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Als betreutes Wohnen werden Wohnformen bezeichnet, in denen ältere Menschen bei gleichzeitiger Unterstützung zur Bewältigung der individuellen Probleme die größtmögliche Autonomie gewährleistet wird.

Einrichtungen des betreuten Wohnens sind vollwertige Wohnungen, einschließlich Küche und Bad, welche altenspezifisch (barrierefrei) ausgestattet sind. Dabei schließen die Bewohner mit dem Vermieter der Wohnungen einen Vertrag ab, der dem Mietrecht unterliegt. Je nach individuellem Bedarf können zusätzlich zum Mietvertrag weitere Leistungen wie zum Beispiel Verpflegung, hauswirtschaftliche Dienste, selbstverständlich aber auch Pflege und Betreuung angefordert werden.

Der Bewohner entscheidet nach seinen individuellen Bedürfnissen darüber, welche Leistungen in welchem Umfang von ihm in Anspruch genommen werden. Dabei werden pflegerische Dienstleistungen über Betreuungspauschalen (Grundleistungen) abgegolten, der erweiterte Leistungskatalog (Wahlleistungen) ist nach Bedarf abrufbar. Das Heimrecht findet auf das Betreute Wohnen keine Anwendung.

Oberstes Ziel ist es, den Betroffenen so wenig Verantwortung wie nötig abzunehmen, sondern sie dabei zu fördern, ihr Leben so weit wie möglich selbständig zu gestalten. Eine Unterbringung in einem Alten- und Pflegeheim soll nach Möglichkeit vermieden, zumindest aber so weit wie möglich hinausgeschoben werden.

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