Lexikon

Alltagsbegleiter

Viele ältere Menschen, deren körperliche und manchmal auch geistige Fähigkeiten nachgelassen haben, brauchen zunächst keine Unterstützung durch einen ambulanten Pflegedienst, sondern Hilfen zur Bewältigung des Alltags.

Alltagsbegleiter unterstützen Menschen, die bei der Bewältigung ihrer täglichen Aufgaben eingeschränkt sind. Sie ermöglichen den älteren oder behinderten sowie gerontopsychiatrisch veränderten Menschen (Demenz) am sozialen Leben teilnehmen zu können.

Sie helfen, das Bedürfnis nach Selbständigkeit und dem selbst bestimmten Leben zu erhalten, die Lebensqualität zu verbessern sowie Vereinsamung und Isolation zu verhindern.

Im Gegensatz zu Pflegekräften, die die medizinisch-pflegerische Versorgung übernehmen, leisten Alltagsbegleiter eine zusätzliche psychosoziale Betreuung. Sie nehmen sich Zeit für Gespräche und helfen bei alltäglichen Dingen wie hauswirtschaftliche Versorgung, Reinigung der Wohnung, Wäscheservice, Bügeln, Gardinenreinigung, gemeinsames Kochen oder Backen, begleiten und unterstützen beim Arztbesuch, bei Behördengängen, bei Einkäufen und bei Spaziergängen. Ziel ihrer Arbeit ist eine höhere Lebensqualität für die Pflegebedürftigen zu schaffen.

Alltagsbegleiter findet man primär in den Wohn- und Hausgemeinschaften, darüber hinaus aber auch in Tagespflegeeinrichtungen, in ambulanten Pflegediensten und inzwischen auch in privaten Haushalten an. Sie stehen nicht in Konkurrenz zu den Pflegekräften, sondern stellen vielmehr eine wichtige Ergänzung und Bereicherung für die Pflege dar. In Privathaushalten entlasten sie die pflegenden Angehörigen, denn sie übernehmen auch die stundenweise Betreuung von Senioren.

Wenn bei einer Diagnose Demenz festgestellt wird und die Angehörigen einen Anspruch auf Pflegeleistungen aus dem Ergänzungsgesetz § 45 SGB XI haben, werden die Leistungen eines Alltagsbegleiters teilweise von der Pflegeversicherung bezahlt

Alten- und Pflegeheim

Verschiedene Arten von Einrichtungen mit vollstationärer Pflege werden unter dem Begriff Alten- und Pflegeheim zusammengefasst. Voraussetzung für die Aufnahme in ein Alten- und Pflegeheim ist, dass eine häusliche (ambulante) oder teilstationäre Pflege nicht möglich ist oder wegen der Besonderheit des einzelnen Falles nicht in Betracht kommt, etwa weil keine Pflegeperson vorhanden ist oder der Umfang der Pflege eine stationäre Pflege erfordert.

Eine Unterbringung in einem Alten- und Pflegeheim hat viele Vorteile, unter anderem dass pflegende Angehörige von den körperlich und geistig sehr anstrengenden Pflegetätigkeiten entlastet werden. Zum anderen werden Senioren aber auch dazu angeleitet, soziale Kontakte innerhalb der Einrichtung aufzubauen und zu pflegen.

In einem Alten- und Pflegeheim gibt es eine umfassende, vollstationäre Betreuung und Versorgung rund um die Uhr. Die leistungen von vollstationären Einrichtungen sind über das Heimgesetz weitgehend klar und einheitlich geregelt. So gibt es Mindestbestimmungen für die Vertragsgestaltung, Vorgaben zu Leistungen sowie deren Qualität und Preise, Mindeststandards für Ausstattung und bauliche Beschaffenheit sowie umfassende Mitwirkungsrechte der Bewohner. Zum Schutz der Bewohner unterstehen Alten- und Pflegeheime der staatlichen Heimaufsicht. Auch wenn die Leistungen weitgehend identisch sein müssten, können die monatlichen Kosten in den verschiedenen Einrichtungsarten sehr unterschiedlich sein.

Die Höhe des Heimentgeltes richtet sich nach der Pflegestufe, nach der Art der Unterbringung in Einzel- oder Doppelzimmer und dem Tagessatz der Einrichtung für Verpflegung und Betreuung. Für die vollstationäre Unterbringung können Leistungen aus der Pflegeversicherung in Anspruch genommen werden. Die Leistungen der vollstationären Pflege, also für Pflege, medizinische Behandlungspflege und soziale Betreuung – sind von der Pflegestufe abhängig und sind ab dem 01.01.2010 wie folgt festgelegt: Pflegestufe I – 1.023 EUR, Pflegestufe II – 1.279 EUR, Pflegestufe III – 1.510 EUR und Pflegestufe III H – 1.825 EUR.

Jedoch kommen Leistungen in Härtefällen (Pflegestufe III H) nur in Frage, wenn ein außergewöhnlich hoher und intensiver Pflegeaufwand erforderlich ist, der das übliche Maß der Pflegestufe III weit übersteigt. Beispiele hierfür sind Endstadium von Krebserkrankungen oder Apalliker. Der privat zu bezahlende Eigenanteil ist die Differenz zwischen dem Heimentgelt und den Leistungen, die durch die Pflegeversicherung abgedeckt werden.

Ambulante Pflege

Die Ambulante Pflege ist für den das Richtige, der weiterhin in seiner vertrauten, familiären Umgebung bleiben möchte, jedoch Unterstützung bei den Verrichtungen des täglichen Lebens benötigt. Die Hilfe- und Unterstützungsleistungen werden entweder durch ambulante Pflegedienste oder durch Angehörige im eigenen Haushalt erbracht.

In Abstimmung mit dem ambulanten Pflegedienst wird bestimmt, welche Leistungen von diesem erbracht werden sollen. Dabei kann das Angebot der ambulanten Pflegedienste sehr verschieden sein. Manche bieten ausschließlich Leistungen der Grundpflege, hauswirtschaftliche Versorgung, Behandlungs- und Verhinderungspflege an, andere haben sich auch auf die intensivmedizinische Versorgung spezialisiert. Je nach Pflegebedürftigkeit variieren die Kosten. Allerdings ist jede einzelne Leistung in ihrer Höhe vertraglich festgeschrieben.

Pflegebedürftige können grundsätzlich selbst entscheiden, ob sie Pflegesachleistungen oder Pflegegeld in Anspruch nehmen möchten. Als Pflegesachleistungen werden Leistungen bezeichnet, die bei Pflegeeinsätzen ambulanter Pflegedienste von der Pflegekasse im Rahmen bestimmter Höchstgrenzen direkt bezahlt werden. Beim Pflegegeld handelt es sich hingegen um eine Geldleistung, die an den Pflegebedürftigen ausgezahlt wird. Pflegebedürftige können aber auch die sog. Kombinationsleistung wählen, das heißt die Sachleistungen und die Geldleistung jeweils anteilig beanspruchen. An diese Entscheidung sind sie dann aber für mindestens sechs Monate gebunden.

