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Telefonabzocke: Vorsicht bei unbekannten Nummern aus dem Ausland

11. Okt. 2017

legalEin Anruf in Abwesenheit kommt schon mal vor. Doch Vorsicht ist geboten: Einfach zurückrufen sollte man nicht, insbesondere dann nicht, wenn die Anruferkennung einem nicht bekannt ist. Wird eine längere Telefonnummer im Display angezeigt sollte man stets auf der Hut sein und nicht aus Neugier kurz auf die Rückruftaste tippen.

Insbesondere dann nicht, wenn das Festnetz- oder Mobiltelefon nur ein oder zweimal klingelt. Meist ist die Zeit so kurz, dass man gar nicht erst die Möglichkeit hat, den Anruf entgegenzunehmen. Doch dies ist gewollt: Denn die Betrüger zielen darauf ab, zurückgerufen zu werden. Doch dies sollte man keineswegs tun, denn ein Rückruf kostet mindestens drei Euro pro Minute!

Bevor man seine Neugier siegen lässt, sollte man sich vergewissern, ob man die Nummer kennt. Ist die angezeigte Nummer einem unbekannt – Hände weg vom Telefon! Denn wer unüberlegt zurückruft, kann schnell in die Kostenfalle tappen.

In jüngster Zeit haben viele Menschen Anrufe aus dem Ausland erhalten. Diese Art von Betrugsmasche wird als Ping-Calls bezeichnet. Neu ist diese Masche allerdings nicht. So ist der Rufnummernmissbrauch in den letzten Jahren zu einem ständigen Problem geworden.

 

Woher stammen die Anrufe?

Generell wird bei den Anrufen im Display eine ungewöhnlich lange Nummer angezeigt. In aller Regel handelt es sich dabei um eine ausländische Telefonnummer. Aktuell kommen diese Anrufe hauptsächlich von der Elfenbeinkünste, Seychellen, Tunesien, Burundi und Madagaskar. Im Internet wird aber auch von Anrufen aus Marokko und Neuseeland berichtet.

 

Wer aus Neugier zurückruft, ist selbst schuld!

In den letzten Jahren hat die Überlegung ob man eine Nummer zurückruft stark an Bedeutung verloren. Doch diese neue Spontanität kann für den Verbraucher zum Problem werden. Denn wer selbst anruft, zahlt letztlich das, was in seinem Vertrag steht. Unabhängig davon, ob es sich dabei um Auslandskosten oder Hotline-Gebühren handelt.

Wer seine Neugier siegen lässt und die Rückruftaste tippt landet vielfach bei einer Bandansage, gern in Verbindung mit erotischen Inhalten oder Gewinnspielen. Und wer es rechtzeitig schafft, in der kurzen Zeit des Klingelns den Anruf wider Erwarten entgegenzunehmen, bei dem wird das Gespräch abrupt beendet.

 

Wie kann man sich vor Ping-Calls schützen?

Zunächst sollte man überlegen, ob man jemanden im Ausland kennt, der angerufen haben könnte. Wenn kein Anruf aus den betreffenden Ländern erwartet wird, raten Verbraucherschützer, diese Nummern einfach zu ignorieren und keinesfalls zurückzurufen. Wer sich nicht sicher ist, kann die Telefonnummer im Internet suchen. Hier findet man oftmals schon Hinweise darauf, ob es sich um einen Ping-Call handelt. Kommen solche Anrufe häufiger vor, sollte man sie in den Telefoneinstellungen blockieren.

 

Wie gehen die Behörden gegen diese Betrugsmasche vor?

In wenigen Fällen lässt sich die teure Telefonrechnung anfechten. Und zwar dann, wenn die Bundesnetzagentur eine Maßnahme gegen die betroffene Rufnummer vorgenommen hat. Während deutsche Telefonnummern abgeschaltet werden, verhängt sie bei ausländischen Nummern ein Verbot der Rechnungslegung und Inkassierung. Das bedeutet, dass auf die Betrugsmasche hereingefallene Telefonkunden mit den entstandenen Kosten nicht belastet werden dürfen.

Zu welchen Rufnummern bereits Rechnungslegungs- und Inkassierungsverbote ergangen sind, kann im Internet unter www.bundesnetzagentur.de/massnahmenliste eingesehen werden.

 

Was kann man tun, wenn man dennoch auf die Telefonabzocke hereingefallen ist?

In diesen Fällen sollten sich die Verbraucher mit ihrem Anbieter in Verbindung setzen und die Rechnung kürzen lassen. Wird die Auslandsnummer aber noch nicht im Verzeichnis der Bundesnetzagentur gelistet, kann man bei dieser Beschwerde einreichen und die entsprechende Telefonnummer nachmelden.

 

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