirchliche und Frei-gemeinnützigen Trägern gemeinsam ist, dass sie keine Gewinne erzielen dürfen. Etwaige Überschüsse dürfen nur und unmittelbar für die jeweiligen satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.

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