Die Höhe der Pflegesachleistung sind von der Pflegestufe abhängig und sind ab dem 01.01.2010 wie folgt festgelegt: Pflegestufe I – 440 EUR, Pflegestufe II – 1.040 EUR und Pflegestufe III – 1.510 EUR. Bei privater Pflege durch Angehörige oder durch Nachbarn werden von der Pflegekasse monatliche Pauschalen bezahlt. Sie sind auch von der Pflegestufe abhängig und sind ab dem 01.01.2010 wie folgt festgelegt: Pflegestufe I – 225 EUR, Pflegestufe II – 430 EUR und Pflegestufe III – 685 EUR.

Auch bei der häuslichen Pflege kann die Pflegeversicherung keine Vollfinanzierung sicherstellen. Die erbrachten Leistungen werden bis zur jeweiligen Höchstgrenze nach Pflegestufe finanziert. Darüber hinausgehende Leistungen sind privat zu bezahlen.

Betreutes Wohnen

Als betreutes Wohnen werden Wohnformen bezeichnet, in denen ältere Menschen bei gleichzeitiger Unterstützung zur Bewältigung der individuellen Probleme die größtmögliche Autonomie gewährleistet wird.

Einrichtungen des betreuten Wohnens sind vollwertige Wohnungen, einschließlich Küche und Bad, welche altenspezifisch (barrierefrei) ausgestattet sind. Dabei schließen die Bewohner mit dem Vermieter der Wohnungen einen Vertrag ab, der dem Mietrecht unterliegt. Je nach individuellem Bedarf können zusätzlich zum Mietvertrag weitere Leistungen wie zum Beispiel Verpflegung, hauswirtschaftliche Dienste, selbstverständlich aber auch Pflege und Betreuung angefordert werden.

Der Bewohner entscheidet nach seinen individuellen Bedürfnissen darüber, welche Leistungen in welchem Umfang von ihm in Anspruch genommen werden. Dabei werden pflegerische Dienstleistungen über Betreuungspauschalen (Grundleistungen) abgegolten, der erweiterte Leistungskatalog (Wahlleistungen) ist nach Bedarf abrufbar. Das Heimrecht findet auf das Betreute Wohnen keine Anwendung.

Oberstes Ziel ist es, den Betroffenen so wenig Verantwortung wie nötig abzunehmen, sondern sie dabei zu fördern, ihr Leben so weit wie möglich selbständig zu gestalten. Eine Unterbringung in einem Alten- und Pflegeheim soll nach Möglichkeit vermieden, zumindest aber so weit wie möglich hinausgeschoben werden.

Ergotherapie

Die Ergotherapie begleitet, unterstützt und befähigt Menschen jeden Alters, die in ihren alltäglichen Fähigkeiten eingeschränkt oder von Einschränkung bedroht sind. Es soll eine Verbesserung, Wiederherstellung oder Kompensation gestörter Funktionen erreicht werden, damit sie alltäglichen Anforderungen nicht hilflos gegenüberstehen.

Moderne Therapieverfahren sind zum Beispiel die Therapie nach dem Bobath-Konzept, die Integrationstherapie nach Jean Ayres oder die Übungsbehandlung nach Prof. Perfetti.

Bei der ergotherapeutischen Betrachtungsweise stehen nicht die oberflächlichen Einschränkungen und Krankheitszeichen im Vordergrund, sondern die zugrunde liegenden Ursachen. Da bei manchen Krankheitsbildern keine Ursachen bekannt sind, werden auch Symptome behandelt.

Ziel der Ergotherapie ist es, Menschen dabei zu helfen, ihren Alltag wieder besser bewältigen zu können. Mit bewusstem Training zur Selbsthilfe soll dem Menschen dazu verholfen werden, seine bestmögliche Eigenständigkeit (wieder) zu erreichen

Frei-gemeinnütziger Träger

Neben den beiden kirchlichen Trägern – Caritas (CV) und Diakonie (DW) – gehören in diese Kategorie die weiteren Wohlfahrtsverbände: Die Arbeiterwohlfahrt (AWO), der Paritätische Wohlfahrtsverband (DPWV), das Deutsche Rote Kreuz (DRK) und die Zentralwohlfahrtsstelle der jüdischen Kultusgemeinden.

Zu dieser Gruppe zählen auch die gemeinnützigen Organisationen, die keinem Wohlfahrtsverband angeschlossen sind.

Hospiz

Hospiz leitet sich aus dem lateinischen „hospitium“ ab und bedeutet „Herberge“ Bei einem Hospiz handelt es sich um eine Einrichtung, welche auf die Begleitung und Betreuung von in naher Zukunft sterbenden Menschen (Sterbebegleitung) spezialisiert ist. In diesem Zusammenhang spricht man oftmals auch von einem Sterbehospiz.

Meist verfügt ein Hospiz über wenige Betten und ist wie ein kleines Pflegeheim organisiert. Zurzeit gibt es in Deutschland etwa 160 stationäre Hospize. Rechtlich fällt ein stationäres Hospiz unter das Heimgesetz.

Unheilbar Kranke bekommen in einem Hospiz in ihrer letzten Lebensphase eine kompetente, umfassende und respektvolle Betreuung. Bei allen medizinischen und pflegerischen Handlungen steht der geäußerte oder mutmaßliche Wille des Kranken an erster Stelle. Daneben werden Beratung, seelische Betreuung und Trauerbegleitung für die Angehörigen angeboten.

Träger der Hospize sind zumeist gemeinnützige Vereine, Organisationen und auch Stiftungen.

Internetnutzung

Laut einer vom ARD und ZDF durchgeführten Onlinestudie aus dem Jahre 2009 waren bereits zum dritten Mal mehr Menschen über 60 Jahre im Internet unterwegs als Jugendliche unter 20. Einen Überblick über die Entwicklung der Internetnutzer in Deutschland (in Mio.) gibt nachfolgende Tabelle:

2004 2005 2006 2007 2008 2009
Gesamt 35,7 36,7 37,4 39,5 41,7 42,0
14-19 J. 4,7 4,8 5,0 4,9 5,1 5,0
20-29 J. 6,4 6,5 6,7 7,5 7,9 7,7
30-39 J. 8,9 9,1 8,9 8,5 8,9 8,6
40-49 J. 7,8 8,1 8,4 8,7 9,4 9,9
50-59 J. 5,5 5,3 5,6 6,1 6,2 6,6
ab 60 J. 2,8 3,7 4,1 5,1 5,1 5,3

An der Struktur der Internetnutzer in Deutschland hat sich in den letzten Jahren wenig geändert. Die Gruppe mit der höchsten Internetnutzung im Jahre 2009 bleiben die 14-19 Jährigen. 97,5 % von ihnen nutzen das Internet. Die Internetverbreitung bei den 20-29 Jährigen beläuft sich auf 95,2 %, bei den 30-39 Jährigen auf 89,4 %, bei den 40-49 Jährigen auf 80,2 %, bei den 50-59 Jährigen auf 67,4 %. Erst der Altersabschnitt ab 60 Jahre und älter zeigt einen deutlichen Einschnitt in der Internetnutzung. Nur 27,1 % der ab 60 Jährigen sind online.

