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Wie der Staat privat versicherte Senioren im Rentenalter bezuschusst

01. Dez. 2011

geld taschenrechnerDie private Krankenversicherung hat heute einen großen Stellenwert eingenommen. Für Senioren im Rentenalter ist es hier besonders wichtig, zu wissen, wie gut sie sich versichern und absichern lassen können.

Versicherte, welche die private Krankenversicherung bis zum 55. Lebensjahr genutzt haben, können meist danach nicht in eine gesetzliche Krankenversicherung wechseln. Somit ist die größte Anzahl der Versicherten auch nach dem 55. Lebensjahr weiterhin privat krankenversichert. Hier ergibt sich für viele ältere Menschen jedoch ein Problem, denn sie sind aufgrund des nun geringeren Unterhaltes nicht mehr in der Lage, den gesamten Beitrag für eine private Krankenversicherung aufzubringen. Mit steigendem Alter steigen auch meist die Beiträge für die Versicherten an. Dies kann zu einem finanziellen Problem werden.

Der Staat hat für diesen beschriebenen Fall eine Regelung gefunden, um auch Senioren den weiteren Bestand der Versicherung zu gewährleisten. So gibt der Staat an Senioren, welche über eine private Krankenversicherung versichert sind, Zuschüsse aus, so dass diese weiterhin ihre Beiträge leisten können.

Diese Zuschüsse können über ein Formular beantragt werden. Dieser Antrag muss bei der gesetzlichen Rentenversicherung gestellt werden. Wer einen Zuschuss erhält bestimmen die im Sozialgesetzbuch VI (§ 106) festgeschriebenen Anforderungen. Werden vom Antragsteller alle Voraussetzungen ausreichend erfüllt gibt es verschiedenen Möglichkeiten, einen Zuschuss ausgezahlt zu bekommen. Häufig werden die erhöhten Kosten für die gestiegenen oder stetig weiter steigenden Beiträge übernommen. Dies kann die angespannte finanzielle Situation entlasten und der Versicherte kann sich weiterhin auf den Versicherungsschutz, welchen seine private Krankenversicherung bietet, verlassen.

Doch wie hoch ist die Zuschusssumme? – Die endgültige Summe richtet sich nach der Höhe der aktuellen Beitragssätze. In einigen Fällen jedoch, reicht der Zuschuss von staatlicher Seite nicht aus, um einen Weiterbestand der aktuellen Versicherungssituation zu erhalten. Dadurch werden viele Senioren trotz Zuschuss auf den Basistarif der PKV zurückgreifen, und sich umversichern müssen. Ein weiterer Kritikpunkt ist, dass die Sätze der Zuschüsse nur in sehr geringem Teil an den Einkünften und den Ausgaben der Versicherten angepasst sind. Allgemein werden jedoch nur Zuschüsse in Höhe von maximal 50 % des aktuellen Beitrages ausgezahlt. Daher ist die Höhe des Zuschusses für viele Privatversicherte im Rentenalter nicht mehr ausreichend. Die Folge: Der Versicherte muss innerhalb der Versicherung in einen niedrigeren Tarif wechseln.

Positiv zu bemerken ist jedoch, dass der Zuschuss nicht an Rentenarten gebunden ist, und somit jeder Senior, welcher die private Krankenversicherung nutzt, die Chance auf einen Zuschuss von staatlicher Seite hat. Diese Regelungen gelten sowohl für das Erreichen der gesetzlichen Altersrente als auch für Berufsunfähigkeitsrenten, Witwen- und Waisenrenten.