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Demenz - Finanzielle Hilfen und Unterstützung

01. Sep. 2011

geldAngehörige von Demenzkranken tragen eine schwere Last. Während sie sich um ihre verwirrten Angehörigen kümmern gerät ihr eigener Lebensalltag dabei oft völlig aus den Fugen. Rund 1,2 Millionen Menschen in Deutschland sind inzwischen an Demenz erkrankt, davon sind zwei Drittel von Alzheimer betroffen.

Der Anteil der über 65-jährigen liegt zurzeit bei 15 % und wird voraussichtlich in den nächsten Jahren erheblich steigen. Ursächlich hierfür ist zum einen, dass Demenzen mit steigendem Lebensalter exponentiell zunehmen und zum anderen, muss aufgrund der demographischen Entwicklung der Bevölkerung in Deutschlang mit einer enormen Zunahme pflegebedürftiger, demenzkranker Patienten gerechnet werden. Allein in Deutschland erkranken jedes Jahr 250.000 Menschen an Demenz und Experten rechnen in 40 Jahren bereits mit ca. 2,6 Millionen Demenzkranken.

Etwa zwei Drittel der pflegebedürftigen Menschen werden dabei in der häuslichen Umgebung versorgt. Unterstützung bracht jedoch nicht nur der Betroffene, sondern auch die pflegenden Angehörigen. Denn gerade die Betreuung des oft noch ziemlich mobilen Demenzpatienten stellt die Angehörigen vor eine enorme Herausforderung.

Denn wer an Demenz erkrankt, ist körperlich meist noch gut dabei und erhält deshalb gar keine Pflegestufe, auch wenn die Demenz schon weit fortgeschritten ist. Trotzdem können sie im Alltag einige Hilfen aus verschiedenen Quellen nutzen.

Seit der Pflegereform 2008 erhalten erstmals auch Personen, die noch keine Pflegestufe erreichen (Pflegestufe 0) finanzielle Unterstützung. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass ihre Alltagskompetenz nachweisbar eingeschränkt ist.

Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn der Kranke noch mobil ist, aber orientierungslos umherläuft oder wenn er sich noch selbständig sein Mahl zubereitet, aber aufgrund seiner geistigen Verwirrung vergisst den Herd abzuschalten. Ein Mensch, der mühelos Treppen steigt und den Dosenöffner noch geschickt bedient, muss nicht unbedingt selbständig seinen Alltag bestreiten können.

So können Demenzen oder psychische Erkrankungen dazu führen, dass einem Menschen der Antrieb zur Selbstversorgung fehlt oder dass der Betroffene zwar noch alle Tätigkeiten des täglichen Lebens mechanisch ausüben kann, dafür aber Anleitung und Aufsicht benötigt.

Braucht der Betroffene eine tägliche Betreuung, dann kann man bei der Pflegeversicherung zumindest einen monatlichen Zuschuss zu den Betreuungskosten von 100 EUR beantragen. In schwereren Fällen zahlen die Pflegekassen sogar bis zu 200 EUR im Monat.

Die Stiftung Warentest berichtet in ihrem Verbrauchermagazin „Finanztest“, dass die Diagnose Demenz nicht nötig ist, um den Zuschuss zu erhalten. Stattdessen überprüft ein Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen die Alltagskompetenz des Betroffenen. Und Patienten mit Pflegestufe 1 bis 3 können den Zuschuss zusätzlich zu anderen Leistungen bekommen. Dabei stehen Privatpatienten und den Kassenpatienten die gleichen Leistungen zu.

Daneben bieten auch die Krankenkassen Unterstützung an. Hier reicht die Hilfe von der Sprechtherapie bis zur Krankengymnastik, denn körperliche Bewegung kann den geistigen Abbau bremsen. Hierfür benötigt man allerdings ein Rezept vom Arzt.

Im täglichen Leben helfen vor allem Angebote außerhalb der Versicherungen. Finanzielle Erleichterung bringt auch ein Schwerbehindertenausweis. So stellt das Versorgungsamt schon bei mittelschwerer Demenz einen solchen aus. Wer eine mittelschwere Demenz hat, wird meist bereits als 100 Prozent schwerbehindert eingestuft. Und ab 50 Prozent haben Betroffene bereits einen Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis.

Damit können sie beispielsweise günstiger mit Bahn und Bus fahren. Viele können in öffentlichen Verkehrsmitteln sowie bei Inlandsflügen kostenlos eine Begleitperson mitnehmen  und erhalten darüber hinaus meist Vergünstigungen in öffentlichen Einrichtungen. Manche werden auch von den Rundfunkgebühren befreit. Den Ausweis kann man formlos beim Versorgungsamt seiner jeweiligen Gemeinde beantragen.

Je nach Landesrecht können auch anerkannte niedrigschwellige Hilfe- und Betreuungsangebote als gezielte Entlastung genutzt werden. Als Beispiele sind sowohl die Gruppenbetreuung als auch die individuelle häusliche Seniorenbetreuung zu nennen. Von dem Zuschuss zu Betreuungskosten können die Betroffenen auch die Teilnahme an Selbsthilfegruppen bestreiten. Hier schöpfen Betroffene Mut, trotz Krankheit am Alltag teilzunehmen.

Darüber hinaus bieten Pflegekassen und frei-gemeinnützige Träger für die Angehörigen meist kostenlose Kurse an. Beispielsweise Kurse zu Sturzprävention, Kurse zum rückenschonenden Arbeiten oder auch Kurse, die der Information über die Krankheit und den Umgang damit dienen.

Mehr zum Thema gesetzliche Pflegeversicherung und Demenz gibt es in der August-Ausgabe von Finanztest und unter www.test.de/demenz-hilfen.