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Die Ambulante Pflege ist für den das Richtige, der weiterhin in seiner vertrauten, familiären Umgebung bleiben möchte, jedoch Unterstützung bei den Verrichtungen des täglichen Lebens benötigt. Die Hilfe- und Unterstützungsleistungen werden entweder durch ambulante Pflegedienste oder durch Angehörige im eigenen Haushalt erbracht.

In Abstimmung mit dem ambulanten Pflegedienst wird bestimmt, welche Leistungen von diesem erbracht werden sollen. Dabei kann das Angebot der ambulanten Pflegedienste sehr verschieden sein. Manche bieten ausschließlich Leistungen der Grundpflege, hauswirtschaftliche Versorgung, Behandlungs- und Verhinderungspflege an, andere haben sich auch auf die intensivmedizinische Versorgung spezialisiert. Je nach Pflegebedürftigkeit variieren die Kosten. Allerdings ist jede einzelne Leistung in ihrer Höhe vertraglich festgeschrieben.

Pflegebedürftige können grundsätzlich selbst entscheiden, ob sie Pflegesachleistungen oder Pflegegeld in Anspruch nehmen möchten. Als Pflegesachleistungen werden Leistungen bezeichnet, die bei Pflegeeinsätzen ambulanter Pflegedienste von der Pflegekasse im Rahmen bestimmter Höchstgrenzen direkt bezahlt werden. Beim Pflegegeld handelt es sich hingegen um eine Geldleistung, die an den Pflegebedürftigen ausgezahlt wird. Pflegebedürftige können aber auch die sog. Kombinationsleistung wählen, das heißt die Sachleistungen und die Geldleistung jeweils anteilig beanspruchen. An diese Entscheidung sind sie dann aber für mindestens sechs Monate gebunden.

Die Höhe der Pflegesachleistung sind von der Pflegestufe abhängig und sind ab dem 01.01.2012 wie folgt festgelegt: Pflegestufe I – 450 EUR, Pflegestufe II – 1.100 EUR und Pflegestufe III – 1.550 EUR. Bei privater Pflege durch Angehörige oder durch Nachbarn werden von der Pflegekasse monatliche Pauschalen bezahlt. Sie sind auch von der Pflegestufe abhängig und sind ab dem 01.01.2012 wie folgt festgelegt: Pflegestufe I – 235 EUR, Pflegestufe II – 440 EUR und Pflegestufe III – 700 EUR.

Auch bei der häuslichen Pflege kann die Pflegeversicherung keine Vollfinanzierung sicherstellen. Die erbrachten Leistungen werden bis zur jeweiligen Höchstgrenze nach Pflegestufe finanziert. Darüber hinausgehende Leistungen sind privat zu bezahlen.

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