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Ratgeber bereitet auf den Besuch vom MDK vor

01. Sep. 2013

Kaum ist der Antrag auf Pflegeleistungen ausgefüllt und bei der Pflegekasse eingegangen, kündigt sich auch schon der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) zum Hausbesuch an. Im Gespräch mit dem Pflegebedürftigen und seinen Angehörigen möchte der Gutachter feststellen, ob und inwieweit dauerhaft und regelmäßig Hilfebedarf besteht. Da von der Begutachtung abhängt, ob und in welchem Umfang Pflegeleistungen gewährt werden, sollte man sich und den Pflegebedürftigen gut auf diesen Hausbesuch vorbereiten.

Hilfe bei der Planung dieser Visite bietet der Ratgeber „Pflegegutachten und Pflegetagebuch“ der Verbraucherzentrale NRW. Die Broschüre informiert Betroffene, auf welche Feinheiten bei der Beantragung von Pflegeleistungen besonders geachtet werden sollte – und zwar von der Antragstellung bis zur Bewilligung.

In dem etwa eine halbe Stunde dauernden Hausbesuch fragen die Gutachter anhand einer Liste all die täglichen Verrichtungen ab, die zur Führung eines selbständigen Lebens gehören. Die bundeseinheitlichen Begutachtungs-Richtlinien teilen die sogenannten „Katalogverrichtungen“ in vier Bereiche auf:

  • Körperpflege (waschen, rasieren, frisieren, Toilettengang)
  • Nahrungsaufnahme (Essen selbst zubereiten, Essen zu sich nehmen, genügend trinken)
  • Mobilität (aufstehen, sich ankleiden, Arztbesuche)
  • Hauswirtschaftliche Versorgung (einkaufen, abwaschen, putzen, staubsaugen, Wäsche waschen)

 

In jedem dieser Bereiche gilt es zu ermitteln, bei welchen Tätigkeiten der Betroffene Unterstützung benötigt. Ist nur eine Beaufsichtigung oder Anleitung nötig, oder muss die Pflegeperson Aufgaben teilweise oder ganz übernehmen? Entscheidend ist letztlich der jeweilige Zeitbedarf für diese Unterstützungen. Erst bei erheblicher Pflegebedürftigkeit gewährt die Pflegekasse Leistungen aus der Pflegeversicherung.

Wer dem Gutachter einen umfassenden Einblick in den Pflegealltag geben möchte, kann im mitgelieferten Pflegetagebuch den täglichen Hilfsbedarf dokumentieren. Das Pflegetagebuch sollte am besten über einen Zeitraum von ein, besser zwei Wochen geführt werden. Das Pflegetagebuch können Sie hier kostenlos herunterladen.

Tipps gibt es auch, wenn Leistungen abgelehnt werden. Informationen zum Widerspruchsverfahren sowie Musterbriefe helfen zudem bei der Anfechtung des Pflegebescheids.

 

Der Ratgeber kostet 7,90 EUR und ist in den örtlichen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale NRW erhältlich. Für zuzüglich 2,50 EUR (Porto und Versand) wird er auch nach Hause geliefert.

 

Bestellmöglichkeit

Verbraucherzentrale NRW, Versandservice, Himmelgeisterstraße 70, D-40225 Düsseldorf
Telefon: +49 (0211) 3809-555     E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.     Internet: www.vz-ratgeber.de

 

 

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