Allerdings gilt zu beachten, dass bei den 14-19 Jährigen, die insgesamt nur 5,24 Millionen Menschen innerhalb der bundesdeutschen Bevölkerung stellen, das Potenzial bereits weitgehend ausgeschöpft ist. Hingegen sind bei den ab 60 Jährigen in den nächsten Jahren noch beträchtliche Wachstumspotenziale vorhanden. In Deutschland zählen zurzeit bereits 19,4 Millionen Menschen zur Generation 60 plus.

Darüber hinaus begünstigt der demografische Wandel den Trend einer zunehmenden Internetnutzung im älteren Bevölkerungssegment. Immer mehr Menschen – darunter ein hoher Anteil ehemals Berufstätiger – erreichen das siebte Lebensjahrzehnt und weisen PC und Internet Erfahrung auf. Hard- und Software werden stets benutzerfreundlicher und darüber hinaus ist die Technikkompetenz der älteren Generation zudem angestiegen.

Gemäß obiger Studie zählen zu den am häufigsten genutzten Anwendungen im Netz nach wie vor die E-Mail-Funktionen als auch die Nutzung von Suchmaschinen und das sowohl bei den 14-19 Jährigen, als auch bei den ab 60 Jährigen.

Kirchlicher Träger

Kirchen mit ihren Trägerorganisationen Caritas und Diakonie sind Träger der Einrichtung.

Krankengymnastik

Die Krankengymnastik ist eine aktive und sehr wichtige Behandlungsform. Schädigungen durch Ungleichgewichte in der Muskulatur (muskuläre Dysbalancen) und verkürzte Muskelgruppen verursachen häufig erhebliche Schmerzen. Diese Probleme können nur durch gezielte Kräftigung der Muskulatur behoben werden.

Primär ist die Krankengymnastik eine übende Bewegungstherapie zur Erhaltung, Verbesserung oder Wiederherstellung der Funktion von Muskeln und Gelenken mit dem Ziel der Verhütung und Behandlung von Mobilitätsstörungen. Sekundär führen gezielte und dosierte krankengymnastische Aktivitäten zur Funktionsverbesserung und Leistungssteigerung.

Krankmachende Bewegungsabläufe sollen durch gezieltes Üben dauerhaft vermieden werden. Aus diesem Grunde ist der therapeutische Sport so wichtig. Er verbessert nicht nur die physische und psychische Gesundheit, sondern unterstützt auch den Heilungserfolg anderer Behandlungsmethoden.

Krankengymnastik kann Einzeln oder in Gruppen durchgeführt werden.

Kurzzeitpflege

Kurzzeitpflege ist eine vorübergehende Pflege und Betreuung einer pflegebedürftigen Person in einer vollstationären Einrichtung. Sie ist zeitlich befristet und reicht von wenigen Tagen bis hin zu einem Zeitraum von bis zu 4 Wochen je Kalenderjahr.

Das Angebot der Kurzzeitpflege zielt darauf ab, pflegende Angehörige zeitweise von den pflegerischen Aufgaben zu entlasten. So lassen sich mit Hilfe der Kurzzeitpflege bestimmte Notsituationen überbrücken.

Die Kurzzeitpflege kann einen pflegebedürftigen Menschen nach einem Krankenhausaufenthalt auf die Rückkehr in den eigenen Haushalt vorbereiten oder eine vorübergehende stationäre Pflege in einer Krisensituation ermöglichen, zum Beispiel bei vorübergehender Verschlechterung des Gesundheitszustandes des Pflegebedürftigen. Häufig wird die Kurzzeitpflege auch dazu genutzt, nach einem Klinikaufenthalt die Wohnung auf die neue Pflegesituation vorzubereiten. Manchmal dient die Kurzzeitpflege aber auch zur Überbrückung, bis ein geeigneter bzw. gewünschter Dauerpflegeplatz in einem Alten- und Pflegeheim zur Verfügung steht.

Voraussetzung für den Anspruch auf Kurzzeitpflege ist, dass

  • häusliche Pflege noch nicht oder nicht im erforderlichen Umfang möglich ist und
  • teilstationäre Pflege nicht ausreicht.

Bei der Kurzzeitpflege handelt es sich um eine Leistung der Pflegeversicherung oder des Sozialhilfeträgers (§ 42 SGB XI, § 61 Abs. 2 Satz 1 SGB XII). Die Pflegekassen übernehmen für den pflegebedingten Kostenanteil einen Betrag von bis zu 1.510 EUR je Kalenderjahr. Der Höchstbetrag ist unabhängig davon, in welche Pflegestufe der Pflegebedürftige eingestuft ist.

Die Kurzzeitpflege übernimmt die Aufwendungen für Grundpflege, medizinische Behandlungspflege und soziale Betreuung. Die Unterkunfts-, Verpflegungs- und Investitionskosten müssen hingegen vom Pflegebedürftigen selbst getragen werden.

Wurde Kurzzeitpflege für den Zeitraum von 4 Wochen in Anspruch genommen, kann im Einzelfall ein weiterer Aufenthalt in einer Kurzzeitpflegeeinrichtung im selben Kalenderjahr von der Pflegekasse bewilligt werden, wenn sich zum Beispiel die Pflegebedürftigkeit verschlimmert hat.

Ein Antrag auf Kurzzeitpflege ist bei der zuständigen Pflegekasse zu stellen.

Logopädie

Der Begriff Logopädie leitet sich aus dem griechischen „logos“ (Wort, Rede) und „paideuein“ (erziehen) ab und meint wörtlich also „Sprecherziehung“. 1913 wurde der Begriff erstmals benutzt und 1924 durch den Wiener Mediziner Emil Fröschels als Begriff für die Stimmheilkunde eingeführt. Die Bedeutung des Logopädie-Begriffs änderte sich im Laufe der Zeit.

Heute beschäftigt sich die Logopädie mit Menschen, die vor allem in ihrer verbalen oder nonverbalen Kommunikationsfähigkeit eingeschränkt sind und schlägt Therapien zur Rehabilitation dieser Personen vor.

