• Slide1
  • Slide2
  • Slide3

Wie kann man trotz Diabetes fahrtauglich bleiben?

01. Apr. 2018

diabetes blutzucker messen blutzuckermessungMit Diabetes ein Fahrzeug lenken? Wenn Betroffene Regeln beachten ist dies bei guten Zuckerwerten und verantwortungsbewussten Fahrern kein Problem.

 

Oftmals wurde Diabetikern die Fahrtüchtigkeit abgesprochen

Ob jemand in der Lage ist, ein Auto sicher zu fahren oder nicht ist eine hochsensible Frage, insbesondere im Autofahrerland Deutschland. Lange Zeit ist es üblich gewesen, Zuckerkranken von vorherein die Fahrtauglichkeit abzusprechen. Patienten mit der Diagnose Diabetes durften meist nicht mehr ein Fahrzeug lenken.

 

Bei guter Medikation ist das Risiko nicht höher als bei gesunden Personen

So fahren die meisten Menschen mit Diabetes ohne größere Probleme. Doch Unterzuckerungen können im Straßenverkehr zum Problem werden. Fällt nämlich der Blutzuckerspiegel zu tief, lassen gewöhnlich Aufmerksamkeit, Konzentration und Reaktionsvermögen nach. Hierdurch können schnell gefährliche Situationen entstehen.

Daher müssen Diabetiker, die wissen, dass sie zu Unterzuckerungen neigen, dafür Sorge tragen, das ihre Zuckerwerte am Steuer nicht zu tief senken. Diejenigen, die aber die Warnzeichen selbst nicht wahrnehmen, dürfen sich auf keinen Fall ans Steuer setzen. Wird eine Unterzuckerung nicht bemerkt, fangen die Personen an zu zittern und zu schwitzen.

 

Tipps, um Unterzuckerung am Steuer zu vermeiden

  1. Vor Fahrtantritt den Blutzucker messen
    Ist der Blutzuckerwert zu niedrig sollten die Patienten ein bis zwei schnelle Kohlenhydrate zu sich nehmen und erst dann losfahren, wenn der Blutzucker wieder gestiegen ist.
  1. Vor Fahrtantritt den Blutzuckerwert und die gegessene Kohlenhydratmenge notieren
    Falls Diabetes nach einem Unfall thematisiert wird, dokumentiert man mit den zuvor festgehaltenen Notizen den verantwortungsbewussten Umgang mit seiner Erkrankung.
  1. Müsliriegel, Obst und andere Snacks als Notreserve mitnehmen
    Die schnellen Kohlenhydrate sollten stets in greifbarer Nähe liegen.
  1. Traubenzucker oder Gummibärchen griffbereit halten
    Um einen „Worst Case“ vorzubeugen, sollte während der Fahrt Traubenzucker oder Gummibärchen griffbereit neben dem Fahrersitz liegen.    
  1. Bei längeren Fahrten alle zwei Stunden pausieren
    Auch ist es wichtig, alle zwei Stunden einen Stopp einzulegen. Während der Erholungspause sollte mal seinen Blutzucker kontrollieren und dokumentieren.
  1. Bei den geringsten Zeichen einer Unterzuckerung sofort anhalten
    Zuckerkranke sollten Traubenzucker, Gummibärchen oder andere schnelle Kohlenhydrate zu sich nehmen und ihre Fahrt erst fortsetzen, wenn der Blutzucker gestiegen ist und die Unterzucker-Symptome abgeklungen sind. Nach circa 30 Minuten sollte man nochmals anhalten um seine Blutzuckerwerte zu kontrollieren und zu notieren.

 

Gutachten über Fahrtauglichkeit

Wer schon in Besitz eines Führerscheines ist und erst später an Diabetes erkrankt, muss seine Erkrankung der Behörde nicht melden. Ebenfalls müssen keine Gesundheitsfragen beim Umtausch in denen neuen EU-Führerschein beantwortet werden.

Erfährt die Behörde, beispielsweise infolge eines Unfalls, dass jemand Diabetes hat, kann der Betroffene aufgefordert werden, in einem ärztlichen Gutachten nachzuweisen, dass er fahrtauglich ist. In diesem Fall sollten sich Patienten an einen Diabetologen mit verkehrsmedizinischer Zusatzqualifikation wenden. Zu beachten ist dabei, dass der Gutachter nicht der behandelnde Arzt ist.

 

Auflagen für Fahranfänger mit Diabetes

Für Diabetiker, die den Führerschein erwerben möchten, bestehen bestimmte Auflagen. So legen die Begutachtungsleitlinien der Bundesanstalt für Straßenwesen fest, in welchen Fällen ein Patient mit Diabetes nicht fahrtauglich ist. Ausschlaggebend hierfür ist das individuelle Unterzuckerrisiko einerseits und welche Fahrzeugart gelenkt werden möchte andererseits.

 

Eingeschränkte Fahrtauglichkeit

Generell gilt, dass Diabetiker die in den letzten zwölf Monaten eine schwere Unterzuckerung hatten, bei denen sie auf Fremdhilfe angewiesen waren, gemäß der Bundesanstalt für Straßenwesen als nicht fahrtüchtig gelten. Diese Personen dürfen sich erst dann wieder ein Fahrzeug lenken, wenn sie den Nachweis erbringen können, dass sie ihren Stoffwechsel wieder unter Kontrolle haben und Imstande sind Unterzuckerungen wahrzunehmen.

Letztlich können aber typische Folgeerkrankungen eines Diabetes, wie zum Beispiel ein Netzhautschaden, eine Nervenschädigung mit einhergehendem Gefühlsverlust in den Füßen, eine Niereninsuffizienz oder bestimmte Herz-Kreislauf-Erkrankungen die Fahrtauglichkeit einschränken

 

Fazit

Ob Zuckerkranke im Straßenverkehr eine Gefahr für sich und andere darstellen ist in den meisten Fällen unbegründet, in Einzelfällen jedoch durchaus berechtigt. Im Zweifelsfall sollte man seinen Arzt fragen, ob was dagegen spricht, wenn man selbst ein Fahrzeug lenken möchte.

 

Neue Leitlinie

Bisher gibt es keine einheitlichen Richtlinien, an denen sich sowohl Ärzte als auch Patienten orientieren können, um zu entscheiden, ob ein Diabetiker fahrtauglich ist oder auch nicht. Eine neue Leitlinie mit dem Titel „Diabetes und Straßenverkehr“ der Deutsches Diabetes-Gesellschaft (DDG) hat nun das verfügbare Wissen auf 188 Seiten zusammengefasst. Professor Reinhard Holl, Diabetologe an der Universität Ulm und Mitautor der Leitlinie betont, dass mit diesem Schriftwerk Diabetes erstmalig nicht nur in einem medizinischen, sondern in einem sozialen Zusammenhang gestellt wird.

 

Mehr Informationen