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Registrierung beim Vorsorgeregister: Damit im Notfall schnell Klarheit herrscht

11. Nov. 2019

zertifikat notar urkunde notarielle beurkundungWas nützen Vorsorgevollmachten, Betreuungs- und Patientenverfügungen wenn sie im Ernstfall nicht gefunden werden? Nichts! Denn in diesen Fällen ist der Staat gefragt und er muss das tun, was das Betreuungsrecht eigentlich verhindern möchte: Durch das zuständige Gericht muss ein Betreuer gefunden und eingesetzt werden.

Die meisten Menschen glauben, dass ihre Angehörigen sie in allen wichtigen Angelegenheiten vertreten dürfen, sofern sie selbst nicht mehr entscheidungsfähig sind. Doch dies ist leider nicht der Fall. Daher sollte derjenige, der es nicht wünscht, dass eine fremde Person seine Betreuung übernimmt, rechtzeitig vorbeugen. Doch allein mit der Verfassung solch wichtiger Dokumente und Benennung der Personen, die in Namen des Angehörigen handeln dürfen, ist es nicht getan.

Damit die Vorsorgeurkunden auch in Notfällen gefunden werden können, gibt es das Zentrale Vorsorgeregister (ZVR) in Berlin. Es erfasst Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen. Falls auch eine Patientenverfügung existiert, wird auch diese mit eingetragen. Seit dem Jahr 2004 wird das Zentrale Vorsorgeregister von der Bundesnotarkammer betrieben und vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz überwacht. Es registriert die erforderlichen Informationen über die jeweilige Vorsorgeurkunde und dient somit dem Zweck unnötige und unerwünschte gesetzlicher Betreuungen zu vermeiden.

Gespeichert werden der Name des Vollmachtgebers, der Umfang der Vollmacht als auch die Kontaktdaten des oder der Bevollmächtigten. Die Vorsorgedokumente selbst werden beim Vorsorgeregister nicht hinterlegt. Diese sollten sich im Besitz der Vertrauensperson befinden. Der Bevollmächtigte benötigt die Dokumente, um sich gegenüber Ärzten, Behörden oder Banken zu legitimieren und um seine Aufgaben wahrnehmen zu können. Ohne Originaldokumente ist ein Bevollmächtigter nicht handlungsfähig.

Eine Abfrage beim Zentralen Vorsorgeregister erfolgt meist auf dem elektronischen Wege und ist rund um die Uhr möglich. Von Vorteil ist infolgedessen eine sofortige Auskunft. Sofern ein Betreuungsgericht involviert wird, setzt sie als erstes eine elektronische Anfrage ans ZVR ab und erfährt unverzüglich, ob dort eine Vorsorgevollmacht registriert wurde.

Damit Vorsorgedokumente nicht in der untersten Schreibtischschublade oder in einem Safe unentdeckt bleiben, sollte man eine Registrierung beim Vorsorgeregister veranlassen. Dies kann auf zwei Wegen geschehen: Entweder nimmt man die Registrierung nach der Anleitung via Internet unter www.vorsorgeregister.de oder aber über den Postweg (Bundesnotarkammer - Zentrales Vorsorgeregister -, Mohrenstraße 34, 10117 Berlin), selbst vor oder beauftragt einen Rechtsanwalt oder Notar.

Bei der Registrierungsgebühr handelt es sich um eine einmalige Gebühr, die nur zum Zeitpunkt der Registrierung anfällt. Sie deckt die lebenslange Registrierung der Vorsorgeverfügung einschließlich aller Angaben zum Umfang der Vollmacht als auch aller Angaben zu Betreuungs- und Patientenverfügungen ab und umfasst daneben auch alle Kosten der Beauskunftung durch Betreuungsgerichte.

Wer über Rechtsanwälte oder Notare die Registrierung vornehmen lässt, zahlt nur die niedrigen Eintragungskosten in Höhe von 8,50 EUR. Daneben erfolgt folgende Gebührenerhebung:

Zahlungsweise / Registrierung      Online-Registrierung      Registrierung per Post
Lastschrift 13,00 EUR 16,00 EUR
Überweisung 15,50 EUR 18,50 EUR
je zusätzliche Vertrauensperson        2,50 EUR   3,00 EUR

 

Die Registrierungsgebühren fallen für die Registrierung als auch für Änderungen bzw. einem Widerruf an. Hingegen ist die Löschung einer Registrierung gebührenfrei. Wer Vollmachten widerrufen oder ädern möchte, kann dies unter Angabe der Buchungs- und Registrierungsnummer tun.

 

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