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Krankenkassen erhöhen Zuschuss für digitale Hörgeräte

01. Jan. 2014

hoergeraetFast eine halbe Millionen Menschen benötigen jährlich ein neues Hörgerät. Preise von mehreren tausend Euro sind keine Seltenheit. Nun lenken die Krankenkassen endlich ein. Gesetzlich Krankenversicherte, die ein Hörgerät benötigen, bekommen seit dem 1. November 2013 höhere Zuschüsse für bessere digitale Geräte.

 

Mehr Zuschuss von der Krankenkasse

Um Schwerhörige mit dem modernen Standard zu versorgen hat der Spitzenverband der Krankenkassen eine Erhöhung des Festbetrages von bisher 421,00 EUR auf 784,94 EUR beschlossen. Dieser Zuschuss bestimmt die maximale Höhe, bis zu der die Krankenkassen im Regelfall die Hörhilfe finanzieren. Wie viel die Hörgeräte im Einzelnen kosten dürfen, hängt von den Vereinbarungen zwischen Kassen und Akustikern sowie von medizinischen Notwendigkeiten ab.

Allerdings gilt zu beachten, dass die Krankenkassen einen deutlich geringeren Betrag für das zweite Hörgerät übernehmen, wenn für beide Ohren ein Hörgerät benötigt wird. Bei einer Standardversorgung mit zwei Hörhilfen wird der volle Betrag derzeit nur für ein Hörgerät bezahlt, für das zweite gilt ein Abschlag von 140,00 EUR.

 

Zahlung von weiteren Extras

Darüber hinaus übernehmen die Krankenkassen die Kosten für die Beratung, Programmierung und Anpassung der Geräte sowie für die Nachbetreuung und Reparaturen. Batterien werden bis zum 18. Lebensjahr des Patienten gezahlt. Ein neues Hörgerät gibt es als Kassenleistung nur auf Rezept nach einer Untersuchung bei einem Ohrenarzt.

Betroffene können nun darauf hoffen, bessere digitale Hörgeräte zu bekommen, ohne die Preise durch eigene Zuzahlungen ausgleichen zu müssen. Zugleich werden aber auch die Anforderungen an erstattungsfähige Hörgeräte strenger.

 

Höhere Anforderungen an die Hörgeräte-Technik

Als technischen Mindeststandard verlangen die Kassen ein Gerät mit digitaler Technik. Digitale Hörgeräte lassen sich individuell auf die Hörschwäche eines Patienten einstellen. Sie sorgen für eine intelligente Signalverarbeitung und können zwischen Umgebungsgeräuschen und Sprache unterscheiden. Feineinstellungen per Hand entfallen, da der auf das Ohr treffende Schall automatisch reguliert wird.

Geeignete Apparate müssen über vier getrennt regelbare Frequenzbereiche (Kanäle) und drei Programme für verschiedene akustische Situationen, eine Rückkoppelungs- und Störschallunterdrückung sowie über eine Verstärkungsleistung von mindestens 75 Dezibel verfügen.

 

Wahl des Akustikers

Um das passende Gerät zu finden, ist es ratsam, die Leistungen von mindestens zwei Hörgeräte-Akustikern miteinander zu vergleichen. Zuvor sollten sich die Patienten bei ihrer Krankenkasse erkundigen, mit welchen Akustikern diese kooperieren. Der ausgewählte Akustiker ermittelt mit dem Versicherten das geeignete Hörgerät und erstellt einen Kostenvoranschlag. Wichtig: Erst nach schriftlicher Zusage ist gewährleistet, dass die Kasse den Festbetrag für das ausgewählte Gerät übernimmt.

 

Wirkung der Mehrkostenerklärung des Versicherten

Verbraucherschützer raten Patienten zudem, sich nicht zur Wahl eines teureren Geräts mit hohem Eigenanteil drängen zu lassen. Ob Schwerhörige wirklich solche High-Tech-Technik benötigen und sich hohe Zuzahlungen lohnen, ist umstritten. Oft steckt in den günstigen Modellen dieselbe Technik wie in hochpreisigen Modellen. Meist sind nur einige besondere Features nicht aktiviert. In der Regel reichen Kassengeräte aus, bei denen kein Eigenanteil zu leisten ist.

Finden Versicherte kein Gerät, das ihren medizinischen Bedarf abdeckt, sollten sie umgehend Kontakt mit ihrer Krankenkasse aufnehmen. Ist zum Beispiel ein teures Hörgerät mit einem höheren Frequenzbereich medizinisch notwendig, zahlt die gesetzliche Krankenversicherung auch qualitativ hochwertigere Modelle.

Akustiker sind vertraglich verpflichtet, sich vom Versicherten eine sogenannte „Mehrkostenerklärung des Versicherten“ unterschreiben zu lassen, damit sie die Gerätekosten von der Kasse erstattet bekommen. Obwohl der Versicherte hierbei auch unterschreibt, dass er die Mehrkosten selber trägt, sollte er bei medizinischer Notwendigkeit in jedem Fall einen Antrag bei seiner Krankenkasse stellen.