Die Schwerpunkte der Logopädie befassen sich mit Störungen im Bereich der Sprache, des Sprechens, der Stimme und des Schluckens. Ziel der logopädischen Therapie ist die Förderung, Verbesserung oder Wiederherstellung der Kommunikationsfähigkeit sowie eine optimierte Nahrungsaufnahme.

In das Aufgabengebiet der Logopädie fallen Untersuchung, Vorbeugung, Beratung und Therapie von Störungen der Sprache und Kommunikation.

Logopäden untersuchen und behandeln die damit im möglichen Zusammenhang stehenden Störungen des Sprechens, der Atmung, der Stimme, der Mundfunktionen, des Hörvermögens und der Wahrnehmung und der geschriebenen Sprache, die bei allen Altersgruppen auftreten können.

Bei Erwachsenen werden vor allem Sprachverlust (Aphasie), Schluckstörungen (Dysphagie) oder Stimmstörungen (Dysphonie) behandelt. Die Schwerpunkte der Logopädie befassen sich mit Störungen im Bereich der Sprache, des Sprechens, der Stimme und des Schluckens. Ziel der logopädischen Therapie ist die Förderung, Verbesserung oder Wiederherstellung der Kommunikationsfähigkeit sowie eine optimierte Nahrungsaufnahme.

Medizinischer Dienst der Krankenversicherung

MDK ist die Abkürzung für den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (vormals vertrauensärztlicher Dienst). Es handelt sich dabei um einen Dienst zur Beratung und zur Begutachtung von Personen, die in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung versichert sind.

Der MDK führt die Erstuntersuchung des Hilfesuchenden durch und prüft, ob und in welchem Umfang Maßnahmen zur Beseitigung, Minderung oder Verhütung einer Verschlimmerung der Pflegebedürftigkeit einschließlich der medizinischen Rehabilitation geeignet und zumutbar sind.

Den meisten Bürgern ist der MDK im Zusammenhang mit der Einstufung in die drei in Deutschland vorhandenen Pflegestufen ein Begriff. Die Mitarbeiter des MDK beurteilen zum Beispiel, ob ein Versicherter pflegebedürftig ist und wie schwer seine Pflegebedürftigkeit ist. Dies führt dann im Folgenden zur Einstufung in die entsprechende Pflegestufe.

Darüber hinaus nimmt der MDK aber auch noch weitere Aufgaben wahr. So obliegt ihm neben der Überwachung von Pflegeeinrichtungen auch die Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit von Versicherten. Darüber hinaus berät er die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) in allgemeinen medizinischen Fragen.

Jedes Bundesland hat übrigens seinen eigenen Medizinischen Dienst der Krankenversicherung. Der MDK unterliegt der staatlichen Aufsicht.

Mehrgenerationenwohnhaus

Unsere Gesellschaft wird älter und die klassische Familie verliert ihre Funktion.

Für viele ältere Menschen gewinnen Wohnformen, in denen sie selbständig aber nicht allein, mit Unterstützung, aber nicht rund um versorgt leben können, zunehmend an Bedeutung. In den letzten Jahren haben sich sehr vielfältige Formen des gemeinschaftlichen Wohnens im Alter herausgebildet. Wohn- und Hausgemeinschaften, in denen ältere Menschen gemeinsam leben oder auch Wohnprojekte von Jung und Alt, die Mehrgenerationswohnhäuser.

Diese Mehrgenerationswohnhäuser sind so ausgestattet, dass sie vor allem die Ansprüche von Senioren bzw. Menschen in der zweiten Lebenshälfte erfüllen. Die Mehrgenerationenwohnhäuser sollen den Bedürfnissen von Jung und Alt, Singles und Familien Rechnung tragen und gleichzeitig das Zusammenleben verschiedener Generationen fördern.

So leben in einem Mehrgenerationenwohnhaus verschiedene Bewohnergruppen zusammen. Dadurch soll die nachbarschaftliche Hilfe zwischen den Generationen gefördert werden. Um das gemeinschaftliche Zusammenleben zu fördern, gibt es gemeinschaftliche Begegnungsräume. Gemeinschaftsräume können so zum erweiterten Kinderzimmer werden, was vor allem berufstätigen Eltern oder Alleinerziehenden Freiräume für Aufsicht und Betreuung eröffnen kann.

Es ist eine individuelle wie auch kommunikative Form des Lebens, die sowohl Zusammensein als auch Alleinsein ermöglicht und zugleich der Vereinsamung entgegenwirkt. Bei dieser Konzeption leben alle unter einem Dach, aber jeder für sich und selbständig.

Nachtpflege

Die Nachtpflege zählt zum Angebot der teilstationären Pflege. Dabei werden pflegebedürftige Menschen während der Nacht von ausgebildeten Pflegekräften betreut.

Einrichtungen der Nachtpflege bieten Betreuung und Pflege vom späten Nachmittag bzw. frühen Abend bis zum Aufstehen am nächsten Morgen an. Die Nachtpflege ist ein Angebot für pflegebedürftige Menschen, die vor allem während der Nacht Pflege und Zuwendung benötigen.

Pflegebedürftige, die während der Nachtstunden sehr unruhig sind, einen sehr unregelmäßigen Schlafrhythmus haben, die medizinisch und/oder pflegerisch versorgt werden müssen oder die sich nachts allein in ihrer Wohnung fürchten, sind in Einrichtungen der Nachtpflege gut aufgehoben. Sie spenden den Pflegebedürftigen die nötige Sicherheit und mehr Lebensqualität und ihre Angehörigen können unbesorgt ihre Nachtruhe genießen.

Die Nachtpflege ist besonders dann eine Alternative zum Alten- und Pflegeheim, wenn Angehörige eine nächtliche Betreuung nicht gewährleisten können. Die Nachtpflege entlastet die Angehörigen und trägt somit auch zu einem unbelasteten Verhältnis zwischen Pflegebedürftigem und Pflegeperson bei.

Den pflegenden Angehörigen nimmt die Nachtpflege darüber hinaus auch viele Tätigkeiten der Grundpflege ab. Das notwendige zu Bett bringen entfällt genauso, wie das damit verbundene Waschen, das Kleiden und die erforderlichen Hilfen beim Aufstehen.

Spätnachmittags holt der Fahrdienst den Pflegebedürftigen ab und bringt ihn morgens nach Hause zurück. Die Pflegebedürftigen können den Tag mit ihren Angehörigen verbringen oder werden in ihrer häuslichen Umgebung im Bedarfsfall von einem ambulanten Pflegedienst weiter betreut.

Das Angebot an Nachtpflegeplätzen ist bislang noch sehr minimal. Daher wenig bekannt und entsprechend selten nachgefragt. Dabei könnte auch die teilstationäre Pflege während der Nacht in vielen Fällen einen Umzug ins Alten- und Pflegeheim unnötig machen oder zumindest aufschieben.

