• Slide1
  • Slide2
  • Slide3

Privathaftpflichtversicherung ist bei Demenz nützlich

01. Jan. 2016

geldAn Demenz Erkrankte handeln oft anders als erwartet. Wenn Überblick und Orientierungsvermögen verloren gehen und das eigene Handeln nicht mehr richtig eingeschätzt werden kann, können Schäden (Personen- oder Sachschaden) oftmals nicht mehr vermieden werden.

Die Gefahr ist allgegenwärtig: So vergessen Betroffene das Wasser abzustellen, lassen den Herd an, erinnern sich nicht daran, das Bügeleisen auszuschalten oder laufen in einem unbeobachteten Augenblick aus dem Haus und auf die Fahrbahn und verursachen womöglich einen Verkehrsunfall.

Gut, wenn man dann eine Haftpflichtversicherung hat, die für den Schaden aufkommt. Jedoch leistet nicht jede Haftpflichtversicherung. Denn ab einem bestimmten Krankheitsstadium gelten an Demenz Erkrankte als deliktunfähig.

 

Keine Haftung bei Deliktunfähigkeit

Laut Gesetz kann derjenige, wer deliktunfähig ist, nicht haftbar gemacht werden. Die Folge: Auch die Haftpflichtversicherung muss nicht leisten. Lehnt die Versicherung die Begleichung eines Haftpflichtschadens ab, ist dies keine Schikane, sondern die Rechtslage.

Bei Kindern kennt man das. Sind sie unter sieben Jahre alt, können Kinder nicht haftbar gemacht werden. Konkret bedeutet das: Wenn ein Fünfjähriger mit seinem Rad an einem Fahrzeug entlangschrappt, erhält der Besitzer ebenso wenig Schadenersatz, wie wenn ein an Demenz Erkrankter mit seinem Rollator dasselbe passiert.

Allerdings können Kinder über einen Zusatz in der Haftpflichtversicherung mitversichert werden. Oftmals sind die Versicherungsschäden durch eine Maximalsumme gedeckelt. Während frühere Policen noch ein Limit von 5.000 EUR vorsahen, gelten heutzutage auch 10.000 EUR oder sogar 20.000 EUR als üblich.

 

Neuere Policen leisten auch bei Demenz

Ähnlich wie bei Kindern ist es auch bei Menschen mit Demenz. Enthält die Haftpflichtversicherung den Zusatz, dass Schäden deliktunfähiger Kinder mitversichert sind, reicht das nicht aus, damit auch Schäden bei Demenz gedeckt sind. Hier muss darauf geachtet werden, dass es heißt: „deliktunfähige Personen“.

Dieser Zusatz ist aber in keiner Haftpflichtversicherung automatisch enthalten. Nur neuere Policen, der letzten drei oder vier Jahre, beinhalten diesen Zusatz. Dies aber meist nicht im Basisschutz, sondern nur in einem sogenannten Komforttarif, welcher dann auch noch andere Zusatzleistungen anbietet. So werden beispielsweise die Risiken von Gefälligkeitsschäden, ehrenamtliche Tätigkeiten oder der Schlüsselverlust mit abgedeckt.

 

Zusatzschutz kostet nur unwesentlich mehr

Ein solcher Zusatzschutz kostet zwar einen etwas höheren Beitrag als der Basisschutz, allerdings nicht wesentlich. So gibt es für eine Familie eine gute Haftpflichtversicherung mit Komfortdeckung bereits für 60 bis 80 EUR jährlich. Wer erheblich mehr zahlt, sollte überlegen, ob es nicht sinnvoll ist, zu einem günstigeren Anbieter zu wechseln.

 

Haftpflicht agiert als Rechtsschutzversicherung

Durchaus kann man auf den Zusatzschutz verzichten, denn rechtlich gesehen ist man auf der sicheren Seite. Aber auch dann ist eine Privathaftpflichtversicherung ein guter Helfer, denn sie wirkt dann wie eine passive Rechtsschutzversicherung.

Werden Ansprüche wegen eines Schadens von anderen gestellt, wehrt die Haftpflichtversicherung sie für den Versicherungsnehmer auf eigene Kosten - notfalls auch vor Gericht - ab.

Tipp: Sehen Sie in Ihrer Versicherungspolice nach, ob Deliktsunfähigkeit versichert ist. Bei alten Verträgen ist dies oftmals nicht der Fall. Achten Sie darauf, dass der Versicherungsschutz nicht auf Kinder begrenzt ist. Werden die Formulierungen „versicherte Personen“ oder „Kinder / Sonstige Personen“ verwandt, beziehen diese Versicherungen auch erwachsene Demenzkranke mit ein. Oft genügt ein Anruf, um eine Police aufzurüsten.

 

Mehr Informationen