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Kassenpatienten sollen schneller Arzttermine erhalten

21. März 2019

arzttermineKünftig sollen gesetzlich Versicherte nicht mehr so lange auf einen Arzttermin warten müssen. Das hat der Bundestag am 14. März 2019 beschlossen. Mit dem Gesetz sollen die Unterschiede zwischen Kassen- und Privatpatienten abgebaut werden.

Doch wie sollen Patienten schneller an Termine kommen? Das Gesetz setzt hier an den folgenden drei Punkten an: Mehr Raum für Sprechstunden, zusätzliche Vermittlungsangebote und extra Anreize für Ärzte.

Künftig sollen Ärzte mit eigener Praxis mindestens 25 Stunden pro Woche für Kassenpatienten da sein. Bislang waren es 20 Stunden. Fachärzte, die zur Grundversorgung zählen, wie Orthopäden, Augenärzte, und Hals-Nasen-Ohren-Ärzte als auch Gynäkologen müssen mindestens fünf Stunden Sprechzeit pro Woche ohne Terminvergabe anbieten.

Ferner sollen die Terminservicestellen verbessert werden. Zukünftig sollen die externen Hotlines rund um die Uhr erreichbar sein und zwar unter der bundesweit einheitlichen Rufnummer „116 117“ und nicht mehr wie bisher unter regional verschiedenen Telefonnummern. Die Telefonzentrale entscheidet sodann, wer als Notfall an die 112 weitergeleitet, wer in die Notaufnahme eines Krankenhauses oder ins Wartezimmer einer offenen Arztpraxis geschickt wird. Zudem sollen die telefonischen Servicestellen nicht nur Termine bei Fachärzten, sondern auch bei Haus- und Kinderärzten vermitteln.

Darüber hinaus sollen Hausärzte die für ihre Patienten in einem dringenden Fall einen Termin beim Facharzt vermitteln, einen Zuschlag erhalten. Für Patienten, die über einen Hausarzt zu ihnen kommen, erhalten sie mehr Geld, ebenso wenn diese über eine Terminservicestelle vermittelt wurden. Und für Patienten, die in den vergangenen zwei Jahren nicht beim Arzt waren soll es auch mehr Geld geben.

Da aber auch Patienten die im ländlichen Bereich wohnen Anspruch auf eine gute medizinische Versorgung haben, soll es in Gegenden mit zu wenigen Ärzten Zuschläge für die dortigen Praxen geben. Und falls sich keine Ärzte auf dem Land neu niederlassen möchten, müssen die Kassenärztlichen Vereinigungen die Versorgung mit eigenen Praxen sicherstellen.

 

Das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) sieht neben einer schnelleren Terminvergabe aber auch eine bessere Versorgung für gesetzlich Versicherte vor.

So sollen die Festzuschüsse der Krankenkassen für Zahnersatz zum 01. Oktober 2020 von bisher 50 Prozent auf 60 Prozent angehoben werden. Dadurch steigen auch die Bonuszahlungen. Kann ein Patient im Bonusheft seine Zahnarztbesuche lückenlos dokumentieren, beträgt der Festzuschuss nach fünf Jahren künftig 65 Prozent und nach zehn Jahren 75 Prozent der Kosten.

Ab dem 01. Mai 2019 sollen in der Pflege auch reine Betreuungsdienste zugelassen werden, die beispielsweise beim Putzen oder Einkaufen helfen. Dadurch soll die Pflegesituation zu Hause verbessert werden, da neben den Pflegekräften weitere Berufsgruppen für pflegerische Betreuungsmaßnahmen zur Verfügung stehen.

Vorgesehen ist aber auch eine Anhebung der Vergütung für Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Logopäden und andere Heilberufe. Die Neuregelungen dürften die Krankenkassen bis zu 600 Millionen Euro jährlich kosten. Neben mehr Geld sollen sie aber auch bessere Arbeitsbedingungen bekommen und künftig selbst entscheiden, welche Therapie sie wie lange anwenden. In diesem Fall stellt der Arzt nur noch eine Blankoverordnung aus. Letztlich entschieden wird darüber bis November 2020.

Bei Hilfsmitteln wie beispielsweise Rollatoren, Rollstühlen und Atemgeräte sollen die Krankenkassen nicht mehr die billigste Versorgung wählen. Dadurch soll den mehr als 25 Prozent der 72,5 Millionen gesetzlich krankenversicherten Patienten die mit Hilfsmitteln versorgt werden, künftig garantiert werden, dass man nicht mehr auf den niedrigsten Preis schaut. Vielmehr soll die Qualität des Produktes den höheren Stellenwert bei der Versorgung einnehmen. Also Qualitäts- statt Preiswettbewerb.

Ferner sollen alle Krankenkassen bis 2021 ihren Versicherten die elektronische Patientenakte anbieten. Wer möchte, soll dann auch ohne elektronische Gesundheitskarte mit dem Telefon oder Tablet auf seine medizinischen Daten zugreifen können. Ab 2021 soll im Krankheitsfall die Arbeitsunfähigkeit-Bescheinigung vom behandelnden Arzt an die Krankenkassen nur noch digital übermittelt werden.

 

Doch was kostet das TSVG? Während das Gesundheitsministerium von rund zwei Milliarden Euro jährlich ausgeht, rechnen die Krankenkassen mit mehr als drei Milliarden Euro. Die größten Posten sind etwa 800 Millionen Euro für Ärzte, 600 Millionen Euro für die Heilberufe und weitere 600 Millionen Euro für die höhere Erstattung beim Zahnersatz.