Pflege

Es gibt die verschiedensten Möglichkeiten der Pflege. Nachfolgend stellen wir Ihnen die wichtigsten Pflegeformen vor:

Die ambulante Pflege findet in der häuslichen Umgebung statt. Die Pflegedienste kommen zu den Senioren nach Hause in deren vertraute, familiäre Atmosphäre. Bei der ambulanten Pflege ist ein Zusammenspiel von pflegenden Angehörigen und professionellen Pflegekräften möglich.

Die teilstationäre Pflege schließt die Lücke zwischen der stationären Plfege im Heim und der ambulanten Betreuung durch Pflegedienste zu Hause. In teilstationären Pflegeeinrichtungen werden hilfebedürftige Menschen zu bestimmten Tages- oder Nachtzeiten von Fachkräften betreut. Eine Tages- oder Nachtpflege bietet den Pflegebedürftigen, die allein nicht mehr zurechtkommen und/oder deren Angehörige sie nicht rund um die Uhr versorgen können, die Möglichkeit, trotzdem weiter zu Hause zu wohnen. Die teilstationäre Pflege kann somit auch ganz individuell auf die Bedürfnisse der Betroffenen abgestimmt werden.

Die vollstationäre Pflege wird gewährt, wenn eine häusliche (ambulante) oder teilstationäre Pflege nicht möglich ist. Wohnen und Pflege finden in einer sog. stationären Einrichtung statt. Die Betreuung der Bewohner erfolgt durch professionelles Pflegepersonal, welches rund um die Uhr zur Verfügung steht. Je nach Einrichtung steht entweder der Aspekt des Wohnens oder der der Pflege im Vordergrund.

Pflegestützpunkt

Ein Pflegestützpunkt ist eine örtliche Anlaufstelle, indem Pflegebedürftige bzw. deren Angehörige rund um das Thema Pflege Beratung und Hilfe erhalten. Hier werden die Betroffenen über eine Vielzahl von Hilfs- und Unterstützungsangeboten ausführlich, kompetent und kostenlos informiert.

Pflegestützpunkte

  • erteilen Auskunft und Beratung in sämtlichen pflegerischen Belangen,
  • koordinieren alle regionalen Versorgungs- und Unterstützungsangebote und
  • bündeln alle pflegerischen, medizinischen und sozialen Leistungen unter einem Dach.

Der Pflegestützpunkt bildet das gemeine Dach für das Personal der Pflege- und Krankenkassen, der Altenhilfe sowie der Sozialhilfeträger. Den Rat und Hilfe suchenden Betroffenen werden die jeweiligen Sozialleistungen erläutert und vermittelt. Sie helfen darüber hinaus, die ehemals starren Grenzen zwischen den Sozialleistungsträgern zu überwinden.

Alle Angebote rund um das Thema Pflege sollen abgedeckt sein. So informieren Pflegestützpunkte beispielsweise über

  • Ambulante Pflegedienste
  • Kurzzeitpflege
  • Tages- oder Nachtpflege
  • Pflegekurse und Wohnberatung
  • Präventionsangebote
  • Einbindung von Selbsthilfe und Ehrenamt

Pflegebedürftig kann jeder werden. Beispielsweise durch einen Unfall, eine schwere Krankheit oder einfach durch das Älterwerden. Umso wichtiger ist es, in einem solchen Fall kompetente und schnelle Hilfe zu erhalten.

Pflegestützpunkte helfen den Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen, sich zu orientieren, die richtige Form der Unterstützung zu finden und die notwendigen Anträge zu stellen. Die Mitarbeiter der Pflegestützpunkte sind Helfer und Lotsen. Sie begleiten die Betroffenen und koordinieren die nötige Versorgung.

In den Pflegestützpunkten erfolgt eine verbraucherorientierte, unabhängige und kostenlose Beratung.

Physiotherapie

Die Physiotherapie ist der Oberbegriff für eine große Anzahl von physikalischen Therapien. Das Haupteinsatzgebiet der Physiotherapie liegt im neurologischen, orthopädischen, rheumatologischen und chirurgischen sowie im inneren Bereich der Medizin.

Die Maßnahmen der Physiotherapie helfen, durch Krankheit oder Unfall verursachte Einschränkungen in den Bewegungsfunktionen zu verringern und dauerhafte Schäden zu vermeiden.

Die Physiotherapie orientiert sich bei der Behandlung an den Beschwerden und den Funktions- bzw. Aktivitätseinschränkungen des Patienten. Das Ziel jeder physiotherapeutischen Behandlung sollte sein, dass Ursprungsproblem des Patienten über einen individuell erstellten Befund, heraus zu finden. Dieses Problem sollte dann zielgerichtet behandelt werden. Denn sehr häufig ist das Problem nicht an der schmerzenden Stelle, sondern in einer ganz anderen Region im Körper.

Sie nutzt primär manuelle Fertigkeiten des Therapeuten, gegebenenfalls ergänzt durch natürliche physikalische Reize, wie z.B. Wärme, Kälte, Druck, Strahlung und Elektrizität. Dabei zielt die Behandlung zum einen auf natürliche physiologische Reaktionen des Organismus (Muskelaufbau und Stoffwechselanregung), zum anderen auf ein verbessertes Verständnis der Funktionsweise des Organismus (Dysfunktionen und Ressourcen) und auf den eigenverantwortlichen Umgang mit dem eigenen Körper ab.

Die Behandlung wird an den anatomischen, physiologischen, motivationalen und kognitiven Gegebenheiten des Patienten angepasst. Im Vordergrund steht meist die Schmerz-Reduktion. Ziel ist die Wiederherstellung, Erhaltung oder Förderung der Gesundheit.

Privat-gewerblicher Träger

Hier wird die Einrichtung von Privatpersonen bzw. von Gesellschaften (GmbH u.a.) nach kaufmännischen Gesichtspunkten unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit betrieben. Gewinne dürfen realisiert werden.

Rehabilitation

Rehabilitation leitet sich aus dem lateinischen „rehabilitatio“ ab und bedeutet „Wiederherstellung“. Der Begriff Rehabilitation wird in unterschiedlichen Zusammenhängen verwendet und zwar in der Medizin, im Sozial- und Arbeitsleben und im politischen Kontext.

Die medizinische Rehabilitation bezeichnet die Bestrebung oder deren Erfolg, einen Menschen wieder in seinen vormals existierenden körperlichen Zustand zu versetzen. Folglich sollen körperliche, organische oder psychische Funktionen des Menschen wiederhergestellt werden. Notwendig wird die Rehabilitation in der Regel nach einer Krankheit oder nach schweren Unfällen.

