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Rundfunkbeiträge - So bekommen Sie ganz einfach Geld zurück

11. Sep. 2017

absicherungSeit dem 01. Januar 2013 sind alle deutschen Haushalte dazu verpflichtet, den Rundfunkbeitrag zu zahlen. Für viele ist er ein Dorn im Auge. Die Beiträge fließen an öffentlich-rechtliche Medien wie ARD, ZDF und Deutschlandradio.

Doch seit Anfang des Jahres gibt es ein neues geltendes Gesetz, von dem aber kaum jemand Notiz genommen hat. Letztlich geht es um viel Geld, dass sich so mancher Verbraucher zurückholen kann. Voraussetzung hierfür ist, dass man nachträglich mit Dokumenten belegen kann, ab wann man seit 2014 schon Anspruch auf finanzielle Vergünstigung hatte.

 

Rückwirkende Erstattung für drei Jahre

Generell sind sozial Schwache von der Gebührenpflicht ausgenommen. So dürfen sich zum Beispiel Sozialhilfeempfänger, Arbeitslose, Asylbewerber, Auszubildende und Studenten mit Beihilfeanspruch, Empfänger von Grundsicherung im Alter befreien lassen.

Wer dies aber noch nicht gemacht oder schlichtweg vergessen hat, sollte dies dringend nachholen. Denn durch die neue geltende Regelung kann man nicht nur für zwei Monate, sondern sogar für drei volle Jahre, rückwirkend befreien lassen.

Wer folglich die letzten drei Jahre brav seine Rundfunkbeiträge bezahlt hat und sich eigentlich von der Rundfunkbeitragspflicht hätte befreien lassen können, erhält bis zu 630 EUR zurück: 17,50 EUR pro Monat, 210 EUR pro Jahr. Dafür genügt ein einfacher Antrag mit Belegen.

Die Antragsteller erhalten das zu viel gezahlte Geld erstattet, eine Verrechnung mit künftig fälligen Beiträgen erfolgt nicht. Die neuen Bestimmungen stehen im 19. Rundfunkänderungsstaatsvertrag.

 

Selbst aktiv werden

Doch um in den Genuss der Beitragserstattung zu kommen, muss man selbst aktiv werden – das bedeutet konkret, dass man zuerst schriftlich einen Antrag auf Befreiung beim Beitragsservice einreichen muss.

Das entsprechende Formular zum „Antrag auf Befreiung und Ermäßigung aus sozialen oder gesundheitlichen Gründen“ findet man auf der Homepage des „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice“. Einfach den Befreiungsantrag ausfüllen und die entsprechenden Belege beifügen, aus denen hervorgeht, dass sie hierzu berechtigt sind und an folgende Adresse senden:

ARD ZDF Deutschlandradio
- Beitragsservice –
D-50656 Köln

 

Vergünstigung für Personen mit ganz geringen Einnahmen

Personen, die bislang aus Scham keinen Antrag auf Grundsicherung im Alter gestellt haben und damit auf eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag verzichtet haben, sollten nun überlegen, ob sie nicht doch die soziale Vergünstigung erhalten möchten, die ihnen der Gesetzgeber mit der neuen Regelung extra eingeräumt hat.

 

Vergünstigung für Kinder

Soweit Kinder bis zum 25. Lebensjahr noch bei den Eltern leben, die entweder vom Rundfunkbeitrag befreit sind oder nur den ermäßigten Rundfunkbeitragssatz leisten, gilt diese Vereinbarung nun auch für die Kinder und dies unabhängig von deren eigenem Einkommen.

 

Keine Originaldokumente vorlegen

Letztlich wird durch das neue Gesetz auch die Antragstellung erleichtert. Seit dem 01. Januar müssen Verbraucher nicht mehr die Originaldokumente vorlegen, wie eine beglaubigte Kopie für den Nachweis ihres Anspruchs auf Beitragsbefreiung oder die Bescheinigung des Jobcenters. Eine einfache Kopie davon reicht nun völlig aus.

Wer zudem schon mindestens zwei Jahre aus demselben Grund vom Beitrag befreit ist muss in einem Folgeantrag auch nicht mehr neue Nachweise mit längerer Gültigkeitszeit vorlegen. Die alten Belege werden jetzt automatisch für ein weiteres Jahr vom Beitragsservice anerkannt.

 

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