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Krankenkassen zahlen Impfung gegen Gürtelrose

21. Dez. 2019

impfungEine Gürtelrose (Herpes Zoster) wird wie Windpocken (Varizellen) durch Varizella-Zoster-Viren ausgelöst. In der Kindheit rufen die Erreger zunächst die Windpocken hervor. Der größte Teil der heutigen Erwachsenen ab einem Alter von 50 Jahren ist an ihnen erkrankt und Windpocken sind fester Bestandteil ihrer Kindheitserinnerungen. Doch was viele nicht wissen ist, dass die Erreger nie wieder aus den Nervenzellen verschwinden. Nach der Erkrankung wanden sie ins Rückenmark und verstecken sich dort in den dorsalen Spinalganglien. Dort schlafen sie Jahre oder Jahrzehnte. Und wenn das Immunsystem mit zunehmendem Alter schwächer wird, werden die Erreger wieder aktiv und rufen dann die Gürtelrose hervor.

 

Etwa 400.000 Menschen erkranken jährlich an Gürtelrose

Hierzulande erkranken etwa 400.000 Personen an Herpes Zoster, wobei die Tendenz steigend ist. Diese Beobachtung gilt aber nicht nur für Deutschland, sondern weltweit.

Betroffen sind häufig ältere Menschen oder Personen mit einem geschwächten Immunsystem.

 

Ansteckung

Windpocken sind sehr ansteckend

So wird fast jede Person, die noch keine Windpocken hatte, bei Kontakt zu einer Person mit Windpocken selber krank. Die Varizellen werden besonders durch Tröpfcheninfektion durch Husten und Niesen übertragen. Daneben besteht aber auch die Möglichkeit der Schmierinfektion durch die Flüssigkeit der Pockenbläschen. Da die Viren auch mehrere Tage außerhalb des menschlichen Körpers überlebensfähig sind, können sie auch über Oberflächen wie Türklinken, Telefonhörern oder Tastaturen weitergegeben werden.

Gürtelrose ist weniger ansteckend

Bei der Gürtelrose ist nur die Flüssigkeit in der Blasenbildung infektiös. Anstecken können sich nur die Personen, die noch nicht an Windpocken erkrankt und auch nicht gegen Windpocken geimpft sind. Im Falle einer Infizierung tritt dann das Krankheitsbild Windpocken auf.

Während bei den Windpocken die Erkrankten bereits ein bis zwei Tage vor Beginn des Hautausschlags infektiös sind, endet bei der Gürtelrose die Krankheitsübertragung mit der vollständigen Verkrustung der Pockenbläschen, nach etwa fünf bis sieben Tage, nach Beginn des Ausschlags.

 

Krankheitsverlauf

Gewöhnlich beginnt eine Gürtelrose mit Kribbeln und Jucken, oftmals verbunden mit auftretenden Rückenschmerzen. Da viele Menschen unter Schmerzen im Rücken leiden und das Jucken auf eine Hautirritation zurückführen, vermuten viele von ihnen keine Gürtelrose. Doch je früher antivirale Medikamente verschrieben werden, desto besser kann die Schwere des Verlaufs und ihrer Ausbreitung gemildert werden. Daher ist eine frühzeitige Behandlung außerordentlich wichtig.

Etwas später kommt es dann zu dem typischen Hautausschlag mit Bläschenbildung mit äußerst stark auftretenden brennenden, einschießenden und stechen Schmerzen, die selbst noch nach der Ausheilung der Erkrankung länger fortbestehen können.

Wenn die Schmerzen länger als drei Monate anhalten, spricht man von einer Post-Zoster-Neuralgie. Diese nicht selten auftretende Form der Gürtelrose wird von den betroffenen Patienten aufgrund ihrer qualvollen Nervenschmerzen als sehr belastend empfunden und ist zudem schwierig zu behandeln. So verbleibt bei manchen Betroffenen selbst nach Abheilung des Hautausschlags der Schmerz an der betroffenen Körperstelle noch für Jahre. Die geschädigten Nerven können über Jahre entzündet sein und falsche Signale senden. In diesen Fällen hilft zumeist nur eine Schmerztherapie. Doch auch unter dieser Therapie ist die Lebensqualität der Betroffenen stark eingeschränkt.

Zu den weiteren Komplikationen zählen neben der Erblindung auch Entzündungen von Leber, Lunge, Gehirn, Hirnhäute oder Rückenmarks.

