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In einer betreuten Wohn- und Hausgemeinschaft lebt eine kleine Gruppe pflegebedürftiger bzw. hilfsbedürftiger älterer Menschen in einer Wohnung oder in einem Haus zusammen.

Die Wohn- und Hausgemeinschaft ist ein Ort des Zusammenlebens, in dem nicht die pflegerische Versorgung, sondern ein begleitetes Alltagsleben im Vordergrund steht.

Die Bewohner gestalten gemeinsam ihren Tag und ihr Lebensumfeld. Die Tagesstruktur ist alltags- und lebensweltorientiert. Das heißt, dass die Bewohner aktiv in die Alltagsgestaltung eingebunden sind. Unterstützung erhalten sie von Angehörigen und den Alltagsbegleitern.

In einigen Punkten ist eine solche Gemeinschaft durchaus mit einer Studenten Wohngemeinschaft vergleichbar. Gewisse Räumlichkeiten wie zum Beispiel eine offene Wohnlandschaft mit angeschlossener Küche und Essbereich werden gemeinsam genutzt. In manchen Wohn- und Hausgemeinschaften findet man darüber hinaus auch noch weitere Annehmlichkeiten vor, wie beispielsweise einen Balkon oder einen eigenen Zugang zum Garten, einen Kamin oder auch eine Leseecke.

Jedoch hat jeder Bewohner seine eigenen Rückzugsmöglichkeiten und kann sich so seine Selbstständigkeit und Privatsphäre wahren. Um die gemeinschaftlich genutzten Räumlichkeiten gruppieren sich die Wohn- und Schlafbereiche der Bewohner. Meist handelt es sich um Einzelzimmer, in selteneren Fällen findet man auch durchaus großzügige Appartements vor. Gemeinsam ist, dass jeder Bewohner sein eigenes angeschlossenes barrierefreies Bad vorfindet. Anschlüsse für Telefon und Fernsehen gibt es hier natürlich auch.

Die Betreuung wird stundenweise oder rund um die Uhr durch Betreuungspersonal sichergestellt. Je nach Bedarf werden die Haushaltsführung und die Organisation des Gruppenlebens unterstützt. Darüber hinaus werden den Bewohnern auch weitere individuelle Hilfen gewährt. Beispiele hierfür sind das Stellen von Medikamenten, Verabreichen von Insulin, Hilfe beim An- und Ausziehen und beim Waschen oder Kleiden. Werden Pflegeleistungen benötigt, so werden diese durch Pflegekräfte erbracht.

Eine Wohn- und Hausgemeinschaft besteht meist aus acht bis zwölf Personen. In dieser Wohnform finden vor allem demenziell erkrankte Menschen ein neues Zuhause. Wohn- und Hausgemeinschaften sind in aller Regel Alten- und Pflegeheime angeschlossen, so dass die Bewohner durchaus auch die Möglichkeit haben, die Annehmlichkeiten dieser stationären Einrichtungen zu nutzen.

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