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Inkontinenzmittel - Welche Kosten übernehmen Krankenkassen?

11. Dez. 2017

aelteres paar kuscheln bettIn unserer Gesellschaft ist Harninkontinenz noch immer durch eine starke Tabuisierung gekennzeichnet. Bereits in der kindlichen Entwicklung ist die Fähigkeit zur Blasenkontrolle bereits ein Meilenstein. Menschen, die diese Kontrolle nicht mehr vollständig haben, isolieren sich meist aus Schamgefühl.

 

Allein in Deutschland sind etwa 5 bis 6 Millionen Männer und Frauen von einer Blasenschwäche betroffen:

  • 13 % aller Frauen und 5 % aller Männer
  • 19 % der über 60-Jährigen Frauen und 10 % der über 60-Jährigen Männer
  • annähernd 30 % der über 80-Jährigen.

 

Als erste Zeichen einer Harninkontinenz zeigt sich bei vielen Betroffenen, dass sie beim Lachen, Niesen oder Treppensteigen etwas Urin unfreiwillig verlieren. Die ersten Erfahrungen damit machen Frauen schon ab dem 35. Lebensalter. Anfänglich helfen sich viele mit Produkten die zur Monatsblutung geeignet sind. Da dieser Schutz oftmals aber nicht ausreicht, ziehen sich viele von ihnen aus dem gesellschaftlichen Leben zurück. Zum Arzt zu gehen und über Inkontinenz zu sprechen kostet schon eine große Überwindung.

Wer aber den Mut erst mal gefasst hat und zum Arzt geht, sollte ihn auch gleich auf die notwendigen Hilfsmittel ansprechen. Denn moderne Hilfsmittel helfen einem ein aktives und unbeschwertes Leben zu führen. Und unter bestimmten Voraussetzungen übernehmen die Krankenkassen einen Teil der Kosten.

 

Privat oder gesetzlich versichert?

Jedoch kann die Erstattung bei Inkontinenz je nach Krankenversicherung unterschiedlich ausfallen. Bei den Privatversicherten hängt die Kostenübernahme von Inkontinenzartikeln vom jeweiligen Tarif ab, den der Versicherte gewählt hat. Genaue Auskunft, was genau und in welchem Umfang Inkontinenzhilfsmittel erstattet werden, kann nur die jeweilige private Krankenversicherung erteilen.

Da die Mehrheit der Betroffenen wohl in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert ist, richten sich die hier aufgelisteten Informationen an diese Personengruppe.

 

Voraussetzungen für ein Hilfsmittelrezept

Seit vielen Jahren sind Inkontinenzartikel verordnungsfähig. Generell differenzieren die Krankenkassen nicht nur zwischen einer Harninkontinenz und einer Stuhlinkontinenz, sondern auch zwischen drei anerkannten Fallgruppen, bei denen hierzulange Inkontinenzprodukte immer verordnet werden können. Mit anderen Worten: Man muss einer dieser Fallgruppen angehören, um überhaupt einen Teil der Kosten von der gesetzlichen Krankenversicherung erstattet zu bekommen.

  • Fallgruppe 1
    Inkontinenzmittel ermöglichen eine Teilnahme am gesellschaftlichen Leben
    Zum Beispiel: Einkaufen gehen, Freunde treffen, ein Kino besuchen …
  • Fallgruppe 2
    Im Zusammenhang mit der Behandlung einer Erkrankung
    Zum Beispiel: nach einer Prostataentfernung, nach einem Bandscheibenvorfall …
  • Fallgruppe 3
    Zur Prävention bei schweren Funktionsstörungen
    Zum Beispiel: zur Vorbeugung von Hauterkrankungen bei Demenz, geistiger Behinderung …

 

Beantragung und Bezug

Um Inkontinenzmittel überhaupt auf Kosten der Krankenkasse zu erhalten, benötigen Patienten eine ärztliche Verordnung. Darin sollten folgende Angaben nicht fehlen:

  • die Diagnose,
  • die Bezeichnung des verordneten Artikels
  • die benötigte Menge
  • und den Versorgungszeitraum, im Idealfall für 12 Monate

 

Des Weiteren sollten folgende Punkte auf dem Rezept vermerkt sein:

