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Was beim Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes zu beachten ist

01. Mai 2020

ffp2 maskeIn ganz Deutschland wird zur Eindämmung des Coronavirus seit Mittwoch, 29. April 2020, das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung sowohl im öffentlichen Personennahverkehr als auch beim Einkaufen zur Pflicht. Das bedeutet, dass beim Fahren in Bus und Bahn oder beim Aufenthalt in Geschäften eine Barriere gegen die Übertragung einer Tröpfcheninfektion durch Atem, Husten oder Niesen getragen werden muss. Aufgrund der nicht flächendeckenden Verfügbarkeit von FFP-Masken und von OP-Masken dürfen auch selbst genähte Alltagsmasken benutzt werden. Alternativ dürfen Nase und Mund aber auch mittels eines Tuchs oder eines Schals bedeckt sein.

 

Welche Masken schützen am besten?

FFP-Masken sind filtrierende Halbmasken, die es in drei Schutzstufen (FFP1, FFP2, FFP3) gibt. Dabei gilt, dass die Maske umso dichter ist, desto höher die Schutzstufe gewählt wurde. Da die Masken imstande sind, selbst kleinste Partikel aus der Luft zu filtern bieten sie den umfangreichsten Schutz vor Viren und Bakterien. Sie dienen primär dem Eigenschutz und sind aus diesem Grunde insbesondere für medizinisches Personal wichtig. Für die Behandlung von Corona-Infizierten sollten eigentlich nur FFP-Masken der Stufe 3 zum Einsatz kommen, mindestens jedoch FFP2-Masken. Verfügen die FFP-Masken über ein Ventil ist nur der Träger geschützt und ohne Ventil auch das Umfeld.

Das FFP-Masken nur im begrenzten Umfang zurzeit erhältlich sind, sollten diese Masken nur vom medizinischen Fachpersonal getragen werden, welches engen Kontakt zu bereits diagnostizierten Corona-Patienten oder zu Verdachtsfällen hat. Von Privatkäufen solcher Masken wird daher dringend abgeraten.

Während FFP-Masken dem Eigenschutz diesen, zielen OP-Masken auf den Schutz anderer. Sie schützen nicht den Träger von einer Infektion sondern die Mitmenschen. Sie werden primär vom Krankenhauspersonal getragen, damit beispielsweise keine Tröpfchen aus der Atemluft des Arztes oder Pflegers in eine offene Wunde des Patienten gelangen können. Diese Masken werden aus mehreren Vlies-Schichten hergestellt.

Und dann gibt es noch die sogenannten Alltagsmasken. Bei ihnen handelt es sich um selbstgenähte Masken, die zumeist aus einem Baumwollstoff bestehen. Für den Träger stellt diese Art der Mund-Nasen-Bedeckung keine Schutzfunktion dar. Allerdings kann sie bei Vorliegen einer eigenen Infektion dazu beitragen, dass das Virus nicht an andere Menschen weitergegeben wird. Dies liegt daran, dass die Tröpfchen nicht so weit fliegen können. Damit die Tröpfchen, die beim Atmen, Sprechen, Lachen, Niesen oder Husten austreten, aufgefangen werden, sollte der Baumwollstoff fester gewebt sein. Dabei gilt: Je dichter, desto besser!

 

Der richtige Umgang mit der Maske

Ganz wesentlich, um einen größtmöglichen Schutz für seine Mitmenschen zu erreichen, ist die Beachtung folgender Hinweise, die unabhängig vom Maskentyp gelten.

Vor dem Aufsetzen eines Atemschutzes sollte man sich gründlich die Hände mit Seife waschen. Im Idealfall für mindestens 30 Sekunden. Beim Aufsetzen ist darauf zu achten, dass Mund und Nase bis zum Kinn bedeckt sind und die Bedeckung möglichst eng an den Wangen anliegt.

Der Mund-Nasen-Schutz sollte nur solange getragen werden, bis dieser durch die Atemluft durchfeuchtet ist, da sich bei einer Durchfeuchtung zusätzliche Keime auf der Maske ansiedeln können. Während des Tragens einer Maske sollten Berührungen sowohl der Maske als auch des Gesichtes vermieden werden. Ebenso ein regelmäßiges Auf- und Absetzen des Maskenschutzes.

Beim Abnehmen der Mund-Nasen-Bedeckung sollten nur die seitlichen Laschen oder Schnüre angefasst werden und keinesfalls die Maske selber oder deren Außenseiten, da sich hier unter Umständen Erreger angesiedelt haben könnten. Die Bedeckung ist vorsichtig abzunehmen und bis zur Reinigung sollte diese beispielsweise in einem separaten, luftdichten Beutel aufbewahrt werden. Und nach dem Ablegen der Bedeckung sollte man sich die Hände wieder gründlich mit Seife reinigen.