Um die Aktivitätseinschränkung und Störung der gesellschaftlichen Teilhabe auf ein Minimum zu beschränken kommen aufgrund eines meist sehr breit gefächerten Krankheitsbildes des Patienten die verschiedensten therapeutischen Maßnahmen zum Einsatz. Heutzutage trifft man auf eine sehr vielfältige Landschaft der Therapeuten. Die wichtigsten sind: Ergotherapeuten, Physiotherapeuten, Krankengymnastiker, Logopäden, Psychotherapeuten und Ernährungsberater.

Maßnahmen der medizinischen Rehabilitation werden vorrangig ambulant erbracht. Dabei können die Rehamaßnahmen entweder in einer Praxis, im Rahmen von Kursbesuchen oder auch in der Wohnung des Patienten (Ambulante Therapien / Hausbesuche) durchgeführt werden. Erst wenn ambulante Maßnahmen nicht mehr ausreichen, ist eine stationäre Rehabilitation in einer speziellen Rehaklinik indiziert.

Ein Anspruch auf stationäre Leistungen zur medizinischen Rehabilitation nach § 40 SGB V in Verbindung mit § 39 SGB I besteht dann, wenn Leistungen der ärztlichen Behandlung oder ambulante Rehabilitationsmaßnahmen nicht ausreichen, um eine Krankheit zu erkennen, zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern.

Die Leistungen zur medizinischen Rehabilitation werden je nach Zuständigkeit von den Rentenversicherungsträgern, gesetzlichen Krankenkassen, von der gesetzlichen Unfallversicherung, von der Versorgungsverwaltung, von den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe oder von den Sozialhilfeträgern erbracht.

Senioren

Der Begriff Senior, von lat. senior = älter, meinte den „Älteren“ in einem Familienverband (als Gegensatz zum Junior), den „Ältesten“ einer kirchlichen Gemeinschaft oder die sog. „Alten Herren“ der studentischen Vereinigungen.

Ältere deutschsprachige Wörterbücher definieren den Begriff ausschließlich in dieser spezifischen Bedeutung. Der Begriff wird erst in den 1970er Jahren zur generellen Bezeichnung der Angehörigen des „hohen“ Lebensalters. Senior – in der Pluralform Senioren- soll den bis dato weitgehend negativ besetzten Begriff der „Alten“ – umgangssprachlich wurden sie früher meist „Alte Leute“ genannt – ersetzen und aufwerten.

Es gibt verschiedene Vorstellungen darüber, ab wann eine Gruppe von Menschen zu den Senioren gehört. In Deutschland werden als Altersgrenze am häufigsten 50, 55 oder 60 Jahre genannt. Gelegentlich wird daneben aber auch das reale Renteneintrittsalter eines Menschen als Altersgrenze angesehen.

Ferner kann der Begriff der Senioren heutzutage in 4 unterschiedliche Altersgruppen aufgeteilt werden:

  • „Die 50er“: Personen im Alter von 50 bis 59 Jahren
  • „Junge Senioren“: Personen im Alter von 60 bis 69 Jahren
  • „Mittlere Senioren“: Personen im Alter von 70 bis 79 Jahren
  • „Ältere Senioren“: Personen im Alter ab 80 Jahren

Seniorengerechte Mietwohnung

Im Alter ändern sich die Bedürfnisse und die Ansprüche. Was ist jungen Jahren noch modern und zeitgemäß war, kann im Alter zum Problem werden: Treppen, Absätze, Badeinrichtungen. Unter Umständen muss die komplette Wohnraumgestaltung überdacht werden.

Angesichts der Tatsache, dass die Anzahl älterer Menschen in den nächsten Jahren stark zunehmen wird, nimmt auch der Bedarf an seniorengerechten Wohnungen stetig zu. Viele Wohnungen müssen daher in den nächsten Jahren dringend saniert und neu gebaut werden.

Noch vor einigen Jahren stand der Umzug ins Altenheim zwangsläufig zur Debatte. Insbesondere dann wenn Treppenstufen und Absätze zu Hürden wurden. Um den geänderten Bedürfnissen der Senioren Rechnung tragen zu können, werden inzwischen immer mehr seniorengerechte Mietwohnungen angeboten und es ist zu erwarten, dass in den nächsten Jahren dieser Anteil stetig zunehmen wird.

Diese seniorengerechte Mietwohnungen zeichnen sich dadurch aus, dass die Wohnungen keine Barrieren mehr aufweisen. So gibt es einen Aufzug im Haus, durch die Türen passt selbstverständlich ein Rollator oder Rollstuhl, es gibt Badewanneneinstiegshilfen, stützende Haltegriffe, schwellenfreie Duschen und vieles mehr.

Barrierefreiheit hat nicht nur etwas mit körperlicher Einschränkung und Behinderung zu tun, sondern mit Komfort. Ziel ist es, die Selbständigkeit in der Alltagsbewältigung weitgehend zu erhalten. Seniorengerechte Mietwohnungen ermöglichen den älteren Menschen, nicht nur deswegen ins Heim zu müssen, weil sie zu Hause keine altengerecht ausgebaute Wohnung haben.

Angeboten werden die seniorengerechten Mietwohnungen sowohl von Wohnungsbaugesellschaften, als auch von vielen Trägern der Altenhilfe.

Seniorenresidenz

Für die Seniorenresidenzen gibt es keine eindeutige Definition. Sie gilt aber als die gehobene Form des betreuten Wohnens. Residenzen sind eher mit einem Hotel als mit einem Altenheim vergleichbar. Sie bieten neben Appartement und Wohnungen mit Kochgelegenheit oder eigener Küche auch Suiten an. Die Bewohner leben in ihrer privaten Wohnung mit eigenen Möbeln und Erinnerungsstücken. Auch Haustiere sind häufig kein Problem.

Ein umfassendes Dienstleistungspaket ist bereits im Grundpreis enthalten. Die Senioren bezahlen keine Miete, sondern einen Pensionspreis für Wohnen, Speisen, Service & Betreuung und können weitere Wahlleistungen wie Hauswirtschafts- und Handwerkerdienste, Catering aber auch Betreuung abrufen.Die Seniorenresidenzen verfügen über hochwertige Gemeinschaftseinrichtungen und bieten umfangreiche Veranstaltungs- und Kulturangebote an. Meist gibt es einen hauseigenen ambulanten Pflegedienst. Bei geringerer Pflegebedürftigkeit kann der Bewohner in aller Regel in seinem Wohnumfeld verbleiben. Bei schwerer Pflegebedürftigkeit besteht hingegen häufig die Möglichkeit zum Umzug auf eine Pflegestation.

Residenzen bieten die Gewissheit, immer gut umsorgt zu sein. Je nach Bedarf können umfangreiche Betreuungs- und Pflegedienstleistungen in Anspruch genommen werden. Allerdings hat dieser Luxus auch seinen Preis.

