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Krankenversicherung: Elektrofahrrad ist kein medizinisches Hilfsmittel

15. Nov. 2012

e bike elektrofahrradEin E-Bike ist kein medizinisches Hilfsmittel im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung, sondern ein normaler Gebrauchsgegenstand des Alltags. Aus dem Urteil vom 01. Juni 2012 des Sozialgerichts Oldenburg geht hervor, dass Krankenkassen die Kosten für Elektrofahrräder nicht zu tragen haben. Selbst dann nicht, wenn ein behandelnder Arzt solch ein Hilfsmittel befürwortet.

Elektrofahrräder würden zum einen nicht speziell für behinderte Menschen hergestellt, wie es beispielsweise bei Rollstühlen der Fall ist und könnten darüber hinaus auch nicht nur im Sanitätsfachhandel käuflich erworben werden.

Andererseits würden sie in erheblichen Umfang von körperlich nicht beeinträchtigten Menschen genutzt, die auf diese Weise den steigenden Benzinpreisen entfliehen wollen. Somit müssen sie als allgemeines Fortbewegungsmittel des täglichen Lebens eingestuft werden. Diese fallen jedoch nicht unter die Leistungspflicht der Krankenkassen.

Infolgedessen besteht kein Anspruch auf Kostenübernahme durch die Krankenkasse.

Sozialgericht Oldenburg: Aktenzeichen S 61 KR 204/11