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Hinterbliebenenrente auch bei Sterbehilfe?

01. Feb. 2015

trauer traurigkeitDas Thema Sterbehilfe bewegt die Gemüter. Wie die Sterbebegleitung Schwerkranker zukünftig aussehen soll, wurde Mitte November vergangenen Jahres im Bundestag debattiert. Doch auch die Gerichte und das Bundessozialgericht (BSG) befassen sich mit der Sterbehilfe. So hat das Bundessozialgericht hierzu am 04. Dezember 2014 ein Grundsatzurteil gefällt. Danach kann Angehörigen, auch wenn sie Sterbehilfe geleistet haben, eine Hinterbliebenenrente zustehen.

Im konkreten Fall wurde ein Mann 2006 auf dem Heimweg von der Arbeit von einem Motorrad angefahren. Dabei erlitt er schwere Hirnverletzungen. Seitdem lag er im Wachkoma und musste künstlich ernährt werden. Nach fast vier Jahren kommt die Gewissheit. Die behandelnden Ärzte schließen aus, dass sich der Gesundheitszustand des Mannes wieder bessern wird und er jemals wieder unabhängig von lebenserhaltenden Geräten leben werden könne.

Daraufhin entschieden seine Ehefrau und seine beiden Söhne, die lebensnotwendige Magensonde entfernen zu lassen. Wenig später stirbt das Unfallopfer an Unterernährung. Bereits zu Lebzeiten hatte der Verunglückte gegenüber seiner Familie wiederholt erklärt, dass er lebenserhaltende Maßnahmen ablehnt.

Obwohl auch die Staatsanwaltschaft kein strafbares Verhalten feststellte, lehnte die gesetzliche Unfallversicherung die Hinterbliebenenrente ab und begründete dies mit dem Grund, dass die Witwe den verstorbenen Ehemann durch die Einstellung der künstlichen Ernährung letztlich umgebracht hätte.

Gegen diese Ablehnung reichte die Witwe Klage ein. Das Sozialgericht und später auch das Landessozialgericht gaben der Witwe Recht. Gegen die Entscheidungen des Sozialgerichts und des Landessozialgerichts legte die beklagte Unfallkasse jeweils Rechtsmittel ein. Das Bundessozialgericht in Kassel bestätigte die zuvor getroffene Entscheidung und entschied in letzter Instanz, dass die Witwe eine Hinterbliebenenrente erhält