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Für Autofahrer treten neue strengere Verkehrsregeln in Kraft

21. Apr. 2020

autobahnAb kommenden Dienstag, 28. April 2020, gelten für Autofahrer neue Regeln im Straßenverkehr. Zudem drohen bei Verstößen höhere Bußgelder. Verfolgtes Ziel der neuen Straßenverkehrsordnung (StVO) ist, dass Autofahrer mehr Rücksicht auf schwächere Verkehrsteilnehmer nehmen sollen. Insbesondere Radfahrer und Fußgänger möchte man dadurch besser schützen.

Wie Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer sagt, soll unsere Mobilität sicherer, klimafreundlicher und gerechter werden. So werden Carsharing und Elektroautos Vorteile eingeräumt. Wer hingegen zu schnell unterwegs ist, keine Rettungsgasse bildet oder diese unerlaubt benutzt, nicht genügend Abstand zu Fahrradfahrern oder E-Scootern hält oder andere behindert, muss mit härteren Strafen rechnen. Aber auch für Radfahrer wird ein Verstoß teurer.

 

Die wichtigsten neuen Vorschriften in der StVO

Das Halten auf Schutzstreifen, die für Radfahrer auf den Straßen aufgemalt sind, ist von nun an verboten. Bislang war Halten bis drei Minuten erlaubt. Auch die unerlaubte Nutzung von Gehwegen und Seitenstreifen wird fortan nicht mehr gestattet. Es drohen Bußgelder ab 55,-- EUR, in schweren Fällen bis 100,-- EUR und ein Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg.

Hinzu kommen strengere Regeln fürs Parken. So wird das Parken auf einem Parkplatz für Schwerbehinderte zukünftig mit 55,-- EUR bestraft.

Aber auch das Parken und Halten in der zweiten Reihe wird nun mit 55,-- EUR geahndet. Mit Behinderung, Gefährdung oder Sachbeschädigung werden nicht nur bis zu 100,-- EUR fällig, zusätzlich gibt es auch einen Punkt in der „Flensburger Sündenkartei“.

Zudem wird das Parken im Halteverbot nun teurer. Nun drohen bis zu 25,-- EUR und mit gleichzeitiger Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer und länger als eine Stunde können es bis zu 50,-- EUR werden.

Allgemeine Verstöße beim Parken, wenn etwa die Parkuhr abgelaufen ist oder die notwendige Parkscheibe fehlt, werden künftig mit 20,-- EUR bestraft und können je nach Dauer bis 40,-- EUR kosten.

Ferner wird das unerlaubte Parken auf gesonderten Parkflächen für Elektrofahrzeuge mit 55,-- EUR geahndet.

Die Strafen für unerlaubtes Parken an engen oder unübersichtlichen Stellen werden auf 35,-- EUR angehoben. Werden andere Verkehrsteilnehmer dadurch behindert sind es 55,-- EUR.

Strengere Regeln gelten auch für das Parken an Kreuzungen und Einmündungen. In Straßen mit einem Fahrradweg wird das Parken in einem Abstand von acht Metern von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten verboten. Ansonsten gilt die fünf Meter Regelung.

Werden Gehwege, Radwege, Seitenstreifen oder Verkehrsinseln durch Fahrzeuge vorschriftswidrig genutzt droht eine Mindeststrafe in Höhe von 55,-- EUR. In schweren Fällen können bis zu 100,-- EUR erhoben werden.

Werden Fußgänger, Elektro-Tretroller oder Fahrradfahrer überholt, gilt innerorts ein Mindestabstand von 1,5 Metern und außerorts von zwei Metern. Bislang war nur ein „ausreichender Abstand“ vorgeschrieben.

Wer Anderen beim Abbiegen die Vorfahrt nimmt oder sie bewusst nicht durchlässt, muss nun mit 40,-- EUR rechnen. Wird jedoch jemand gefährdet, wird neben einer Strafe in Höhe von 140,-- EUR ein Punkt im Flensburger Fahreignungsregister eingetragen und ein Fahrverbot von einem Monat verhängt.