 

Impfung gegen Gürtelrose ist jetzt Kassenleistung

Für die Aufnahme einer Schutzimpfung in den GKV-Leistungskatalog bedarf es einer Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO). Einer solchen Empfehlung ist der Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten, Krankenkassen und Kliniken gefolgt und sie ist zum 01. Mai 2019 in Kraft getreten.

Die Impfung gegen Gürtelrose wird von allen gesetzlichen Krankenkassen übernommen, und zwar für

  • alle Personen ab 60 Jahren
  • alle Personen ab 50 Jahren, deren Immunsystem durch Krankheit oder Behandlung geschwächt ist
    (zum Beispiel durch Krankheit nach einer Knochenmark- oder Organtransplantation)
  • alle Personen ab 50 Jahren mit einer schweren Grunderkrankung
    (wie chronische Erkrankungen der Lunge (COPD), Asthma, Nierenschwäche, rheumatoide Arthritis, chronisch entzündliche Darmerkrankungen sowie Diabetes mellitus)

Grundsätzlich stehen Patienten in Deutschland die sich gegen Gürtelrose impfen lassen möchten, zwei Impfstoffe zur Verfügung: Zostavax und Shingrix. Während es sich bei dem erst genannten um einen Lebendimpfstoff handelt, handelt es sich bei dem zweiten um einen Totimpfstoff.

Für obige Personen wird von den gesetzlichen Krankenkassen nur der adjuvantierte Herpes-Zoster-Totimpfstoff erstattet. Dabei hat der neue Impfstoff gegen Gürtelrose gegenüber des Lebendimpfstoffes entscheidende Vorteile, denn er ist nicht kontraindiziert bei Immunschwäche und er weist bei allen Altersstufen ab 50 Jahren eine sehr gute Schutzwirkung auf.

Anders sah es zuletzt bei dem Lebendimpfstoff aus. So sank die Wirksamkeit dieses Präparates bis auf 20 Prozent bei den über 80-Jährigen. Somit hatte die Altersklasse mit dem größten Krankheitsrisiko letztendlich den geringsten Schutz und nur etwa jede zweite Erkrankung konnte verhindert werden.

An der Übernahme der Impfkosten beteiligen sich ebenfalls die meisten privaten Krankenversicherungen. Die zweifache Impfung wird im Abstand von mindestens zwei bis maximal sechs Monaten verabreicht.

 

Nebenwirkungen

Angenehm ist die Immunisierung nicht. Vielmehr kann sie bei vielen Personen eine relativ starke Immunantwort auslösen. Konkret bedeutet dies, dass nach der Impfung die Einstichstelle - bedingt durch die körpereigene Abwehr - gerötet oder geschwollen ist. Unter Umständen ist dies auch mit Schmerzen verbunden. Weiterhin können in den ersten drei Tagen nach der Immunisierung Symptome wie Kopfschmerzen, Müdigkeit, Fieber und Muskelschmerzen auftreten. Gelegentlich können auch die Gelenke schmerzen und die Lymphknoten anschwellen. Doch in aller Regel verschwinden diese Begleiterscheinungen nach ein bis drei Tagen.

 

Aufkommende Fragen

Ich weiß nicht, ob ich als Kind bereits Windpocken hatte. Kann ich mich trotzdem gegen die Gürtelrose impfen lassen?

Vor der Immunisierung gegen Gürtelrose mit dem Totimpfstoff ist es nicht von Nöten, eine Windpocken-Erkrankung nachzuweisen.

 

Ich hatte bereits eine Gürtelrose. Kann oder sollte ich mich trotzdem impfen lassen?

Da eine Gürtelrose wiederholt auftreten kann, ist eine Impfung mit dem empfohlenen Totimpfstoff auch dann sinnvoll, wenn jemand zuvor bereits an einer Gürtelrose erkrankt war. Hierdurch kann das Risiko an weiteren Gürtelrosen zu erkranken verringert werden. Geimpft werden darf aber frühestens dann wenn die Gürtelrose abgeklungen ist.

 

Kann eine gleichzeitige Impfung gegen Gürtelrose und Grippe erfolgen?

Diese Frage ist mit Ja zu beantworten.

 

Muss die Gürtelrose-Immunisierung aufgefrischt werden?

Wie lange der Impfschutz nach einer Impfung mit dem Totimpfstoff anhält muss noch erforscht werden

 

Ich wurde als Kind gegen Windpocken geimpft. Bin ich nun vor einer Erkrankung an Gürtelrose geschützt?

Leider nein. Allerdings dürfte die Erkrankung in diesen Fällen etwas weniger schwer verlaufen.

 

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