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Mit der Fixierung oder Fixation (lateinisch: fixare – ‚befestigen‘, ‚festlegen‘) sind Maßnahmen gemeint, die dazu dienen Personen in ihrer Bewegungsfreiheit einzuschränken. Damit stehen die freiheitsentziehenden Maßnahmen im Gegensatz zu der in den Grundrechten garantierten Freiheitsgarantie.

Die Fixierung dient dem Eigenschutz der Person, dem Schutz anderen Personen oder wird zur Krisenintervention eingeleitet. Sie stellt einen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte dar und ist die letzte pflegerische gewaltsame Maßnahme.

 

Zu den verschiedenen Formen der Fixierung zählen:

Direkte Fixierung
Anbringen von Bettseitenstützen (Bettgitter), Anbringen eines Stuhls, der das Aufstehen verhindert, Fixiergurte und Zwangsjacken

Räumliche Fixierung
Einsperren im Zimmer oder auf der Station (durch Verschließen), Wegnahme von Gehhilfen, Verhinderung am Verlassen der Station durch Pflegepersonen

Medikamentöse Fixierung

           

 

Rechtliche Voraussetzungen

  • Eine Fixierung ist dann ohne weiteres möglich, wenn der Betroffene einer notwendigen Fixierung zustimmt. Sie ist jedoch sofort zu entfernen, wenn der Betroffene es wünscht oder wenn sie nach Einschätzung der Pflegeperson nicht mehr erforderlich erscheint.

  • Eine Fixierung gegen den natürlichen Willen der betreffenden Person erfüllt regelmäßig den Straftatbestand einer Freiheitsberaubung und ist nur zulässig, wenn ein Rechtfertigungsgrund vorliegt und dieser durch die Fixierung abgewendet werden kann. In diesem Falle ist eine richterliche Anordnung erforderlich oder muss unverzüglich nachträglich beigebracht werden.

  • Gesetzliche Vertreter wie der rechtliche Betreuer benötigen eine Genehmigung des Betreuungs- beziehungsweise Familiengerichts, wenn sie für den Betroffenen einer Fixierung zustimmen. Dies gilt auch für den Bevollmächtigten im Rahmen einer Vorsorgevollmacht.

 

Rechtliche Situation

Eine Fixierung erfüllt den objektiven Straftatbestand der Freiheitsberaubung nach § 239 StGB. Sie ist strafbar, wenn kein Rechtfertigungsgrund für die Fixierung vorliegt.

Bei folgenden Handlungen (Fixierungen) ist bereits der Tatbestand der Freiheitsberaubung erfüllt:

  • Anlegen von Bauchgurt, Hand-, Fußfesseln oder Stuhlgurt, wenn der Pflegedürftige keine Möglichkeit hat, die Fixierung selbst zu lösen
  • Verwendung von Bettseitenteilen
  • Verwendung von Fixierdecken (sogenannte Patientenschürzen sind vom Markt genommen worden)
  • Verwendung von Therapietischen
  • Wegnahme von Bewegungshilfen (Rollstuhl, Rollator etc.)
  • Abschließen des Zimmers oder der Station, wenn die Öffnung auf Wunsch des Pflegebedürftigen nicht jederzeit gewährleistet ist.
  • Verabreichung von Medikamenten, die Müdigkeit oder Muskelschwäche nur zum Zweck der Bewegungseinschränkung bewirken und ohne einen anderen therapeutischen Hintergrund gegeben wurden.

 

Eine Person darf nur zu Schutzzwecken fixiert werden, keinesfalls aus Gründen der Bestrafung. Zuvor sind jedoch Alternativen zur Gefährdungsvermeidung in Erwägung zu ziehen. Dies schließt auch die Suche nach milderen Formen ein.

Jede Fixierung, welche in Krankenhäusern oder Pflegeeinrichtungen durchgeführt wird, muss überwacht und schriftlich dokumentiert werden. Neben der Sicherstellung einer engmaschigen Überwachung durch ständigen Blickkontakt oder einer Sitzwache, die bei auftretenden Gesundheitsproblemen sofort den behandelnden Arzt informieren kann, ist eine fortlaufende, lückenlose Dokumentation der Zwangsmaßnahme mit Uhrzeiten und  eventuellen Unterbrechungen unabdingbar.

Die Dokumentation ist aus beweisrechtlichen Gründen von größter Wichtigkeit. Diese sollte in der Pflegedokumentation, gegebenenfalls auch auf einem eigenen Fixierungsprotokoll, erfolgen. Zu dokumentieren gilt:

  • welcher Patient fixiert wurde
  • welcher Arzt die Dokumentierung anordnete
  • wer die Fixierung durchführte
  • Zeitpunkt und Art der Maßnahme
  • welche besonderen Maßnahmen während der Fixierung ergriffen wurden
  • wann der Patient während der Fixierungsdauer beobachtet wurde
  • wann und warum die Fixierung unterbrochen oder beendet wurde
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