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Haushaltshilfen besser immer anmelden

01. Sep. 2014

putzeimer putzmittel putztuecherOb Fenster putzen, Boden wischen, Wäsche bügeln, Einkauf erledigen, Unkraut jäten oder Hecke schneiden: Auch wer Haus und Garten im Griff hat, gönnt sich gelegentlich Hilfe. Und das viel zu oft „schwarz“. Dies belegt eine Forsa-Umfrage, die im Auftrag der Minijob-Zentrale durchgeführt wurde. Demnach hat bereits mehr als jeder Zehnte in Deutschlang illegal eine Haushaltshilfe beschäftigt. Dabei gibt es gute Gründe gegen diese Art der Steuerhinterziehung. Erst recht, seit die neuen Regelungen für Minijobber gelten (also seit Anfang 2013).

Sicherheit und finanzielle Vorteile

In puncto Gehalt ergeben sich gerade für Arbeitnehmer neue Spielräume. Was bleibt, ist vor allem Sicherheit, einfache Anmeldung und finanzieller Vorteile für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Seit 2013 können Haushaltshilfen bis zu 450 EUR verdienen. Während Minijobber Anspruch auf Urlaub und Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall haben, ist der Arbeitgeber über die Unfallversicherung vor Ansprüchen der Haushaltshilfe bei Unfällen geschützt. Zudem kann er jährlich 20 % der Kosten – insgesamt bis zu 510 EUR – steuerlich absetzen. Die Summe der pauschalen Abgaben des Arbeitgebers beträgt maximal 14,44 % des gesamten Arbeitsentgelts.

 

Wo anmelden?

Der private Arbeitgeber muss den beschäftigten Minijobber, der im Monat nicht mehr als 450 EUR verdient, bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See anmelden. Dort ist die Minijob-Zentrale angesiedelt, an die sich der private Arbeitgeber schriftlich, per Telefon oder online wenden und einen Haushaltsscheck anfordern kann (www.minijob-zentrale.de). Dieses Formular sendet er ausgefüllt und von ihm selbst und der Hilfskraft unterschrieben zurück. Alles Weitere übernimmt die Behörde. Am Jahresende erhält der Arbeitgeber von der Minijob-Zentrale automatische eine Bescheinigung über die geleisteten Zahlungen, mit der er seine Ausgaben steuermindernd geltend machen kann.

 

Welches Formular?

Seit 2013 gibt es zwei Versionen des Haushaltschecks:

Der Haushaltsscheck im alten Format (Kennziffer 05) ist für Minijobs zu nutzen, die über den 31. Dezember 2012 hinaus gelten – und zwar solange das Arbeitsentgelt (bei mehreren Beschäftigungen insgesamt) die Entgeltgrenze von 400 EUR nicht übersteigt.

Mit dem neuen Haushaltsscheck (Kennziffer 06) wird hingegen ein Minijobber im Privathaushalt angemeldet, der ab 2013 zu arbeiten beginnt. Diese Version gilt auch für Minijobs, die 2012 zwar schon bestanden, das Arbeitsentgelt (bei Mehrfachbeschäftigung insgesamt) aber auf über 400 EUR (maximal 450 EUR) erhöht wird.

 

Wie hoch sind die Kosten?

Da der Haushaltsscheck gleichzeitig als Einzugsermächtigung gilt, zieht die Minijob-Zentrale alle Abgaben – insgesamt 14,44 % des Lohns – halbjährlich im Lastschriftverfahren ein und leitet sie an die jeweiligen Versicherungsträger weiter. Der private Arbeitgeber enthält von der Minijob-Zentrale eine Betriebsnummer.

           

Beispiel:   Schwarz beschäftigen oder anmelden?

Kosten in EUR Haushaltshilfe Haushaltshilfe
  schwarz beschäftigt angemeldet beschäftigt
     
Arbeitslohn 280,00 280,00
     
Pauschalabgabe zur KV (5 %) 0,00 14,00
Pauschalabgabe zur RV (5 %) 0,00 14,00
Einheitliche Pauschsteuer (2 %) 0,00 5,60
Umlage 1 bei Krankheit (0,7 %) 0,00 1,96
Umlage 2 bei Schwangerschaft / Mutterschaft (0,14 %) 0,00 0,39
Beitrag zur gesetzlichen Unfallversicherung (1,6 %) 0,00 4,48
     
Gesamtkosten ohne Steuerbonus 280,00 320,43
     
./. Einkommensteuer (20 %, max. 510 EUR) 0,00 42,50
./. Soli-Zuschlag (5,5 %) 0,00 2,34
./. Kirchensteuer (9 %) 0,00 3,83
     
Gesamtkosten nach Steuerabzug 280,00 271,76

 

Beim Maximallohn von 450 EUR zahlt der private Arbeitgeber zwar zusätzlich 65 EUR Sozialabgaben pro Monat. Da das Finanzamt die Anmeldung aber mit einem Steuerrabatt belohnt, ist die legale Hilfe oft gar nicht oder kaum teurer als eine schwarz beschäftige Haushaltshilfe. Bei Löhnen bis 300 EUR kann der Steuerrabatt so groß wie die Abgabenlast sein.

 

Zur Anmeldung benötigt

wird lediglich das Formular „Haushaltsscheck“ und Ihre persönliche Steuernummer.

Schritt 1:   Fragen Sie ihre Haushaltshilfe, ob sie schon in einem anderen Haushalt als 450 EUR Kraft angemeldet ist. Falls Ihre Hilfe für alle Minijobs zusammen mehr als 450 EUR monatlich erhält, können Sie sie nicht zu den günstigen Bedingungen anmelden. Hat Ihre Hilfe einen Hauptberuf und arbeitet nebenher, so darf sie nur einen einzigen 450 EUR Job ausüben.

Schritt 2:   Im heruntergeladenen Formular Haushaltsscheck tragen Sie Ihre Steuernummer und die Sozialversicherungsnummer Ihrer Hilfskraft ein. Hat Sie noch keine Sozialversicherungsnummer genügt der Name, Geburtsdatum und Geburtsort. Daneben ist nur noch der Monatslohn anzugeben. Eine Lohnsteuerkarte muss Ihre Haushaltshilfe nicht vorlegen.

Schritt 3:   Fragen Sie Ihre Haushaltshilfe, ob sie auf Teile des Lohns verzichten möchte, um die von Ihnen gezahlten Rentenbeiträge aufzustocken. Möchte sie die Abzüge nicht, müssen Sie im Haushaltsscheck Punkt 10 ankreuzen. Hat Ihre Putzhilfe dazu Fragen, kann sie sich an die Deutsche Rentenversicherung (Telefon 0355 / 2902-70799) wenden. Senden Sie den unterschriebenen Haushaltsscheck an die Minijob-Zentrale. Für die monatlich abzuführenden Pauschalabgaben in Höhe von 14,44 % müssen Sie der Behörde nunmehr nur noch eine Einzugsermächtigung erteilen.

Schritt 4:   Am Jahresende erhalten Sie eine Bescheinigung über Ihre Ausgaben. Im Mantelbogen Ihrer Steuerklärung tragen Sie in Zeile 74 Ihre Ausgaben (Lohn plus Abgaben) ein und legen die erhaltene Bescheinigung bei. Ihre Steuerlast verringert sich um 20 % Ihrer Ausgaben, maximal jedoch um 510 EUR im Jahr.

 

 

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