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Zahnarzt unbedingt über die Einnahme blutverdünnender Medikamente informieren

11. Juni 2018

spritzeRund eine Millionen Menschen nehmen in Deutschland gerinnungshemmende Medikamente (Antikoagulanzien) ein. Im Volksmund werden sie auch Blutverdünner genannt. Doch in Wirklichkeit resultiert Antikoagulation nicht in einer verminderten Viskosität (Zähflüssigkeit) des Blutes.

Letztendlich wird bei der Blutgerinnung das verletzte Gefäß durch ein Fibrinnetz verschlossen, welches durch eine Serie von Reaktionen gebildet wird, ausgelöst durch die sogenannten Gerinnungsfaktoren. Um die Bildung von Fibrin zu hemmen setzt die Antikoagulation an den Gerinnungsfaktoren an. Dies kann auf zwei Arten geschehen: durch direkte und indirekte Antikoagulantien. Beide erreichen jedoch denselben Effekt.

Der häufigste Grund für die Einnahme gerinnungshemmender Medikamente ist die Herzrhythmusstörung Vorhofflimmern. Sie geht mit einem erhöhten Risiko für Blutgerinnsel einher, wodurch die Gefahr für Schlaganfälle um das Fünffache erhöht wird. Ebenso ist Antikoagulation bei einer künstlichen Herzklappe angezeigt. Daneben aber auch für Patienten, bei denen das Risiko für Thrombosen und Embolien erhöht ist. Darüber hinaus werden Antikoagulantien bei einer längeren Immobilisierung des Patienten oder bei Arteriosklerosen in einem fortgeschrittenen Stadium eingesetzt.

Zu den blutverdünnenden Medikamenten gehören Mittel wie die Acetylsalicylsäure („Aspirin“) oder Clopidogrel („Plavix“) sowie Phenprocoumon („Marcumar“) und die neuen Blutgerinnungshemmer Dabigatran („Pradaxa“), Rivaroxaban („Xarelto“) oder Apixaban („Eliquis“).

Blutgerinnungshemmer erschweren die Bildung von Blutgerinnseln und beugen demzufolge Schlaganfällen vor. Prinzipiell erhöhen solche Arzneien gewissermaßen auch die Neigung zu unerwünschten Blutungen.

 

Zahnarzt informieren und Rücksprache mit Hausarzt / Internisten

Generell sollten Patienten ihren Zahnarzt darüber in Kenntnis setzen, wenn sie blutverdünnende Medikamente einnehmen. Ob und in welcher Form die Einnahme eines Blutverdünners unterbrochen wird, hängt von der Art des geplanten Eingriffs und dem damit verbundenen Blutungsrisiko, von der Grunderkrankung des Patienten und ebenfalls vom Wirkprinzip des Medikaments ab. Die Entscheidung hierüber obliegt dem Hausarzt oder dem Internisten. Eventuell muss eine Medikamentenpause durch Heparin-Injektionen überbrückt werden.

 

ASS muss vor den meisten zahnärztlichen Eingriffen nicht abgesetzt werden

Wird hingegen nur Acetylsalicylsäure in niedriger Dosierung (ASS 100mg/täglich) eingenommen, ist es nicht unbedingt notwendig, das Medikament vor zahnärztlichen Eingriffen abzusetzen. Insbesondere bei kleinen operativen Maßnahmen mit einem niedrigen Blutungsrisiko, die durch lokale Blutstillungsmaßnahmen behoben werden können, muss ASS nicht abgesetzt werden. Ausnahmen hiervon können jedoch bei größeren kieferchirurgischen Eingriffen bestehen. Somit gilt auch hier: Zahnarzt informieren und Rücksprache mit dem Hausarzt bzw. Internisten nehmen. Keinesfalls dürfen Medikamente ohne Rücksprache mit dem Arzt abgesetzt werden.

Insbesondere dann, wenn man vor kurzem einen Herzinfarkt erlitten hat. In diesen Fällen ist das Absetzen von ASS nämlich mit einem hohen Risiko verbunden. Unter Umständen empfiehlt es sich, den zahnärztlichen Einsatz um sechs bis zwölf Monate zu verschieben.

Bei Patienten die unter koraner Herzkrankheit leiden, aber noch keinen Herzinfarkt erlitten haben, können meist ASS fünf Tage vor dem Eingriff absetzen und am Tag des Eingriffs wieder mit der Einnahme beginnen. Aber auch hier gilt: Patienten müssen ihren Zahnarzt frühzeitig vor einem geplanten Eingriff über die Einnahme ihrer Arzneien informieren und sollten im Vorfeld unbedingt auch mit ihrem Hausarzt oder Internisten Rücksprache halten.

Zum Informationsgespräch gehört auch die Einnahme von Schmerzmitteln die sowohl schmerzlindernd als auch entzündungshemmend wirken. Mittel wie Aspirin und ASS können rund eine Woche lang blutverdünnend wirken und sind in der Apotheke meist rezeptfrei erhältlich.