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MDK ist die Abkürzung für den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (vormals vertrauensärztlicher Dienst). Es handelt sich dabei um einen Dienst zur Beratung und zur Begutachtung von Personen, die in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung versichert sind.

Der MDK führt die Erstuntersuchung des Hilfesuchenden durch und prüft, ob und in welchem Umfang Maßnahmen zur Beseitigung, Minderung oder Verhütung einer Verschlimmerung der Pflegebedürftigkeit einschließlich der medizinischen Rehabilitation geeignet und zumutbar sind.

Den meisten Bürgern ist der MDK im Zusammenhang mit der Einstufung in die drei in Deutschland vorhandenen Pflegestufen ein Begriff. Die Mitarbeiter des MDK beurteilen zum Beispiel, ob ein Versicherter pflegebedürftig ist und wie schwer seine Pflegebedürftigkeit ist. Dies führt dann im Folgenden zur Einstufung in die entsprechende Pflegestufe.

Darüber hinaus nimmt der MDK aber auch noch weitere Aufgaben wahr. So obliegt ihm neben der Überwachung von Pflegeeinrichtungen auch die Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit von Versicherten. Darüber hinaus berät er die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) in allgemeinen medizinischen Fragen.

Jedes Bundesland hat übrigens seinen eigenen Medizinischen Dienst der Krankenversicherung. Der MDK unterliegt der staatlichen Aufsicht.

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