Mit der Fixierung oder Fixation (lateinisch: fixare – ‚befestigen‘, ‚festlegen‘) sind Maßnahmen gemeint, die dazu dienen Personen in ihrer Bewegungsfreiheit einzuschränken. Damit stehen die freiheitsentziehenden Maßnahmen im Gegensatz zu der in den Grundrechten garantierten Freiheitsgarantie.
Die Fixierung dient dem Eigenschutz der Person, dem Schutz anderen Personen oder wird zur Krisenintervention eingeleitet. Sie stellt einen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte dar und ist die letzte pflegerische gewaltsame Maßnahme.
Zu den verschiedenen Formen der Fixierung zählen:
Direkte Fixierung
Anbringen von Bettseitenstützen (Bettgitter), Anbringen eines Stuhls, der das Aufstehen verhindert, Fixiergurte und Zwangsjacken
Räumliche Fixierung
Einsperren im Zimmer oder auf der Station (durch Verschließen), Wegnahme von Gehhilfen, Verhinderung am Verlassen der Station durch Pflegepersonen
Medikamentöse Fixierung
Rechtliche Voraussetzungen
Rechtliche Situation
Eine Fixierung erfüllt den objektiven Straftatbestand der Freiheitsberaubung nach § 239 StGB. Sie ist strafbar, wenn kein Rechtfertigungsgrund für die Fixierung vorliegt.
Bei folgenden Handlungen (Fixierungen) ist bereits der Tatbestand der Freiheitsberaubung erfüllt:
Eine Person darf nur zu Schutzzwecken fixiert werden, keinesfalls aus Gründen der Bestrafung. Zuvor sind jedoch Alternativen zur Gefährdungsvermeidung in Erwägung zu ziehen. Dies schließt auch die Suche nach milderen Formen ein.
Jede Fixierung, welche in Krankenhäusern oder Pflegeeinrichtungen durchgeführt wird, muss überwacht und schriftlich dokumentiert werden. Neben der Sicherstellung einer engmaschigen Überwachung durch ständigen Blickkontakt oder einer Sitzwache, die bei auftretenden Gesundheitsproblemen sofort den behandelnden Arzt informieren kann, ist eine fortlaufende, lückenlose Dokumentation der Zwangsmaßnahme mit Uhrzeiten und eventuellen Unterbrechungen unabdingbar.
Die Dokumentation ist aus beweisrechtlichen Gründen von größter Wichtigkeit. Diese sollte in der Pflegedokumentation, gegebenenfalls auch auf einem eigenen Fixierungsprotokoll, erfolgen. Zu dokumentieren gilt: