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Steuerfalle Lebensversicherung

21. Dez. 2017

geldOftmals wird – wenn von diesem Produkt die Rede ist – nur von der Lebensversicherung gesprochen. Viele Verbraucher wissen daher nicht, dass man hier einen Unterschied zwischen der Risikolebensversicherung und der Kapitallebensversicherung macht.

Generell unterscheidet man in Deutschland aber zwischen vier Grundarten von Lebensversicherungen, zu denen die Risikolebensversicherung, die Kapitallebensversicherung, die Fondsgebundene Lebensversicherung und die private Rentenversicherung gehören.

 

Risikolebensversicherung

Bei der Risikolebensversicherung ist es so, dass die Versicherungssumme nur dann ausgezahlt wird, wenn die versicherte Person eines natürlichen Todes verstirbt und zwar nachweislich. Folglich ist die Risikolebensversicherung ein reiner Todesfallschutz. Das bedeutet: Verstirbt der Versicherte während der Laufzeit, wird die Versicherungssumme an die eingetragene Person ausgezahlt. Erlebt der Versicherte aber das Vertragsende, erlischt die Versicherung. Infolgedessen zahlt die Versicherung kein Geld aus. Alle zuvor geleisteten Beitragszahlungen sind in gewissem Sinne „umsonst“ gewesen.

 

Kapitallebensversicherung

Bei der Kapitallebensversicherung ist das anders, denn hier gibt es nicht nur eine Todesfallleistung, sondern freilich auch eine Leistung im Erlebensfall. Das bedeutet: Die Familie ist im Todesfall der versicherten Person finanziell abgesichert. Erlebt der Versicherte aber das Vertragsende, so wird eine Kapitalsumme ausgezahlt. Diese besteht aus den zuvor geleisteten Beiträgen nebst eines Garantiezinses und der Beteiligung an den Überschüssen der Versicherungsgesellschaft. Man erhält auf jeden Fall eine Leistung, nämlich entweder der Begünstigte im Todesfall der versicherten Person oder der Versicherte im Erlebensfall.

 

Fondsgebundene Lebensversicherung

Die Fondsgebundene Lebensversicherung ist einer Kapitallebensversicherung in Leistung und Aufbau sehr ähnlich. Der wesentliche Unterschied zur KLV besteht darin, dass der Sparanteil aus den eingezahlten Beiträgen in Investmentfonds angelegt wird. Dabei kann sich die versicherte Person in den meisten Fällen einen Fond oder mehrere Fonds selbst aussuchen. Nachteilig ist jedoch, dass die Kurse der Investmentfonds zum Vertragsende niedrig ausfallen können. Daher ist diese Form als Grundversorgung im Alter eher umstritten.

 

Private Rentenversicherung

Bei der privaten Rentenversicherung besteht kein Schutz für den Fall eines vorzeitigen Ablebens des Versicherungsnehmers. Vielmehr handelt es sich um eine garantierte Rente, die aus den Überschüssen, die bei Vertragsende bestehe, für den Rest des Lebens ausgezahlt wird. Aus diesem Grunde sollte man beim Abschluss einer privaten Rentenversicherung auf eine Garantiezeit von fünf bis zehn Jahren achten, da andernfalls die Gefahr besteht, dass kein Geld ausbezahlt wird, wenn der Empfänger der Rente vorzeitig verstirbt. Durch die Garantie erhalten die Hinterbliebenen die Rente jedoch bis zum Ende der Garantiezeit.

 

In Deutschland zählen Kapitallebensversicherungen zu den am häufigsten genutzten Formen der privaten Altersvorsorge. Die Zahlen sind beachtlich: Theoretisch kommt auf jeden Bundesbürger eine abgeschlossene Police. 90 Millionen laufende Lebensversicherungspolicen sprechen für sich, auch wenn die Zahlen der Neuabschlüsse durch Abstriche bei den Steuervorteilen sinken.

Hat die versicherte Person die Beitragszahlungen bis zum Ende der Vertragslaufzeit geleistet, erhält sie die sogenannte Ablaufleistung. Das ist die Summe aus der angesparten Versicherungssumme, den Überschussanteilen und einem eventuellem Schlussbonus.

Ob und wie viel Steuern auf die Zahlung aus einer Kapitallebensversicherung, einer Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht (= kann in einer Summe oder als monatliche Rente ausbezahlt werden) oder einer fondsgebundenen Lebens- oder Rentenversicherung abzuführen sind, hängt vom Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ab.

 

Die Besteuerung von Lebensversicherungen bei Einmalauszahlung

Lebensversicherungen bis zum 31.12.2004

Wer seine Lebensversicherung bis zum 31.12.2004 abgeschlossen hat, profitiert in steuerlicher Sicht doppelt. Zum einen können die Beiträge als Sonderausgaben abgesetzt werden und zum anderen sind die Leistungen aus der Police steuerfrei. Voraussetzungen dafür sind:

  • Die Ablaufleistung wird komplett und in einem Betrag ausgezahlt.
  • Der Vertrag wurde bis zum 31.12.2004 ausgestellt.
  • Der Versicherungsnehmer hat den ersten Beitrag spätestens bis zum 31.03.2005 eingezahlt.
  • Der Vertrag ist mindestens zwölf Jahre alt.
  • Die Beiträge wurden mindestens fünf Jahre lang bezahlt.

Wurde die Lebensversicherung nach dem 31.03.1996 abgeschlossen, muss im Vertrag eine Todesfallsumme vereinbart sein, die mindestens 60 Prozent der eingezahlten Beiträge erreicht.

Sind all diese Bedingungen erfüllt, bleiben die Erträge aus der Lebensversicherung steuerfrei. Andernfalls unterliegt der komplette Ertrag der Abgeltungssteuer.

 

Lebensversicherungen ab dem 01.01.2005

Versicherungsnehmer, die ihre Police nach dem 31.12.2004 abgeschlossen haben, müssen ihre Kapitalerträge zu 100 Prozent versteuern. Unter Ertrag versteht man die Versicherungsleistung, abzüglich der eingezahlten Beiträge, wobei Beiträge für Zusatzleistungen, wie beispielsweise die Berufsunfähigkeitsversicherung nicht berücksichtigt werden.

Um nur die Hälfte der Erträge zu besteuern, bedarf es folgender Voraussetzungen:

  • Die Ablaufleistung wird komplett und in einem Betrag ausgezahlt.
  • Der Vertrag ist mindestens zwölf Jahre lang gelaufen.
  • Der Versicherungsnehmer ist bei der Auszahlung mindestens 60 Jahre alt. Bei Verträgen, die seit 2012 unterzeichnet wurden, muss der Versicherungsnehmer mindestens 62 Jahre alt sein.
  • Der Todesfallschutz umfasst mindestens 50 Prozent der Beitragssumme.

Seit dem 31.03.2009 wurden die Regelungen zur Besteuerung nochmals angepasst. Demzufolge sind auch folgende Voraussetzungen nötig, damit die Kapitalerträge der Lebensversicherung nur zur Hälfte besteuert werden:

  • Die Risikoleistung des Versicherungsvertrages muss sich bis zum Ende der Laufzeit auf mindestens 50 Prozent der insgesamt gezahlten Beiträge belaufen.
  • Die vereinbarte Versicherungsleistung muss im Todesfall des Versicherungsnehmers nach fünf Jahren mindestens 10 Prozent über dem Deckungskapital oder des Zeitwertes der Versicherungspolice liegen.

Sind all diese Bedingungen erfüllt sind die Erträge aus der Lebensversicherung nur zu 50 Prozent zu versteuern.

Erfolgt die Auszahlung in einer Summe, unterliegen im Erlebensfall die Erträge der Abgeltungssteuer (25 Prozent), dem Solidaritätszuschlag (5,5 Prozent) und bei Kirchenmitgliedern auch der Kirchensteuer (8 Prozent). Hingegen erhält die Familie im Todesfall die ausgezahlte Summe komplett steuerfrei.

 

Keine steuerschädliche Verwendung

Dies gilt allerdings nur, wenn die Lebensversicherung während der gesamten Vertragslaufzeit nicht „steuerschädlich“ verwendet wird. Eine steuerschädliche Verwendung liegt dann vor, wenn ein Darlehen, dessen Zinsaufwand Werbungskosten oder Betriebsausgaben darstellen, über eine Lebensversicherung abgesichert wird.

In diesem Fall sind die Versicherungsbeiträge nicht mehr als Sonderausgaben abzugsfähig und spätere Erträge aus der Lebensversicherung sind bei Auszahlung voll steuerpflichtig. Selbst wenn nur ein Teil der Lebensversicherung steuerschädlich verwendet wird, führt dies zur vollständigen Besteuerung der Kapitalerträge.

Allerdings gibt es auch Abtretungen die nicht steuerschädlich sind. Hierzu gehören Abtretungen die bereits vor dem 14.02.1992 erfolgten oder in den Fällen wo die Abtretung nur auf die Versicherungsleistung im Todesfall begrenzt ist. Weiterhin gehören zu den Ausnahmetatbeständen auch Abtretungen zur Finanzierung privater Darlehen, wie die Finanzierung eines Eigenheimes, eines Autos oder Bootes, deren Aufwendungen steuerlich nicht abzugsfähig sind.

 

Vorsicht bei Änderung der Lebensversicherung

Was viele aber nicht wissen ist, das die Laufzeit des Vertrages von vorn beginnt, wenn im Vertrag wesentliche Merkmale geändert werden. Das können zum Beispiel die Verkürzung der Laufzeit oder die Erhöhung der Versicherungssumme sein. Nach einer solchen Änderung müssen zwölf Jahre Mindestlaufzeit wieder neu eingehalten werden. Letztlich kann das dazu führen, dass ein ehemals steuerbegünstigter Vertrag aus der Begünstigung herausfällt.

Jedoch führt nicht automatisch jede Änderung zur Annahme eines neuen Vertrages. Bietet beispielsweise die Versicherung aufgrund des niedrigen Zinsniveaus eine Tarifumstellung an, bei der der Garantiezins gesenkt oder auf null festgesetzt wird, ist dies als unproblematisch anzusehen.

 

Steuererklärung – Anlage KAP

Generell behalten die Versicherungsgesellschaften die Steuern ein und führen sie direkt ab. Darüber erhalten die versicherten Personen eine Steuerbescheinigung. Wird die ermäßigte Besteuerung wirksam, kann man sich die zu viel abgezogenen Beträge mit der Steuererklärung zurückholen. Dabei muss dem Finanzamt die Steuerbescheinigung des Versicherungsunternehmens vorgelegt werden. Das bedeutet, dass der Versicherungsnehmer unter bestimmten Umständen selbst aktiv werden muss, um zu viel gezahlte Steuern zurück zu bekommen.

 

Die Besteuerung von Lebensversicherung als Leibrente

Wird die Ablaufleistung als monatliche Rente (Leibrente) ausgezahlt, kommt es bei der Besteuerung nicht auf die Unterscheidung zwischen Alt- und Neuverträgen an. Das bedeutet, dass der Versicherungsnehmer welcher eine monatliche Rente aus der Versicherung bezieht, den Ertragsanteil in seiner Steuererklärung unter der Position „zu versteuerndes Einkommen“ hinzurechnen muss.

Dabei richtet sich die Höhe des Ertragsanteils nach dem Alter bei Rentenbeginn. Hierbei ist zu beachten: Je früher eine versicherte Person in den Ruhestand geht, desto höher fällt der zu versteuernde Ertragsanteil aus.

Die Berechnung des Ertragsanteils wird vom jeweiligen Versicherungsunternehmen übernommen.

 

Dieser Artikel stellt weder eine Steuerberatung noch eine Rechtsberatung dar. Daher können wir trotz großer Sorgfalt keine Gewähr übernehmen.

 

Hier erhalten Sie Hilfe

Bei der am Markt angebotenen Vielzahl an Produkten und Varianten kann die Besteuerung von Alterseinkünften für die Verbraucher sehr verwirrend sein. Professionelle Unterstützung kann man zum Beispiel durch Steuerberater erhalten. Als weitere Möglichkeit bietet sich die Beratung durch Versicherungsmakler an. Des Weiteren kann man sich bei Fragen auch an die Verbraucherzentralen wenden.