 

Wie reinigt man eine Alltagsmaske richtig?

Hygiene ist das A und O, damit die Alltagsmasken nicht zur Ansteckungsfalle werden.

Um mögliche Erreger aus dem Baumwollstoff zu entfernen, sollte dieser bei mindestens 60 Grad, besser jedoch bei 95 Grad in der Waschmaschine gewaschen werden. Bestenfalls sollten die Mund-Nasen-Bedeckungen separat gewaschen werden. Auf Spar- beziehungsweise Eco-Programme sollte generell verzichtet werden, da bei ihnen selten Waschtemperaturen über 60 Grad erreicht werden. Verwendet werden sollten auch nur bleichmittelhaltige Vollwaschmittel, da diese, durch ihre enthaltenen Wirkstoffe, die Viren am besten abtöten.

Wer hierfür nicht extra die Waschmaschine benutzen möchte, kann die Masken auch für mehrere Minuten in einem Topf mit Wasser und ein wenig Waschmittel auskochen. Wichtig danach: Gut trocknen lassen. Das ist die kleine Variante der Kochwäsche. Um auf Nummer Sicher zu gehen, sollten die Alltagsmasken zusätzlich noch bei hohen Temperaturen - von beiden Seiten - gebügelt werden.

 

Entsorgung von getragenen Masken

Masken sollten keinesfalls achtlos wegwerfen werden. Sie gehören in den Restmüll und sollten vor ihrer Entsorgung in einem Beutel gegeben werden. Einweg-Gesichtsmasken zum Schutz vor dem Corona-Virus gehören nicht in den Gelben Sack oder in die Gelbe Tonne. In diesen dürfen nur Verpackungsmaterialien gelangen. Das ist solcher Plastikmüll, der ein Produkt als Verpackung schützt – nur er darf recycelt werden.

 

Wo gilt die Maskenpflicht?

Die Mund-Nasen-Schutzpflicht besteht in allen Geschäften in denen man zum Einkaufen geht. Damit gemeint ist nicht nur der Supermarkt, sondern auch der Wochenmarkt, die Gastronomie (bei der Abholung von Speisen und Getränke, in Einkaufszentren (nicht nur in den Geschäften sondern auch auf den Allgemeinflächen) sowie in Verkaufs- und Ausstellungsräumen von Handwerkern und Dienstleistern. Folglich muss beim Betreten und Aufenthalt eines jeden Geschäftes eine Maske getragen werden.

Zudem ist die Benutzung von Bus und Bahn nur noch mit einer Maske erlaubt. Auch beim Aufenthalt auf Bahnsteigen und an Bahn- und Bushaltestellen greift die Maskenpflicht.

Ferner gilt die neue Regelung in Apotheken, Arztpraxen und ähnliche Gesundheitseinrichtungen.

Ab Montag, 04. Mai gilt die Maskenpflicht auch in Einrichtungen, die wieder öffnen dürfen. Hierzu zählen Museen, Ausstellungen, Galerien, Gedenkstätten, Schlössern, Weiterbildungseinrichtungen wie VHS und Musikschulen sowie in geschlossenen Räumen in Landschaftsparks und Zoos.

 

Ab welchem Alter gilt die Maskenpflicht?

Von der deutschlandweiten Maskenpflicht zur Verhinderung der Ausbreitung des Coronavirus sind auch Kinder betroffen. Nur bei Säuglingen und ganz Jungen machen viele Bundesländer eine Ausnahme. Im überwiegenden Teil Deutschlands gilt eine Maskenpflicht erst ab einem Alter von sechs Jahren. Und Eltern können beruhigt sein: CO2 ist ein Gas welches nicht im Stoff hängen bleibt.

Ausgenommen sind Kinder bis zum Schuleintrittsalter und Personen, die aus medizinischen Gründen keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen können. Dies ist jedoch mit einem ärztlichen Attest zu belegen. Weiterhin fallen hierunter auch Beschäftigte, die durch Abtrennungen wie zum Beispiel aus Glas, Plexiglas geschützt werden oder die ein Kopfvisier tragen.

 

Wichtiger Hinweis

Halten Sie sich auch mit Masken an einer guten Händehygiene und halten sie unbedingt die Abstandsregeln (2 Meter) sowie die Hust- und Niesettikette ein. Nach wie vor sind dies die wichtigsten und effektivsten Maßnahmen sowohl zum Eigen- als auch zum Fremdschutz. Das Tragen einer Maske bedeutet keinesfalls, dass alle anderen Corona-Vorschriften missachtet werden dürfen.

Nur mit dem alleinigen Tragen einer Maske ist man nicht vor dem gefährlichen Coronavirus geschützt!