Da Seniorenresidenzen unter das Heimgesetz fallen, gibt es auch hier Qualitätskontrollen durch die Heimaufsicht und Mitwirkung durch einen Heimbeirat.

Service Wohnen

Das Service Wohnen ist eine Wohnform, die zum einen die Selbständigkeit und Individualität der Bewohner unterstützt und zum anderen die Gewissheit einer 24stündigen Notrufmöglichkeit bietet und Hilfe im Bedarfsfall ermöglicht.

Der Grundgedanke des Service Wohnens ist, dass ältere Menschen eine Wohnung anmieten, die sie ihren eigenen Vorstellungen und Wünschen entsprechend einrichten. Sie bringen ihre eigenen Möbel mit, führen Ihren Haushalt selbst und zwar so, wie sie es gewohnt sind und sich dabei wohl fühlen. Der Alltag wird eigenständig und selbst bestimmt gestaltet.

Das Leben läuft wie gewohnt weiter. Nur mit der Sicherheit, dass 24 Stunden täglich jemand für Notfälle im Haus und im Bedarfsfall innerhalb kürzester Zeit in der Wohnung ist. Als Ergänzung bzw. Unterstützung können professionelle Serviceleistungen in Anspruch genommen werden. Diese Leistungen reichen von hauswirtschaftlichen Tätigkeiten, über Betreuungsangebote bis hin zu Verpflegungsmöglichkeiten.

Die Wohnungen, die in aller Regel für ein bzw. zwei Personen ausgerichtet sind, sind barrierefrei und behindertengerecht gestaltet und daher auch für Rollstuhlfahrer geeignet. In den meisten Fällen besteht eine räumliche Anbindung an eine vollstationäre Einrichtung, die den Senioren die Teilnahme an weiteren Angeboten ermöglicht.

Die Nutzer des Service Wohnens genießen den Vorteil, dass sie alleine Wohnen und dennoch in einer Gemeinschaft leben. In ihren Wohnungen haben die Senioren Rückzugsmöglichkeiten und können somit ihre Privatsphäre wahren. Durch die Angebotspalette der angeschlossenen Einrichtung können sie zugleich Kontaktfördernde Angebote wahrnehmen und somit ihren gesellschaftlichen Bedürfnissen nachgehen.

Sterbebegleitung

Auch wenn es der größte Wunsch von nahezu allen Menschen ist, zuhause in ihrer vertrauten Umgebung, mit denen ihnen vertrauten Menschen um sich, zu sterben, sieht die Realität ganz anderes aus. In den meisten Fällen erfolgt eine letzte Pflege und Betreuung entweder im Krankenhaus oder aber in einem Pflegeheim. Fast immer werden die Sterbenden wegen einer krisenhaften Situation aus ihrem häuslichen Bereich in eine stationäre Einrichtung überwiesen.

Viele Angehörige sind mit der Sterbebegleitung überfordert, sie möchten nichts falsch machen und geben den Kranken aus Unsicherheit in die stationäre Versorgung. Andere vermuten, dass sie mit der Situation überfordert sind und diese nicht aushalten können. Oftmals kommt eine Sterbebegleitung daheim auch dann nicht infrage, wenn die Angehörigen durchaus die Pflege übernehmen würden, selbst im Beruf stehen und somit für ihren eigenen Lebensunterhalt aufkommen müssen. Auch gibt es in der heutigen Zeit immer mehr Singlehaushalte.

Vom zeitlichen Rahmen umfasst der Sterbeprozess zumeist die letzten Tage oder Stunden vor dem Ableben. Grundsätzlich besteht die Sterbebegleitung aus zwei wichtigen Kernbereichen. Neben der medizinischen Versorgung, die in erster Linie auf Schmerzlinderung abzielt (Palliativmedizin) ist für sterbende Menschen menschliche Zuwendung und das Zeithaben besonders wichtig.

Die Sterbebegleitung beginnt mit dem Aufklärungsgespräch zwischen Arzt und Patient und endet mit dem Tod des Patienten. Mitwirken an ihr können sowohl Angehörige und Freunde, als auch Ärzte und Pflegepersonen. Daneben begleiten auch Seelsorger und ehrenamtliche Helfer den sterbenden Menschen.

Für alle Beteiligten geht die Begleitung und Betreuung von Sterbenden mit einer hohen psychischen und emotionalen Belastung einher. Tod und Sterben werden im Alltag oft verdrängt. In der heutigen Gesellschaft ist es oftmals ein Tabuthema. Doch bei der Begleitung eines sterbenden Menschen ist eine Beschäftigung und Auseinandersetzung mit diesem Thema nicht mehr zu umgehen.

Sterbebegleitung und Ausbildungen werden in aller Regel von kirchlichen oder sozialen Verbänden angeboten. Die meist ehrenamtlichen Sterbebegleiter erhalten von den Verbänden eine sehr gründliche Vorbereitung auf ihre Tätigkeit.

Tages- und Nachtpflege

Wenn ein Pflegebedürftiger in seinem eigenen Haushalt nicht mehr ausreichend gepflegt werden kann, übernimmt die Pflegekasse im Rahmen bestimmter Höchstgrenzen die Kosten für eine teilstationäre Pflege in einer zur Tages- oder Nachtpflege zugelassenen Einrichtung.

Übernommen werden die pflegebedürftigen Aufwendungen für Tages- und Nachtpflege (auch teilstationäre Pflege genannt), die Aufwendungen der sozialen Betreuung und die Aufwendungen für die in der Einrichtung notwendigen Leistungen der medizinischen Behandlungspflege für Pflegebedürftige. Die teilstationäre Pflege umfasst auch die notwendige Beförderung des Pflegebedürftigen von der Wohnung zur Einrichtung und zurück. Sie sind Bestandteil der Pflegesätze und können nicht gesondert erstattet werden.

Die Höhe der Pflegesachleistungen sind von der Pflegestufe abhängig und sind ab dem 01.01.2010 wie folgt festgelegt: Pflegestufe I – 440 EUR, Pflegestufe II – 1.040 EUR und Pflegestufe III – 1.510 EUR.

Träger

Als Träger einer Einrichtung, also eines Heimes oder Dienstes, bezeichnet man die Organisation, die für den Betrieb der Einrichtung verantwortlich ist. Dabei unterscheidet man verschiedene Gruppen von Trägern, die da wären:

Bei Trägern mehrerer Heime geschieht die Verwaltung meist von einer Zentrale aus. Von da aus werden die wirtschaftlichen und organisationstechnischen Aufgaben geleitet. Für die Umsetzung dieser Vorgaben im Heim ist die Heimleitung zuständig. Im Gegensatz zu den Vertretern des Trägers hat die Heimleitung direkten Kontakt zu den Bewohnern.

