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Ratgeber

15. Apr. 2013

Ab dem 19. Januar 2013 tritt die Dritte EG-Führerscheinrichtlinie in Kraft und neu ausgestellte Führerscheine bekommen ein Verfallsdatum. Das gilt aber nur für Fahranfänger!

Was aber passiert mit den ganzen Senioren, die heute Deutschlands Straßen unsicher machen? Ihre „Lappen“ gelten nach wie vor auf Lebenszeit. Auf deutschen Straßen fahren immer mehr Senioren. Und laut Bundesamt für Statistik steigt die Zahl der von älteren Autofahrern verursachten Unfälle stetig. Von 2001 bis 2011 um fast 32 Prozent! Bei Personenschäden tragen Sie sogar oft die Hauptschuld.

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01. Apr. 2013

Am 01. Januar 2013 wurde aus der bisherigen GEZ-Gebühr der Rundfunkbeitrag.

 

Wer muss den Rundfunkbeitrag bezahlen?

Neu ist, dass mit Umstellung auf die neue Abgabe grundsätzlich jeder Privathaushalt in Deutschland zahlen muss – selbst wenn es dort weder Radio noch Fernsehen oder einen Computer gibt. Künftig gilt für alle Privathaushalte die Regel „Eine Wohnung – ein Beitrag“.

Somit wird der Beitrag nicht mehr an einzelnen Geräten festgemacht, sondern pro Wohnung fällig - allerdings unabhängig davon, wie viele Personen dort leben. Dadurch entfallen auch Mehrfachbelastungen, denn Familien, Wohngemeinschaften und nichteheliche Lebensgemeinschaften zahlen künftig nur einen Beitrag.

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15. März 2013

Nach offiziellen Feuerwehrangaben sterben jedes Jahr in Deutschland rund 800 Menschen an Bränden, die Mehrheit davon – rund 70 % - in den eigenen vier Wänden. Um sich in Sicherheit zu bringen, bleiben einem bei einem Wohnungsbrand oft nur wenige Minuten.

Dabei geht die größte Gefahr nicht von der Flammen- und Feuersbrunst aus, sondern besteht vielmehr im giftigen Rauch. So sterben circa 95 % der Brandtoten an den Folgen einer Rauchvergiftung. Viele Brandopfer werden im Schlaf ohne aufzuwachen durch die Gase ohnmächtig und haben dann durch die weitere Rauchentwicklung keine Chance mehr zum Entkommen.

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01. März 2013

urteil gerichtshammer richterhammerWenn man eine Pflegestufe beantragt, heißt das nicht, dass diese auch genehmigt wird. Jeden Tag werden in Deutschland mehrere hundert Anträge auf eine Pflegestufe abgelehnt. Manche zu recht, viele zu unrecht. Dies gilt auch für Anträge auf eine Höherstufung der Pflegestufe.

Um Pflegegeld in Anspruch nehmen zu können und die Höhe des Pflegegeldes festzulegen, muss zunächst der Grad des Pflegeaufwandes des Hilfebedürftigen festgestellt werden. Zur Anerkennung der Pflegebedürftigkeit besucht der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) den Antragssteller vor Ort. Nach seinem Besuch erstellt er ein Pflegegutachten, welches er an die Pflegekasse des Hilfebedürftigen sendet.

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