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Ratgeber

15. Feb. 2015

schoene haendeUnsere Fingernägel schützen nicht nur unsere Fingerkuppen, sondern sind gleichzeitig Schmuck für unsere Hände. Mit ihrer Hilfe können wir kleinste Gegenstände aufnehmen oder uns an einer juckenden Stelle kratzen.

Gesunde Fingernägel weisen eine leicht rosa Färbung auf, sind unbeschädigt, schmutzfrei und wachsen normal in die Furchen hinein. Ihre glatte Oberfläche schimmert matt, wobei gesunde Nägel fest, dabei jedoch leicht biegsam sind. Der sogenannte Halbmond im hinteren Nagelbereich ist hell. Dabei weist ein gesunder Nagel einen normalen Glanz auf und wird von einer makellosen Haut gesäumt.

Wie auch unsere Haare gehören unsere Fingernägel zu den Hautanhangsgebilden. Sie werden über den Blutkreislauf mit Nährstoffen versorgt. Sobald aber eine Störung des Kreislaufes vorliegt, sieht man es den Fingernägeln auch schon an.

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01. Feb. 2015

trauer traurigkeitDas Thema Sterbehilfe bewegt die Gemüter. Wie die Sterbebegleitung Schwerkranker zukünftig aussehen soll, wurde Mitte November vergangenen Jahres im Bundestag debattiert. Doch auch die Gerichte und das Bundessozialgericht (BSG) befassen sich mit der Sterbehilfe. So hat das Bundessozialgericht hierzu am 04. Dezember 2014 ein Grundsatzurteil gefällt. Danach kann Angehörigen, auch wenn sie Sterbehilfe geleistet haben, eine Hinterbliebenenrente zustehen.

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15. Jan. 2015

grippe erkaeltungWinterzeit ist Grippezeit. Doch viele Grippe- und Erkältungsmittel beeinträchtigen die Fahrtüchtigkeit stärker, als es von vielen Autofahrern wahrgenommen wird. Was gegen Schnupfen, Husten, Heiserkeit, Kopf- und Gliederschmerzen hilft, kann einen schnell den Führerschein kosten.

So beeinträchtigen gerade Arzneien gegen Grippe und Erkältungen das Reaktionsvermögen besonders stark und wirken nicht selten wie Rauschmittel. Diesem Risiko sind sich rund 80 Prozent aller Autofahrer nicht bewusst. Nach Schätzungen von Verkehrsexperten spielt bei nahezu jedem vierten Verkehrsunfall die Medikamenteneinnahme eine Rolle.

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01. Jan. 2015

stempelDas Pflegestärkungsgesetz, das zum 01. Januar 2015 in Kraft tritt, ist das erste von zwei Gesetzen. Für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen sieht es eine Reihe von Leistungsverbesserungen vor. Laut Bundesgesundheitsministerium (BMG) stehen für die 2,6 Millionen Pflegebedürftigen in Deutschland zusätzlich 2,4 Milliarden EUR zur Verfügung. Neben einer allgemeinen Anhebung der Leistungsbeträge um 4 Prozent, womit der Gesetzgeber einen Ausgleich für die Preisentwicklung der letzten drei Jahre schafft, wird der Kreis der Leistungsbezieher ausgeweitet und „neue Versorgungsformen“ unterstützt.

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