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Pflegebedürftige, die in einem Pflegeheim leben, müssen einen Teil der Pflegekosten selbst finanzieren. Bisher sind diese Pflegekosten mit einer höheren Pflegestufe gestiegen. Ab dem 01. Januar 2017 werden nun die sogenannten Einrichtungs-Einheitliche Eigenanteile (EEE) neu eingeführt. Dadurch steigt der pflegebedingte Eigenanteil künftig nicht mehr, wenn die Pflegebedürftigkeit zunimmt. Die Eigenanteile sind dann für alle Heimbewohner mit den Pflegegraden 2 bis 5 gleich.

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