  • Kennzeichnung als Hilfsmittelrezept
    Bei der Versorgung von Inkontinenzmittel auf Muster 16 (Rezeptformular) muss die Ziffer 7 (Hilfsmittel) angekreuzt sein.
  • aut idem
    sollte angekreuzt sein. Diese Bezeichnung kommt aus dem lateinischen und bedeutet so viel wie „oder das gleiche“. Ist auf einem Hilfsmittelrezept dieses Kästchen durchgestrichen, bekommt der Kunde genau das, was der Arzt verschrieben hat. In diesem Fall darf der Leistungserbringer kein anderes vergleichbares Produkt auswählen!
  • Hersteller und Produktname
    Damit kein Missverständnis entsteht ist die genaue Herstellerangabe, Produktbezeichnung und Größe zwingend notwendig.
  • Hilfsmittelnummer und in Ausnahmefällen die PZN-Nummer
    Ebenfalls ist die vollständige Hilfsmittelnummer auf dem Rezept zu vermerken. Unter Umständen kann auch die Pharmazentralnummer vermerkt werden. Davon sollte aber nur dann Gebrauch gemacht werden, wenn das angegebene Produkt keine Hilfsmittelnummer hat oder noch nicht ins Hilfsmittelverzeichnis eingetragen wurde. In diesem Fall ist durch den verordneten Arzt zusätzlich zu begründen warum er gerade dieses Produkt und kein vergleichbares aus dem Hilfsmittelverzeichnis gewählt hat.
  • Fallgruppe

           

Die Inkontinenzmittel bekommen die Patienten jedoch nur von Firmen, mit denen die jeweilige Krankenkasse einen besonderen Versorgungsvertrag abgeschlossen hat. In der Regel sind das Sanitätshäuser oder auch Apotheken. Auf Rezept darf ein Fachhändler, der fester Vertragspartner einer Krankenkasse ist, nur solche Produkte aushändigen, die im neu gefassten Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Krankenkassen enthalten sind und dem verabredeten Standard entsprechen.

 

Kostenübernahme

Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen für Inkontinenzartikel den jeweils mit Apotheken oder Sanitätshäusern vereinbarten Betrag. Dieser liegt monatlich meist zwischen 14 und 28 Euro. Die Patienten müssen sich an den Kosten allerdings beteiligen – mit zehn Prozent oder maximal zehn Euro pro Monat.

Wenn ein Patient aber ein Sanitätshaus wählt, welches nicht Vertragspartner seiner Krankenkasse ist, muss er damit rechnen, dass sämtliche Kosten die über den vereinbarten Festbetrag hinausgehen, aus eigener Tasche zu begleichen sind. Diese Zuzahlungspflicht besteht auch für Produkte, die den medizinischen Bedarf qualitativ übersteigen.

 

Pflicht des Dienstleisters

Zur Ermittlung des individuellen Versorgungsbedarfs sind die Fachhändler neuerdings dazu verpflichtet eine telefonische oder persönliche Beratung anzubieten. Auf Wunsch des Kunden müssen Firmen die Ratsuchenden auch daheim beraten. Damit Patienten das für sie passende Modell finden, müssen verschiedene Inkontinenzmittel vorrätig sind, individuell ausgesucht und angepasst werden können. Falls verschiedene Inkontinenzhilfen zur Auswahl stehen, dürfen die verschiedenen Varianten von den Kunden getestet werden.

 

Lieferung und Service

Die Fachhändler sind gehalten, die benötigen Inkontinenzmittel unverzüglich zu liefern. Grundsätzlich sind dabei die vereinbarten Liefertristen von 24 bis 72 Stunden einzuhalten. Zudem legen viele Krankenkassen darauf Wert, dass die Vertragspartner über eine Telefon-Hotline verfügen, einen Lieferdienst anbieten, neutrale Lieferkartons benutzen und die Lagermöglichkeiten des Kunden berücksichtigen.

 

Hilfe bei Problemen

Bei Konflikten mit dem Fachhändler sollten Kunden sich unverzüglich an ihre zuständige Krankenkasse wenden. Diese muss dafür sorgen, dass die erforderliche Dienstleistung erbracht wird und ihre Versicherten die erforderlichen Hilfen sowohl kurzfristig als auch in richtiger Menge und Qualität erhalten. Sollte sich eine Angelegenheit nicht kundenfreundlich regeln lassen, können Versicherte den Fachhändler auch wechseln. Gut zu wissen: Die meisten Krankenkassen haben Verträge mit mehreren Vertragspartnern abgeschlossen.

 

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