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Antrag auf Pflegeleistungen bis Ende Oktober 2016 stellen!

11. Okt. 2016

stop achtung wichtig antrag stellen bescheid pruefenGrundsätzlich müssen die Pflegekassen innerhalb von 25 Tagen entscheiden, ob sie Leistungen der Pflegeversicherung gewähren oder ablehnen. Doch zwischen dem 01. November 2016 und dem 01. Januar 2017 wird diese Frist ausgesetzt.

Hintergrund: Durch das Pflegestärkungsgesetz II ergeben sich ab dem 01. Januar 2017 viele Änderungen in der Pflegeversicherung. So werden die bisherigen drei Pflegestufen durch fünf Pflegegrade ersetzt. Der Begriff der Pflegebedürftigkeit wird neu definiert. So werden dann neben den körperlichen Einschränkungen auch die geistigen und psychischen Beeinträchtigungen bei der Feststellung von Pflegebedürftigkeit stärker Berücksichtigung finden.

Mit dem neuen Gesetz wird das Ziel verfolgt, die Pflegeleistungen besser am individuellen Bedarf der Betroffenen zu orientieren. Damit geht auch ein neues Begutachtungsverfahren einher. Um den Pflegekassen und dem Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) die Möglichkeit zu geben, sich auf diese Änderungen einzustellen, wird die 25 Tagesfrist vorübergehend ausgesetzt.

Pflegebedürftige, für die bereits eine Pflegestufe anerkannt wurde, werden automatisch dem entsprechenden Pflegegrad zugeordnet. Anders sieht es für die Personen aus, die auf eine Entscheidung der Pflegekasse warten, ob diese die Leistung gewährt oder ablehnt. Hier besteht die Gefahr, dass die Betroffenen bis zur Entscheidung durch die Pflegekassen die entstehenden Pflegekosten vorstrecken müssen. Falls die Pflegekasse dann nach mehreren Wochen entscheiden sollte, dass sie nicht zahlt, müssen die Betroffenen die bis dahin entstanden Kosten selbst tragen.

Wer also Leistungen der Pflegeversicherung beantragen möchte sollte sich daher beeilen und seinen Antrag bis zum 31. Oktober 2016 stellen.