• Slide1
  • Slide2
  • Slide3

Steuervergünstigungen bei haushaltsnahen Dienstleistungen für Pflegehaushalte

01. Apr. 2010

taschenrechnerMit neuen Verwaltungsvorschriften macht die Finanzverwaltung jetzt den Weg frei für vereinfachte und unbürokratische Steuervergünstigungen für pflegebedürftige Menschen und ihre Familienangehörigen.

Horst Schmieder, Vorstand vom KWA Kuratorium Wohnen im Alter, betonte in einer Pressemitteilung: „Dies ist ein längst überfälliger Schritt zur Förderung von mehreren Tausenden Pflegehaushalten in Deutschland. Pflegebedürftige Menschen und ihre Familien werden durch die neuen Vorschriften wesentlich entlastet, nicht nur in finanzieller, sondern auch in bürokratischer Hinsicht. Gerade für ältere Menschen, die auch ohne Pflegestufe für Pflege und Betreuung professionelle Dienstleister einschalten, stellt dieser Beschluss eine große Erleichterung dar.“

Konkret geht es darum, dass 20 Prozent der Kosten für Dienstleistungen in Privathaushalten direkt von der Einkommenssteuerschuld abgezogen werden können. Der Steuervorteil gilt bis zu einer Gesamthöhe von 20.000 EUR und kann daher maximal 4.000 EUR für die so genanten „haushaltsnahen Dienstleistungen“ betragen.

Durch diese neuen Regelungen werden nicht nur Pflegeleistungen absetzbar, sondern auch typische Hilfen im Haushalt, wie beispielsweise alltägliche Reinigungs- und Gartenarbeiten werden so erschwinglich.

Pflegebedürftige Menschen und ihre Familien werden durch die neuen Vorschriften auch von Nachweispflichten entlastet. Denn zur Inanspruchnahme des vollen Steuerabzugs muss das Vorliegen einer Pflegestufe nicht mehr nachgewiesen werden.

Die neuen Verwaltungsvorschriften machen deutlich, dass die Auszahlung von Pflegegeld durch die Pflegekassen nicht auf den Steuervorteil angerechnet wird, da es nicht zweckgebunden für bestimmte Aufwendungen ausgezahlt wird. Damit können pflegebedürftige Menschen und ihre Familien, die sich für den Bezug von Pflegegeld entscheiden und gelegentlich zusätzlich einen professionellen Pflegedienst beauftragen, in vollem Umfang von der Steuervergünstigung profitieren.

Insgesamt trägt die Finanzverwaltung mit den neuen Verwaltungsvorschriften dazu bei, den Steuerabzug bei Inanspruchnahme haushaltsnaher Dienstleistungen in Pflegehaushalten zu erleichtern.