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Ratgeber

15. Okt. 2013

Jeder von uns sucht im seinem Leben nach Erfüllung. In dem wir neues Wissen erwerben, arbeiten, uns um unsere Familie kümmern und anderen zu helfen versuchen, geben wir Tag für Tag unser Bestes, um unsere Träume zu verwirklichen und den Ansprüchen gerecht zu werden, die uns das Leben neu stellt.

In alltäglicher Hektik vergessen wir oft etwas sehr wichtiges, was uns erlaubt, uns über die größten Erfolge zu freuen, und zwar unsere Gesundheit. Das immer schnellere Lebenstempo und der damit  mit der Entwicklung der Zivilisation verbundene Stress beeinflussen negativ sowohl unseren Körper als auch unseren Geist.

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01. Okt. 2013

Beschäftigte können bei Auftreten eines akuten Pflegefalls in der Familie von heute auf morgen bis zu zehn Arbeitstage in so genannte Kurzzeitpflege gehen, um entweder

  • eine bedarfsgerechte Pflege zu organisieren oder
  • eine pflegerische Versorgung in der Zeit sicherzustellen (§ 2 Abs. 1 PflegeZG).

 

Eine Antragsfrist gibt es hierfür nicht. In dieser Zeit können Angehörige die wichtigsten Angelegenheiten organisieren. Darunter fällt zum Beispiel die Suche nach einem Pflegedienst oder einem Pflegeheim.

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15. Sep. 2013

Seit dem 21. August 2013 können subkutane Infusionen unter bestimmten Voraussetzungen auch als ambulante Leistung bei häuslicher Krankenpflege verordnet werden. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G_BA) hatte die geänderte Häusliche Krankenpflege Richtlinie "Verordnungsfähigkeit einer subkutanen Infusion" bereits im Februar beschlossen und eindeutige Kriterien zu ihrer Verordnungsfähigkeit formuliert.

Der behandelnde Arzt muss sich vom Zustand des Patienten und der medizinischen Notwendigkeit der Maßnahme überzeugen. Die subkutane Infusion darf nur nach sorgfältiger Abwägung verordnet werden. Zudem gilt im Rahmen der häuslichen Krankenpflege eine enge Indikation: Mittelschwere Exsikkose bei negativer Flüssigkeitsbilanz mit einhergehendem Unvermögen oralen Ausgleichs und potenzieller Reversibilität – insbesondere bei geriatrischen Patienten.

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01. Sep. 2013

Kaum ist der Antrag auf Pflegeleistungen ausgefüllt und bei der Pflegekasse eingegangen, kündigt sich auch schon der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) zum Hausbesuch an. Im Gespräch mit dem Pflegebedürftigen und seinen Angehörigen möchte der Gutachter feststellen, ob und inwieweit dauerhaft und regelmäßig Hilfebedarf besteht. Da von der Begutachtung abhängt, ob und in welchem Umfang Pflegeleistungen gewährt werden, sollte man sich und den Pflegebedürftigen gut auf diesen Hausbesuch vorbereiten.

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