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Die Erbschaftssteuer: Was wirklich wichtig ist

15. Juli 2015

stop achtung wichtig antrag stellen bescheid pruefenWie abermals in einer Sitzung des Bundeskabinetts geschehen, nimmt die augenscheinlich ewig andauernde Diskussion um Reformen bei der Erbschaftssteuer kein Ende. Aktuell konnte die Gesetzesinstanz auf Regierungsebene erst nach einem monatelangen Streit mit der Koalition einige Beschlüsse für die Zukunft auf den Weg bringen.

Alle jene, die im Testament einer verstorbenen Person mit einer Begünstigung bedacht wurden, müssen ihre angetretene Erbschaft an das jeweils zuständige Finanzamt melden. In der Behörde überprüfen die Mitarbeiter im Anschluss, wie hoch das durch die Erbschaft erhaltene Vermögen ausfällt und welche steuerlichen Abgaben im Rahmen der Erbschaftssteuer anfallen.

 

Wichtige Aspekte der Erbschaft, die unbedingt beachtet werden sollten

Erben sollten bei ihren Überlegungen unbedingt die Formalitäten rund um das Finanzamt berücksichtigen, um sich unnötigen Ärger zu ersparen. Im Folgenden ein paar zentrale Punkte, die mit einer großen Tragweite verknüpft sind:

  • Erben sind per Gesetz dazu verpflichtet, eine Erbschaft anzuzeigen und in diesem Zusammenhang eine Erbschaftssteuererklärung einzureichen.
  • Auf Basis der von den Erben angegebenen Werte ermittelt das Finanzamt die Erbschaftssteuer für das geerbte Vermögen.
  • Je größer der Verwandtschaftsgrad zum / zur Verstorbenen, desto höher fallen die Freibeträge aus (Hilfe: Erbschaftssteuerrechner)
  • Sofern nach dem Abzug persönlicher Freibeträge weiterhin ein zu verteuerndes Vermögen existiert, ermitteln Finanzämter den jeweils anwendbaren Steuersatz individuell.

 

Erbschaft annehmen oder ablehnen?

Ob Geld, Immobilien oder Wertpapiere, eine Erbschaft kann höchst unterschiedlich ausfallen. Nutzungsrechte, ideelle Werte oder Beteiligungen unterschiedlichster Ausprägung können ebenfalls Folgen einer Erbschaft sein. Grundsätzlich haben alle Erben die freie Wahl, ob sie das Erbe annehmen oder ablehnen. Abzulehnen ist dann ratsam, wenn die etwa vorhandenen Schulden den eigentlichen Wert der Sache oder des Objekts übersteigen.

 

Das Aufsetzen eines Testaments

Die gesetzliche Erbfolge tritt in Kraft, wenn Verstorbene vor ihrem Ableben kein wirksames Testament aufgesetzt haben. Oftmals entspricht die Erbfolge, welche in spezieller Literatur nachzulesen ist, nicht den Vorstellungen der kürzlich dahingeschiedenen Persönlichkeit, wodurch häufig Streitigkeiten unter den Angehörigen entstehen können. Wer derart unliebsamen Situationen unter der Familie vermeiden möchte, sollte seine Angelegenheiten in einem Testament oder einem Erbvertrag vor seinem Ableben regeln.

 

Der Pflichtteil

Der Gesetzgeber schützt Personen der gesetzlichen Erbfolge mit dem Pflichtteilsanspruch davor, komplett vom Erblasser ausgeschlossen zu werden. Zur steuerlichen Pflicht für alle Pflichtteilbegünstigten kommt es erst, wenn diese den Anspruch tatsächlich geltend machen. Mit diesem Recht bleibt es den gesetzlichen Erben freigestellt, ob und wann sie ihren Anspruch wahrnehmen.

 

Gut informieren und vorsorgen

Um nicht auf die eine oder andere unliebsame Überraschung bei der Erbfolge oder der Erbschaftssteuer zu stoßen, empfiehlt es sich grundsätzlich, den Anwalt oder den Notar des Vertrauens aufzusuchen und sich zu seinen Vorhaben gezielt beraten zu lassen. So können sowohl Erben als auch Testamentsersteller sicher davon ausgehen, dass Hinterlassenschaften ganz nach dem Willen der verstorbenen Person korrekt aufgeteilt und versteuert werden.