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Aufgrund des technischen Fortschritts können Patienten seit einigen Jahren auch in ihrem häuslichen Umfeld intensivpflegerisch betreut werden. Diese Option besteht, wenn der Gesundheitszustand eines Patienten trotz seiner lebensbedrohlichen Erkrankung soweit gefestigt ist, dass er nicht zwingend in einer stationären Einrichtung verbleiben muss.

In diesem Fall übernehmen ambulante Pflegedienste, die sich auf dem Gebiet der häuslichen Intensivpflege spezialisiert haben, die Pflege. Deren qualifizierte Pflegefachkräfte stellen die optimale, professionelle Pflege des Patienten in seinem häuslichen Umfeld sicher. Durch diese Form der Versorgung kann der Patient in seinem familiären Umfeld bleiben.

Die Leistungen der ambulanten Intensivpflege umfassen sowohl die Pflege des Patienten nach SGB V (Behandlungspflege) und SGB XI (Grundpflege) als auch die Organisation von Hilfsmitteln, Vereinbarung von Arztterminen und Untersuchungen sowie die Zusammenarbeit mit Therapeuten aller Fachrichtungen. Gegebenenfalls werden auch hauswirtschaftliche Tätigkeiten, wie das Zubereiten kleiner Mahlzeiten, übernommen.

Auf Wunsch können Angehörige nach ihren Möglichkeiten angeleitet und in die Pflege integriert werden. So können Familienmitglieder eine bestimmte Zeit der täglichen Pflege übernehmen.

Die Kosten für die ambulante Intensivpflege werden im Allgemeinen voll von den Krankenkassen, den Pflegekassen und der Beihilfe sowie den Sozialhilfeträgern übernommen. Im Gegensatz zur ambulanten Pflege werden die Leistungen nicht nach Modulen sondern nach Stundensätzen abgerechnet. Eine bestimmte Pflegestufe ist hierfür nicht erforderlich. Auch ist kein fester Zeitraum für die Versorgung eines Patienten vorgesehen.

Falls ein Patient während der Betreuung stationär im Krankenhaus behandelt werden muss, ruht der Versorgungsvertrag.

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