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Ratgeber

15. Dez. 2012

hoergeraetEin internationales Forscherteam hat mit Hilfe von Stammzellen schwerhörigen Wüstenrennmäusen wieder zum Hören verholfen. Wissenschaftler der Universität Sheffield erzeugten aus den Stammzellen unreife Vorstufen von Hörzellen. Diese wurden dann in die Ohren von stark schwerhörigen Mäusen gesetzt, deren Haar- und Nervenzellen beschädigt waren.

Wie die Forscher im Fachmagazin "Nature" schreiben, hat sich durch diese Behandlung das Hörvermögen der Mäuse deutlich verbessert. Da es gelang, die Funktion der zuvor zerstörten Sinneszellen im Ohr wiederherzustellen, konnten einige Tier sogar vollkommen geheilt werden.

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01. Dez. 2012

Die regelmäßige Fesselung eines kranken oder pflegebedürftigen Menschen ist nur noch mit einer vorherigen gerichtlichen Genehmigung zulässig. Dies gilt selbst dann, wenn ein Angehöriger eine umfassende Vorsorgevollmacht hat und danach auch über freiheitsentziehende Maßnahmen bestimmen kann, entschieden die Richter des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe (Aktenzeichen: XII ZB 24/12) am 27. Juni 2012.

Danach darf ausschließlich das Gericht eine Dauerfixierung anordnen. Wenn der Patient sich oder andere gefährdet sind Fixierungen ohne richterliche Erlaubnis nur für maximal 24 Stunden gestattet.

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15. Nov. 2012

e bike elektrofahrradEin E-Bike ist kein medizinisches Hilfsmittel im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung, sondern ein normaler Gebrauchsgegenstand des Alltags. Aus dem Urteil vom 01. Juni 2012 des Sozialgerichts Oldenburg geht hervor, dass Krankenkassen die Kosten für Elektrofahrräder nicht zu tragen haben. Selbst dann nicht, wenn ein behandelnder Arzt solch ein Hilfsmittel befürwortet.

Elektrofahrräder würden zum einen nicht speziell für behinderte Menschen hergestellt, wie es beispielsweise bei Rollstühlen der Fall ist und könnten darüber hinaus auch nicht nur im Sanitätsfachhandel käuflich erworben werden.

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01. Nov. 2012

Das neue mobile Betriebssystem iOS 6 von Apple bringt nicht nur viele neue Funktionen, sondern auch einen neuen Schnüffeldienst mit. Darüber berichtet die Fachzeitschrift "Computerbild".

Der Dienst mit dem Namen "IFA" (Identifier For Advertisers, Identifikation für Werber) versorge das iOS-Gerät mit einer anonymen dauerhaften Kennung, anhand derer der Nutzer und sein Gerät eindeutig zu identifizieren seien. Das entspricht etwa den Cookies beim Surfen, schreibt das Magazin. Der Dienst protokolliere, welche Apps verwendet und welche Seiten im Internet betrachtet werden.

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