Man geht zum Arzt, bekommt ein Rezept und erhält in der Apotheke doch nicht das verordnete Medikament. Immer öfter hört man die Begründung: „Momentan leider nicht lieferbar“. Schon seit Jahren steigt die Zahl der gemeldeten Lieferengpässe bei Medikamenten stetig. Und weil die Lieferung wichtiger Medikamente ins Stocken gerät müssen immer mehr Apotheken auf Arzneimittel warten.
Ob beim Einkaufen im Supermarkt oder beim Spaziergang. Um sich vor dem Coronavirus zu schützen tragen viele Menschen zurzeit neben einem Mund-Nasen-Schutz auch Einmalhandschuhe aus Latex oder Kautschuk. Doch Experten warnen, da diese das Infektionsrisiko sogar noch verstärken können.
In ganz Deutschland wird zur Eindämmung des Coronavirus seit Mittwoch, 29. April 2020, das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung sowohl im öffentlichen Personennahverkehr als auch beim Einkaufen zur Pflicht. Das bedeutet, dass beim Fahren in Bus und Bahn oder beim Aufenthalt in Geschäften eine Barriere gegen die Übertragung einer Tröpfcheninfektion durch Atem, Husten oder Niesen getragen werden muss. Aufgrund der nicht flächendeckenden Verfügbarkeit von FFP-Masken und von OP-Masken dürfen auch selbst genähte Alltagsmasken benutzt werden. Alternativ dürfen Nase und Mund aber auch mittels eines Tuchs oder eines Schals bedeckt sein.
Ab kommenden Dienstag, 28. April 2020, gelten für Autofahrer neue Regeln im Straßenverkehr. Zudem drohen bei Verstößen höhere Bußgelder. Verfolgtes Ziel der neuen Straßenverkehrsordnung (StVO) ist, dass Autofahrer mehr Rücksicht auf schwächere Verkehrsteilnehmer nehmen sollen. Insbesondere Radfahrer und Fußgänger möchte man dadurch besser schützen.