Öffentliche, Kirchliche und Frei-gemeinnützigen Trägern gemeinsam ist, dass sie keine Gewinne erzielen dürfen. Etwaige Überschüsse dürfen nur und unmittelbar für die jeweiligen satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.

Verhinderungspflege

Der Begriff Verhinderungspflege bezeichnet eine Leistung der Pflegeversicherung. Geregelt ist diese Leistung im § 39 SGB XI. Sie wird sowohl von der sozialen Pflegeversicherung als auch von den privaten Pflegeversicherungen erbracht, wenn die gesetzlich festgelegten Voraussetzungen vorliegen.

Bei krankheits-, urlaubs- oder sonstig bedingter Verhinderung der Pflegeperson übernimmt die Pflegekasse die Kosten einer notwendigen Ersatzpflege, wenn die Pflegeperson den Pflegebedürftigen vor der erstmaligen Verhinderung mindestens 6 Monate lang gepflegt hat. Dabei wird eine Pflegeperson definiert als jemand, der einen Pflegebedürftigen mindestens 10 Stunden pro Woche pflegt.

Sofern die Voraussetzungen für eine Verhinderungspflege erfüllt sind, finanziert die Pflegekasse diese Leistung bis zu einem Zeitraum von bis zu 4 Wochen je Kalenderjahr. Dabei dürfen die Aufwendungen der Pflegekasse den Betrag von aktuell 1.510 EUR je Kalenderjahr nicht übersteigen.

Werden Sachleistungen der Pflegeversicherung in Anspruch genommen, wird die Verhinderungspflege zusätzlich gezahlt. Wird Pflegegeld bezogen, tritt die Leistung der Verhinderungspflege an die Stelle des Pflegegeldes. Ausnahme: Wird die Verhinderungspflege täglich nur stundenweise, also weniger als 8 Stunden, in Anspruch genommen, erfolgt für diese Tage keine Kürzung des Pflegegeldes. Auch die zeitliche Befristung auf 28 Tage entfällt.

Die Verhinderungspflege kann sowohl durch Mitarbeiter eines zugelassenen Pflegedienstes als auch durch eine dem Pflegebedürftigen nahe stehenden Personen erbracht werden.

Bei einer Ersatzpflege durch Pflegepersonen, die mit dem Pflegebedürftigen bis zum zweiten Grade verwandt oder verschwägert sind oder mit ihm in häuslicher Gemeinschaft leben, wird vermutet, dass die Ersatzpflege nicht erwerbsmäßig ausgeübt wird. In diesem Fall zahlt die Pflegekasse nur einen Betrag in Höhe des üblichen Pflegegeldes. Zusätzlich können von der Pflegekasse auf Nachweis notwendige Aufwendungen, die der Pflegeperson im Zusammenhang mit der Ersatzpflege entstanden sind, übernommen werden, so beispielsweise für Fahrtkosten und Verdienstausfall.

Bei Verhinderung der Pflegeperson ist ein Antrag auf häusliche Ersatzpflege an die zuständige Pflegekasse zu stellen.

Im Unterschied zur Kurzzeitpflege ist die Verhinderungspflege eine häusliche Pflege. Verhinderungs- und Kurzzeitpflege können miteinander kombiniert werden. In einem Kalenderjahr können sowohl Verhinderungspflege als auch Kurzzeitpflege in Anspruch genommen werden.

Insgesamt besteht also die Möglichkeit, für bis zu 8 Wochen Leistungen der Pflegekassen zu beziehen. Allerdings richtet sich der tatsächlich mögliche Zeitraum nach der vorhandenen Pflegestufe. Je höher eine Pflegestufe ist, desto kürzer ist der Zeitraum für die bezogenen Leistungen, da das vorhandene Budget bei einer höheren Pflegestufe schneller aufgebraucht ist.

Wohn- und Hausgemeinschaft

In einer betreuten Wohn- und Hausgemeinschaft lebt eine kleine Gruppe pflegebedürftiger bzw. hilfsbedürftiger älterer Menschen in einer Wohnung oder in einem Haus zusammen.

Die Wohn- und Hausgemeinschaft ist ein Ort des Zusammenlebens, in dem nicht die pflegerische Versorgung, sondern ein begleitetes Alltagsleben im Vordergrund steht. Die Bewohner gestalten gemeinsam ihren Tag und ihr Lebensumfeld. Die Tagesstruktur ist alltags- und lebensweltorientiert. Das heißt, dass die Bewohner aktiv in die Alltagsgestaltung eingebunden sind. Unterstützung erhalten sie von Angehörigen und den Alltagsbegleitern.

In einigen Punkten ist eine solche Gemeinschaft durchaus mit einer Studenten Wohngemeinschaft vergleichbar. Gewisse Räumlichkeiten wie zum Beispiel eine offene Wohnlandschaft mit angeschlossener Küche und Essbereich werden gemeinsam genutzt. In manchen Wohn- und Hausgemeinschaften findet man darüber hinaus auch noch weitere Annehmlichkeiten vor, wie beispielsweise einen Balkon oder einen eigenen Zugang zum Garten, einen Kamin oder auch eine Leseecke.

Jedoch hat jeder Bewohner seine eigenen Rückzugsmöglichkeiten und kann sich so seine Selbstständigkeit und Privatsphäre wahren. Um die gemeinschaftlich genutzten Räumlichkeiten gruppieren sich die Wohn- und Schlafbereiche der Bewohner. Meist handelt es sich um Einzelzimmer, in selteneren Fällen findet man auch durchaus großzügige Appartements vor. Gemeinsam ist, dass jeder Bewohner sein eigenes angeschlossenes barrierefreies Bad vorfindet. Anschlüsse für Telefon und Fernsehen gibt es hier natürlich auch.

Die Betreuung wird stundenweise oder rund um die Uhr durch Betreuungspersonal sichergestellt. Je nach Bedarf werden die Haushaltsführung und die Organisation des Gruppenlebens unterstützt. Darüber hinaus werden den Bewohnern auch weitere individuelle Hilfen gewährt. Beispiele hierfür sind das Stellen von Medikamenten, Verabreichen von Insulin, Hilfe beim An- und Ausziehen und beim Waschen oder Kleiden. Werden Pflegeleistungen benötigt, so werden diese durch Pflegekräfte erbracht.

Eine Wohn- und Hausgemeinschaft besteht meist aus acht bis zwölf Personen. In dieser Wohnform finden vor allem demenziell erkrankte Menschen ein neues Zuhause. Wohn- und Hausgemeinschaften sind in aller Regel Alten- und Pflegeheime angeschlossen, so dass die Bewohner durchaus auch die Möglichkeit haben, die Annehmlichkeiten dieser stationären Einrichtungen zu nutzen.

 



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