Zur Vermeidung von schweren Unfällen müssen Lkws über 3,5 Tonnen innerorts beim Rechtsabbiegen in Schrittgeschwindigkeit fahren, wenn mit Fußgängern oder Radfahrern gerechnet werden muss. Wer sich daran nicht hält muss mit einer Strafe in Höhe von 70 EUR und einem Punkt in Flensburg rechnen.

Für das Nichtbilden einer Rettungsgasse sowie das unerlaubte Nutzen einer Rettungsgasse drohen Bußgelder zwischen 200 und 320 EUR, zwei Punkte in Flensburg sowie ein Monat Fahrverbot.

Wer mit seinem Fahrzeug „post“, also unnützerweise hin- und herfährt und dabei seine Mitmenschen mit Lärm und vermeidbaren Abgasen belästigt wird künftig mit einer Geldbuße in Höhe von 100,-- EUR bestraft.

 

Strafen für zu schnelles Fahren

Temposünder müssen nun deutlich früher mit einem Fahrverbot rechnen. Wer innerorts mehr als 21 Kilometer pro Stunde mehr als erlaubt unterwegs ist, kassiert neben 80,-- EUR Strafe, einen Punkt im Flensburger Register und es kommt zu einem Monat Fahrverbot. Außerorts sind es 26 Kilometer pro Stunde.

  Innerorts     Außerorts    
             
Geschwindigkeits-
übertretung in km/h   
Bußgeld   
in EUR
Punkte in
Flensburg   
Fahrverbot
in Monaten   
Bußgeld
in EUR
Punkte in
Flensburg   
Fahrverbot
in Monaten    
             
bis 10 30     20    
11 - 15 50     40    
16 - 20 70     60    
21 - 25 80 1 70  
26 - 30 100 1 80 1
31 - 40 160 •• 1 120 1
41 - 50 200 •• 1 160 •• 1
51 - 60 280 •• 2 240 •• 1
61 - 70 480 •• 3 440 •• 2
über 70 680 •• 3 600 •• 3

 

Förderung von Carsharing und Elektro-Autos

Einen besonderen Grund zur Freude haben Carsharer. Für sie wird es zukünftig spezielle Parkplätze geben, auf denen sie bevorzugt parken dürfen. Ermöglicht wird dies durch die Einführung einer neuen Plakette, die Carsharing-Fahrzeuge als solche kennzeichnet. Weiterhin wird es auch ein zusätzliches Symbol für E-Auto-Parkplätze geben. Wie dieses Sinnbild aussehen wird, ist jedoch noch nicht bekannt.

 

Radfahrer werden besser geschützt

Durch die neue Straßenverkehrsordnung werden ebenfalls Radfahrer besser geschützt. So müssen Autofahrer, die Radfahrer überholen innerorts einen Mindestabstand von 1,5 Metern und außerorts von zwei Metern einhalten. Zudem dürfen Radler nun nebeneinander fahren.

Der Grünpfeil an Ampeln gilt nun auch für Radfahrer, die auf dem Radweg oder einem Radfahrstreifen unterwegs sind. Zukünftig ist aber auch ein gesonderter Grünpfeil, der nur für Radfahrer gilt, möglich. Im letzteren Fall dürfen allein die Radler rechts abbiegen.

Zukünftig können neben den Fahrradstraßen auch ganze Fahrradzonen ermöglicht werden. In denen gilt für Autofahrer eine Höchstgeschwindigkeit von 30 Kilometern pro Stunde. Ferner darf der Radverkehr weder gefährdet noch behindert werden.

Außerdem wird es für Lastenfahrräder gesonderte Parkplätze geben.

Radfahrer, die unerlaubt auf dem Bürgersteig fahren, drohen nun 25,-- EUR, mit Gefährdung 35,-- EUR.