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Elternunterhalt - Wie Kinder für ihre Eltern haften

15. Juli 2012

Wenn Kinder plötzlich für die Heim- und Pflegekosten ihrer Eltern zahlen müssen, ist die Verwunderung meist groß. Denn damit rechnen die Wenigsten. Der sogenannte Elternunterhalt ist aber inzwischen gängige Praxis und wird von den Sozialämtern zunehmend eingefordert. Insbesondere dann, wenn das eigene Einkommen oder Vermögen der Eltern nicht mehr ausreicht, um die Pflegekosten zu decken.

In diesem Fall haften die Kinder für ihre Eltern. Zur Leistung von Elternunterhalt sind die Kinder in Deutschland verpflichtet. Die Rechtsgrundlage für diese Ansprüche ergibt sich aus dem BGB § 1601 und § 1602. Auf die Kinder kommen dann oft ganz plötzlich ungeahnte finanzielle Belastungen zu. Sie müssen nicht nur mit dem eigenen Einkommen, sondern gegebenenfalls auch mit dem eigenen Vermögen für den Unterhalt der Eltern einstehen.

Unter welchen Voraussetzungen Eltern finanziell unterstützt werden müssen, erfahren Sie im Ratgeber "Elternunterhalt - Kinder haften für ihre Eltern". Das Buch kann bei der Verbraucherzentrale NRW zum Preis von 11,90 EUR (zuzüglich Versandkosten) bestellt werden.

Der Ratgeber informiert über die rechtlichen Grundlagen des Elternunterhalts und gibt einen Überblick über den Lebensbedarf, die Heim- und Pflegekosten, den Pflegestufen, die Leistungen der Pflegekassen sowie die Bedürftigkeit der Eltern und die Leistungsfähigkeit des Kindes. Dabei wird dem Leser die komplizierte Materie anhand konkreter Sachverhalte anschaulich und nachvollziehbar erklärt.